Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“
Als Nützlingseinsatz gilt ein Einsatz von Organismen gemäß Aufwandsmengen im AGES-Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit in zumindest einem Gewächshaus oder Folientunnel. Anrechenbar sind nur Anwendungen, die einen Pflanzenschutzmitteleinsatz ersetzen.
Aufzeichnungsverpflichtung
Beantragung im Mehrfachantrag
Ausschluss Doppelförderung
Weitere detaillierte Informationen zu der ÖPUL-Maßnahme “Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ sind im gleichnamigen Maßnahmeninformationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.