Schadholzlagerung auf beihilfefähigen Flächen
![Schadholzlagerung.jpg Schadholzlagerung.jpg](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2023.09.14/169467808504593.jpg?m=MzY5LA%3D%3D&_=1694678085)
Windwurfschäden, die durch die Föhnstürme im Juli 2023 entstanden sind, werden als "außergewöhnliche Umstände" anerkannt. Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Borkenkäfers kann das durch diese Windwürfe angefallene Schadholz auf förderfähigen landwirtschaftlichen Nutzflächen gelagert werden. Die Beihilfefähigkeit im Rahmen der Direktzahlungen, des österreichischen Umweltprogramms (ÖPUL) und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bleibt für diese Flächen bestehen.
Die Antragsteller müssen die Inanspruchnahme von im Mehrfachantrag (MFA) 2023 beantragten Flächen für die Manipulation und Zwischenlagerung des Schadholzes innerhalb von 14 Kalendertagen ab Lagerbeginn der AMA unter Angabe des Feldstücks- und Schlagnummer melden. Bereits erfolgte Lagerungen sind bis spätestens 25. September 2023 der AMA mitzuteilen. Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage der AMA bzw. der LK Kärnten zum Download zur Verfügung. Dieses ist an die AMA, vorzugsweise per Mail unter gap@ama.gv.at, zu senden. Die Lagerung darf längstens bis 31. März 2024 erfolgen. Die betroffenen Flächen sind nach der Schadholzlagerung unverzüglich wieder in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu versetzen. Die Verfestigung bzw. Schotterung der betroffenen Flächen ist auf das für die Lagerung zeitlich und räumlich unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
Die Antragsteller müssen die Inanspruchnahme von im Mehrfachantrag (MFA) 2023 beantragten Flächen für die Manipulation und Zwischenlagerung des Schadholzes innerhalb von 14 Kalendertagen ab Lagerbeginn der AMA unter Angabe des Feldstücks- und Schlagnummer melden. Bereits erfolgte Lagerungen sind bis spätestens 25. September 2023 der AMA mitzuteilen. Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage der AMA bzw. der LK Kärnten zum Download zur Verfügung. Dieses ist an die AMA, vorzugsweise per Mail unter gap@ama.gv.at, zu senden. Die Lagerung darf längstens bis 31. März 2024 erfolgen. Die betroffenen Flächen sind nach der Schadholzlagerung unverzüglich wieder in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu versetzen. Die Verfestigung bzw. Schotterung der betroffenen Flächen ist auf das für die Lagerung zeitlich und räumlich unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
Info: Die LK-Außenstellen und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft der LK Kärnten unterstützen bei der Meldung.