Biokontrolle: Zuschuss richtig beantragen
Der Biokontrollkostenzuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agrarmarkt Austria für Biobetriebe. Die jährlich stattfindende Biokontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet, dass die Vorgaben der EU-Bioverordnung eingehalten werden. Die Förderung wird für höchstens fünf Jahre gewährt und kann von Bioneueinsteigern oder nach einem Bewirtschafterwechsel beantragt werden. Wichtig dabei ist, dass der Förderantrag jedenfalls vor der ersten Kontrolle gestellt wird. Ergänzend zum Förderantrag muss jedes Jahr ein Zahlungsantrag eingereicht werden.
Digitale Förderplattform
Die Antragstellung für die Rückvergütung von Kontrollkosten ist seit dem Frühjahr 2024 nur mehr online über die Digitale Förderplattform (DFP) möglich. Dafür ist ein Einstieg ins eAMA mit einer gültigen ID-Austria notwendig. Sollte noch keine ID-Austria Registrierung vorliegen, kann diese unter anderem bei den Bezirksbehörden oder Finanzämtern angefordert werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, welche Dokumente zur Registrierungsbehörde mitgenommen werden müssen. Wichtig zu wissen ist: Für die Verwendung der ID-Austria über die Handy-App Digitales Amt ist ein Smartphone mit Fingerprint oder Gesichtserkennung Voraussetzung.
Nach dem erfolgreichen Einstieg ins eAMA und in die DFP kann der Förderantrag gestellt werden. Bei der Antragstellung selbst ergeben sich häufig Fragen, die ohne fachliche Hilfe schwer zu klären sind.
Nach dem erfolgreichen Einstieg ins eAMA und in die DFP kann der Förderantrag gestellt werden. Bei der Antragstellung selbst ergeben sich häufig Fragen, die ohne fachliche Hilfe schwer zu klären sind.
Tipp: Webinar
Das Biozentrum Kärnten stellt am 24. Juni (Dienstag) im Rahmen eines Webinars die DFP vor und gibt hilfreiche Tipps für die Antragstellung.
Auskünfte, Anmeldung: Biozentrum Kärnten, Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00.
Auskünfte, Anmeldung: Biozentrum Kärnten, Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00.