Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Kärnten
    • Kärnten
    • LK-Wahl 2021
    • Schwerpunkt Wolf
    • Zukunftsprozess 2030
    • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • Erasmus+
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Bauernmarkt
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Bienen
    • Pferde
    • Tierhaltung Allgemeines
    • Videos Rind
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Covid-19 Investitionsprämie der aws
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum(current)2
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Urlaub am Bauernhof - Qualität
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer © Archiv
    Kärntner Bauer
  • Downloads
  • Logo Kleinanzeigen Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Kontakt
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Kärnten
  2. Recht & Steuer
  3. Grundeigentum
  • Drucken
  • Empfehlen
03.12.2020 | von Mag. Christian Stollmayer

Schneeräumung auf öffentlichen Straßen

Liegenschaftseigentümer sind zur Schneeräumung und Streuung auf angrenzenden öffentlichen Straßen verpflichtet sowie zur Duldung der Ablagerung des Schneeräumgutes.

snow-shovel-2001776 1920 congerdesign auf Pixabay.jpg
Bei der Schneeräumung gilt es seine Pflichten zu kennen. © congerdesign_pixabay

Schneeräumpflicht

Nach der Straßenverkehrsordnung sind Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten verpflichtet, Gehsteige und Gehwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen und nicht weiter als drei Meter von der Liegenschaft entfernt sind, von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Dies hat entlang der gesamten Liegenschaft zu geschehen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Sind keine Gehsteige und Gehwege vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Darüber hinaus haben die Liegenschaftseigentümer dafür zu sorgen, dass Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Durch eine Verordnung der Gemeinde können diese Verpflichtungen eingeschränkt oder auf bestimmte Straßen oder Straßenteile beschränkt werden.
 

Ausnahme für die Landwirtschaft

Für Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften gelten diese Verpflichtungen nicht, unabhängig davon, ob diese im Ortsgebiet liegen oder nicht. Auch verbaute Liegenschaften außerhalb des Ortsgebietes unterliegen diesen Verpflichtungen nicht.
 

Durchführungsvorschriften

Bei der Schneeräumung und -streuung bzw. der Entfernung der Schneewächten dürfen Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; wenn nötig sind die gefährdeten Straßenstellen abzuschranken oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Weiters ist darauf zu achten, dass der Abfluss des Wassers von der Straße nicht behindert wird, und Wasserablaufgitter und Rinnsale nicht verlegt werden und Leitungsdrähte und Beleuchtungsanlagen nicht beschädigt werden. Für das Ablagern von Schnee von Hausdächern oder Grundstücken auf die Straße ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Diese ist zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt.
 

Ablagerung von Schneeräumgut

Wie weit die Straßenanrainer die Ablagerung des Schneeräumgutes auf ihrem Grund zu dulden haben ist landesgesetzlich geregelt. Nach dem OÖ Straßengesetz 1991 ist die Ablagrung des Schneeräumgutes, das beim öffentlichen Winterdienst der Gemeinde anfällt, von den Eigentümern von Grundstücken, die im Abstand bis zu 50 Meter neben einer öffentlichen Straße liegen, ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden. Das Schneeräumgut darf jedoch nur von jenem Straßenteil stammen, der entlang dem betroffen Grundstück liegt. Schneeräumgut von anderen Straßenteilen muss nicht geduldet werden. Auch das Schneeräumgut von privaten Straßen oder Grundstücken darf nicht auf ein fremdes Grundstück abgelagert werden ohne Zustimmung des betroffenen Grundeigentümers. Unter Schneeräumgut ist nicht nur der geräumte Schnee, sondern auch Verunreinigungen wie Streusplit und Salz zu verstehen. 

Aufstellen von Schneezäunen und Stangen

Die Grundeigentümer sind auch verpflichtet, das Aufstellen von Schneezäunen und anderen Vorkehrungen, die der Hintanhaltung von Schneeverwehungen, Lawinen und Steinschlägen dienen, ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden. Folgeschäden an Grundstücken durch derartige Vorkehrungen sind jedoch zu vergüten.
 
Zum vorigen voriger Artikel

Das ABC des Grundbuchs - häufige Fragen auf einen Blick zusammengefasst

Zum nächsten nächster Artikel

Wert des Wasserbezuges für den Standort einer Quellfassung

LK Beratung

  • Bewertung & Entschädigung

    Beratungsangebot der LK Kärnten nutzen.

Weitere Fachinformation

  • Erwerb von Dienstbarkeiten

  • Bittleihevertrag ermöglicht Wegbenützung

  • Das ersessene Fahrtrecht

  • Unzulässige Erweiterung von Servituten

  • Nicht jedes Hinweisschild schützt vor Ersitzung!

  • Ist der Traktor zu breit oder der Weg zu schmal?

  • Wegerecht und angrenzender Pflanzenbewuchs

  • Nicht einverleibte Dienstbarkeit erlischt mit gutgläubigem Erwerb des belasteten Grundstücks

  • Baumtransport über fremden Grund - Zustimmung von Pächter und Eigentümer erforderlich

  • Inanspruchnahme von fremdem Grund für Bauarbeiten

  • Wasserquelle auf Fremdgrund

  • Grundlagen des Nachbarrechts

  • Lärm durch Tiere

  • Duldung von Bienen

  • Hecke an der Grundgrenze

  • Lärm, Staub und Geruch zur Erntezeit

  • Wie sicher ist eine Grundgrenze

  • Überhangsrecht, Wurzeln über der Grundgrenze und Grenzbaum

  • Weidezäune und Privatwege

  • Wasserableitung auf das Nachbargrundstück

  • Freilaufende Hühner im Nachbarrecht

  • Verwaltungsvereinfachung im Grundverkehr

  • Bewertung von Baulücken - steuerliche Auswirkungen beachten

  • Wissenschaftliche Erhebungen – braucht es die Zustimmung des Verfügungsberechtigten?

  • Obstbäume neben der Straße

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Wie gut ist der Kataster?

  • Rechtliches über Hausbrunnen und Hausquellen

  • Glasfaserausbau - Sicherheit für Grundeigentümer

  • Wasserversorgung einzeln oder gemeinsam

  • Verkehrszeichen auf Privatgrund

  • Wasser gerecht aufteilen

  • Mobilfunk-Standortverträge: Versuch nachteiliger Änderungen

  • Bau einer Niederspannungsleitung

  • Wert des Wasserbezuges für den Standort einer Quellfassung

  • Schneeräumung auf öffentlichen Straßen

  • Das ABC des Grundbuchs - häufige Fragen auf einen Blick zusammengefasst

  • Wasserrechtsgesetz

  • Naturschutzgesetze Österreichs

LK Beratung Entschädigung und Bewertung

  • FS-Richtsätze:

    Flurschadensrichtsätze 2022
  • Grünland: Neue Richtsätze für Schwarzwildschäden
  • Allgemeine Themen Bewertung

    Das ABC des Grundbuchs - häufige Fragen auf einen Blick zusammengefasst
  • Wasser - ein kostbares Gut
  • Stromerzeugung am Acker – nicht um jeden Preis
  • Mobilfunkmast-Standorte: Verträge genau prüfen

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Links
  • Downloads

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2023 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
snow-shovel-2001776 1920 congerdesign auf Pixabay.jpg
Bei der Schneeräumung gilt es seine Pflichten zu kennen. © congerdesign_pixabay