Forst: Förderung betrieblicher Pläne
Anträge müssen vor der Erteilung des Planungsauftrags an eine forstlich befugte Fachkraft in der Bezirkskammer eingereicht werden.
Ökonomische, gesellschaftliche und ökologische Pläne, Stichprobeninventuren und Standortkartierungen müssen alle relevanten Waldflächen eines Betriebes umfassen.
Es werden Erstellungskosten bis maximal 50.000 Euro gefördert. Eine Kostenuntergrenze gibt es derzeit nicht, ab Herbst werden voraussichtlich 500 Euro gelten. Bei Kosten von bis zu 10.000 Euro sind zwei, darüber sind drei unverbindliche Kostenvoranschläge dem Förderantrag beizulegen.
Ist ein bestehender Plan vorhanden, muss er älter als zehn Jahre sein oder es gab im Betrieb eine durch Katastrophen bedingte wesentliche Änderung im Bestandesaufbau. Weitere Auskünfte geben die Forstexperten der Bezirkskammern.