Ankaufsbeihilfen für Hochleistungszuchttiere
Ankaufsförderung Land Kärnten
Die Ankaufsförderung hat das Ziel, die genetische Qualität bei der Zucht und Haltung von Schafen und Ziegen durch den Erwerb von Hochleistungszuchtwiddern und -böcken zu verbessern. Diese Förderung wird Landwirtinnen und Landwirten gewährt, die im Bundesland Kärnten einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften. Die Förderung wird in Form eines Investitionszuschusses beim Ankauf gewährt und beträgt 60 Euro je Tier. Der Mindestankaufspreis ist 400 Euro netto und gilt für Hochleistungszuchtwidder sowie -böcke der Klassen Ia, Ib und IIa bei Ankauf über Versteigerungen in Kärnten, Lienz, Wels, Traboch, Maishofen, Imst oder Rotholz.
Die Beihilfe beim Ankauf von Hochleistungszuchtwiddern gilt für folgende Rassen: Tiroler Bergschaf, Merino-Landschaf, Suffolk, Texel, Jura, Ostfriesisches Milchschaf, Kärntner Brillenschaf, Braunes Bergschaf, Dorper und Berrichon du Cher sowie beim Ankauf von Hochleistungszuchtböcken der Rassen Saanenziege, Toggenburger Ziege, Burenziege, Gemsfärbige Gebirgsziege, Pinzgauer Ziege und Tauernscheckenziege, die in einem Zuchtbuch einer anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind, zu den genannten Mindestankaufspreisen und angeführten Exterieurklassen. Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Kärnten zum Jahresende. Die Betriebe erhalten das Förderformular mit den Daten der angekauften Tiere zur Unterfertigung und reichen dies in der LK Kärnten im Referat IV, Tierische Produktion und Bauen, ein.
Die Beihilfe beim Ankauf von Hochleistungszuchtwiddern gilt für folgende Rassen: Tiroler Bergschaf, Merino-Landschaf, Suffolk, Texel, Jura, Ostfriesisches Milchschaf, Kärntner Brillenschaf, Braunes Bergschaf, Dorper und Berrichon du Cher sowie beim Ankauf von Hochleistungszuchtböcken der Rassen Saanenziege, Toggenburger Ziege, Burenziege, Gemsfärbige Gebirgsziege, Pinzgauer Ziege und Tauernscheckenziege, die in einem Zuchtbuch einer anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind, zu den genannten Mindestankaufspreisen und angeführten Exterieurklassen. Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Kärnten zum Jahresende. Die Betriebe erhalten das Förderformular mit den Daten der angekauften Tiere zur Unterfertigung und reichen dies in der LK Kärnten im Referat IV, Tierische Produktion und Bauen, ein.

Ankaufsbeihilfen Gemeinden
Im Rahmen der De-minimis-Beihilfe können landwirtschaftliche Betriebe im Bundesland Kärnten bei der Wohnsitzgemeinde für angekaufte, gekörte Vatertiere eine Beihilfe beantragen. Ab etwa 40 Schafen wird je Betrieb ein Vatertier gefördert. Bei kleineren Beständen müssen Tierhalter diese Vatertiere zur Deckung in der Gemeinde zur Verfügung stellen. Die Förderhöhen je Gemeinde sind unterschiedlich hoch. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt mit den Abstammungsnachweisen und den Zahlungsbelegen bei der Gemeinde.
Selektionskriterien
Die Kriterien sind:
- Aus Herdebuchzucht stammend, mit Exterieurbewertung und entsprechenden Zuchtwerten (Fleisch, Fitness, Milch) sowie möglichst hohen Sicherheiten.
- Leistungen der Mutter und Großmütter in Fruchtbarkeit und Milchleistung (besonders bei Milchschafen)
- Für die Fleischleistung die täglichen Zunahmen des Tieres, seiner Eltern und Großeltern; die Bemuskelung des Zuchtwidders mit den entsprechenden Werten einer guten Muskelfülle bei vertretbaren Fettmaßen.
- Frisch in der Herde angeschaffte Vatertiere benötigen eine gewisse Quarantänezeit und auch eine Zeit der Umstellung (Fütterung, Haltungsbedingungen) und Eingewöhnung in die Herde. Vatertiere sollen verstärkt unter Beobachtung stehen, weil gerade für junge Vatertiere beim Deckeinsatz, auf den sie konditionell vorbereitet sein sollen, viel zusätzlicher Stress entsteht.