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Ankauf von GPS-Sendern für Schafe und Ziegen gefördert

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14.05.2025 | von Eduard Penker - Gültigkeit: Kärnten

Das Agrarreferat des Landes Kärnten führt die Förderaktion weiter. Es übernimmt bis zu 80% der Anschaffungskosten, die beim Kauf von GPS-Systemen anfallen.

Alm.jpg © Hubert Weichsler
Moderne GPS-Systeme sind ein wertvolles Hilfsmittel für die Almbauern bei der Tierkontrolle. © Hubert Weichsler

Almbewirtschaftung mit Schafen und Ziegen

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung unterstützen GPS-Systeme die Herdenkontrolle für Schafe und Ziegen bei der Almbewirtschaftung. Ziel einer Förderaktion des Agrarreferates ist die Aufrechterhaltung und Optimierung der Beweidung von Almen mit Schafen und Ziegen unter schwieriger werdenden Bedingungen. Die moderne GPS-Technologie soll als hilfreiches Zusatzinstrument zur Ortung der Tiere dienen, insbesondere dann, wenn es zu Beunruhigung oder Störungen in der Herde gekommen ist. Über Smartphone, Tablet oder Computer lässt sich die exakte Position der Tiere ganz einfach feststellen und erleichtert damit die regelmäßige Tierkontrolle. Das aufwendige Suchen und Beobachten der Tiere auf der Alm wird dadurch wesentlich vereinfacht.

Der Einsatz von GPS-Halsbandsendern soll die regelmäßige Kontrolle der Schafe und Ziegen durch den Tierhalter auf den Almen keinesfalls ersetzen. Eine entsprechende Tierkon­trolle kann sogar öfter stattfinden, da Zeit für die aufwendige Suche wegfällt. Anhand der GPS-Geräte können auch sehr gut Bewegungsmuster in einem frei einstellbaren Zeitraum in der Weideperiode dargestellt werden. Die Auswertungen einer Studie der HBLFA Raumberg-Gumpenstein haben gezeigt, dass GPS-Geräte oft auch dort noch funktionieren, wo das Handynetz bereits schlecht ist, da sie sich immer ins bestmögliche Netz einwählen. Eine schlechte Netzabdeckung kann jedoch zu einem bis zu doppelt so hohen Stromverbrauch führen. Dies ist beim Einstellen des Sendeintervalls zu berücksichtigen, damit eine ausreichende Stromreserve bis zum Abtrieb der Tiere zur Verfügung steht. Ein normales Intervall beträgt vier Stunden, bei gutem Empfang und leistungsstarken Geräten (Akku) ist auch ein Sendeintervall von ein bis zwei Stunden möglich.

Förderung

"Die Bedeutung einer effektiven Herdenkontrolle nimmt zu“,erläutert Agrarreferent LHStv. Martin Gruber. „Denn jedes Jahr werden zahlreiche Nutztiere als vermisst gemeldet, was für die Tierhalter einen erheblichen
Schaden bedeutet. Wir unterstützen sie daher auch heuer wieder beim Ankauf von GPS-Sendern, als ein wirksames Instrument, um Tierschäden und Tierleid abzuwenden.“ Der Präsident der Landwirtschaftskammer Kärnten, Siegfried Huber, betont: „GPS-Halsbandsender sind ein wertvolles Instrument zur Überwachung
der Herden, vor allem angesichts der besorgniserregenden Entwicklung bei den großen Beutegreifern.“ Huber spricht LHStv. Martin Gruber seinen Dank für die Unterstützung der Betriebe beim Ankauf der Geräte aus.
Schaf_mit_GPS_Tracker.jpg © HBLFA Raumberg-Gumpenstein
Kärnten unterstützt den Ankauf von GPS-Halsbandsendern bei Schafen und Ziegen. Je nach Herdengröße werden ein bis drei Geräte gefördert. © HBLFA Raumberg-Gumpenstein

Bis zu 80% der Anschaffungskosten gefördert

Das Agrarreferat des Landes Kärnten fördert den Ankauf von GPS-Halsbandsendern mit 80% der Neuanschaffungskosten bzw. mit maximal 80 Euro pro Stück. Der Ankauf der Sender muss im Jahr 2025 erfolgen. Pro Betrieb wird der Ankauf von max. drei Stück je Betrieb gefördert, wobei es eine Staffelung nach der Tieranzahl gibt:
  • für die ersten zehn förderfähigen Tiere: ein GPS-System
  • zwischen elf und 30 förderfähige Tiere: je ein weiteres GPS-System
  • zwischen 31 und 50 förderfähige Tiere: je ein weiteres GPS-System
Förderfähig sind weibliche Schafe/​​Ziegen ab einem Jahr - gemolken oder nicht gemolken. Die Tiere müssen mindestens 60 Tage im Jahr auf der Alm gehalten werden. Als Förderwerber kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb in Kärnten bewirtschaften. Als Gebietskulisse kommen Almen in und außerhalb Kärntens infrage. GPS-Halsbandsender werden von unterschiedlichen Firmen angeboten und sind im Fachhandel erhältlich.

Wie der Antrag zu stellen ist: Eine Antragsstellung ist ab dem 15. Juli 2025 (Stichtag Almauftriebsliste) möglich. Die förderfähigen Tiere sind aus der Almauftriebsliste zu entnehmen. Das ausgefüllte Antragsformular inklusive der Almauftriebsliste und Rechnungsbelege (Rechnung auf den/​​die Betriebsführer/​​in lautend, Überweisungsbestätigung bzw. Buchungsbeleg) sind bei der Landwirtschaftskammer Kärnten, Referat 4, Tierische Produktion und Bauen, bis längstens 31. Oktober 2025 einzureichen. Das Antragsformular kann auf der Homepage der LK Kärnten unter ktn.lko.at/​​downloads, des Kärntner Almwirtschaftsvereins unter www.almwirtschaft-ktn.at/​​downloads-links/​​ oder auf jener des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes, www.schafe-ziegen-kärnten.at/​​downloads/​​ abgerufen werden.

Risshotline

Die beim Land Kärnten sowie bei der Kärntner Jägerschaft verfügbaren Rissbegutachter sind unter einer gemeinsam verwalteten Hotline zu erreichen. Dafür ist auch an Wochenenden ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Binnen 24 Stunden nach dem Anruf hat die direkte Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung zur Begutachtung zu erfolgen. Die Begutachter erfassen nach Erhalt der Meldung alle erforderlichen Daten und Angaben in einer Datenbank.

Info: Hotline bei Verdacht auf Riss durch Großraubwild: 0664/ 80536-11499; Montag bis Sonntag, 7.30 bis 16 Uhr; danach eingehende Anrufer erhalten via Mobilbox genaue Anweisungen zur Vorgehensweise, Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden.

Downloads zum Thema

  • Förderantrag 2025-GPS Halsbandsender PDF 94,63 kB

Links zum Thema

  • Kärntner Almwirtschaftsverein
  • Schaf- und Ziegenzuchtverband

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