Naturschutz im ÖPUL 2023
Die Naturschutzmaßnahmen im ÖPUL 2023 gliedern sich in verschiedene Bereiche.
Naturschutzmaßnahme "NAT" (vormals "WF")
Neben dem Vorliegen einer Projektbestätigung ab 2024 ist die Beantragung der Maßnahme "Naturschutz" bis spätestens 31. Dezember 2023 im Mehrfachantrag 2024 notwendig, um ab 2024 an der Maßnahme teilnehmen zu können. Betriebe, die bereits heuer an "Naturschutz" teilnehmen und ab dem kommenden Jahr zusätzliche Flächen in die Maßnahme einbringen, brauchen die Maßnahme im November/Dezember 2023 kein weiteres Mal beantragen. Alle eingebrachten Schläge sind mit dem Code "NAT" zu kennzeichnen.
Um in die Naturschutzmaßnahme im ÖPUL 2023 neu einzusteigen, oder zur Flächenausweitung gelten für das Bundesland Kärnten folgende Fristen:
Wenn Sie im Jahr 2024 eine Begutachtung neuer oder bestehender NAT-Flächen mit Möglichkeit zur Förderung ab dem Jahr 2025 wünschen, so melden Sie sich bitte bis zum 30. April 2024 bei der zuständigen Fachabteilung beim Land Kärnten an. Für Betriebe, die bisher nicht an der Naturschutzmaßnahme teilgenommen haben, muss eine Kartierung der Flächen spätestens im Jahr 2024 erfolgen. Bei fristgerechter Meldung werden Sie für einen Kartierungstermin kontaktiert.
Um in die Naturschutzmaßnahme im ÖPUL 2023 neu einzusteigen, oder zur Flächenausweitung gelten für das Bundesland Kärnten folgende Fristen:
Wenn Sie im Jahr 2024 eine Begutachtung neuer oder bestehender NAT-Flächen mit Möglichkeit zur Förderung ab dem Jahr 2025 wünschen, so melden Sie sich bitte bis zum 30. April 2024 bei der zuständigen Fachabteilung beim Land Kärnten an. Für Betriebe, die bisher nicht an der Naturschutzmaßnahme teilgenommen haben, muss eine Kartierung der Flächen spätestens im Jahr 2024 erfolgen. Bei fristgerechter Meldung werden Sie für einen Kartierungstermin kontaktiert.
Regionaler Naturschutzplan
In der ÖPUL-Periode 2023-2028 wird die Maßnahme "Regionaler Naturschutzplan (RNP)" in mehreren Naturschutzplan-Regionen mit dem Ziel einer naturschutzbezogenen Bewirtschaftung angeboten. In diesen Naturschutzplanregionen werden naturschutzfachliche Besonderheiten (Leitbilder wie z.B. Streuobst, Magerwiesen, Bergmähder, Landschaftselemente) in den Vordergrund der Bewirtschaftungsauflagen gestellt. Im Rahmen von Vorträgen, Exkursionen und Praxisworkshops werden Themen zu Ökologie, Pflanzen- und Tierwelt behandelt. Der Regionale Naturschutzplan kann jährlich beantragt werden.
Ab 2024 können weitere interessierte Betriebe, die in den Naturschutzplanregionen liegen, an der Maßnahme teilnehmen. Dem Betriebsführer/der Betriebsführerin bleibt es überlassen, ob er/sie die Veranstaltungen jährlich besucht oder nicht. In dem Jahr, in dem keine Weiterbildungsveranstaltung besucht wird, wird auch keine Pauschale ausbezahlt. Bis 2028 werden vorbehaltlich der finanziellen Mittel jährlich Veranstaltungen angeboten.
Ob Ihr Betrieb in einer solchen Region liegt, erfragen Sie bei der zuständigen Fachabteilung des Landes Kärnten (Mag. Mona Abl, Tel.-Nr.: 050/536-18437, E-Mail: mona.abl@ktn.gv.at oder Mag. Kerstin Hartlieb, Tel.-Nr.: 050/536-18438, E-Mail: kerstin.hartlieb@ktn.gv.at).
Danach kann eine Beantragung der Maßnahme RNP bis 31. Dezember 2023 im MFA 2024 erfolgen. Jährlich im Frühjahr werden Informationsfolder über die angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen an die Betriebe verschickt.
Ab 2024 können weitere interessierte Betriebe, die in den Naturschutzplanregionen liegen, an der Maßnahme teilnehmen. Dem Betriebsführer/der Betriebsführerin bleibt es überlassen, ob er/sie die Veranstaltungen jährlich besucht oder nicht. In dem Jahr, in dem keine Weiterbildungsveranstaltung besucht wird, wird auch keine Pauschale ausbezahlt. Bis 2028 werden vorbehaltlich der finanziellen Mittel jährlich Veranstaltungen angeboten.
Ob Ihr Betrieb in einer solchen Region liegt, erfragen Sie bei der zuständigen Fachabteilung des Landes Kärnten (Mag. Mona Abl, Tel.-Nr.: 050/536-18437, E-Mail: mona.abl@ktn.gv.at oder Mag. Kerstin Hartlieb, Tel.-Nr.: 050/536-18438, E-Mail: kerstin.hartlieb@ktn.gv.at).
Danach kann eine Beantragung der Maßnahme RNP bis 31. Dezember 2023 im MFA 2024 erfolgen. Jährlich im Frühjahr werden Informationsfolder über die angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen an die Betriebe verschickt.
Naturschutz auf der Alm "NATA"
Die Maßnahme "Naturschutz auf der Alm" ist mit der Maßnahme "Almbewirtschaftung" kombinationspflichtig. Die allgemeinen Förderverpflichtungen der Maßnahme "Almbewirtschaftung" gelten daher auch bei einer Teilnahme an der Maßnahme "Naturschutz auf der Alm". Darüber hinaus sind zusätzlich folgende Förderungsverpflichtungen einzuhalten:
Tränkestellen dürfen nicht in Feuchtflächen oder Quellfluren errichtet werden.
Verpflichtende Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung im Mindestausmaß von vier Stunden aus dem Bildungsangebot eines geeigneten Bildungsanbieters von einer am Almbetrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person (z.B. Hirte oder Almbewirtschafter). Anrechenbar sind Kursbesuche im Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2025. Die Inhalte des Kurses oder der Veranstaltung müssen in maßgeblichem Zusammenhang mit einer naturschutzorientierten und biodiversitätsfördernden Almbewirtschaftung stehen. Eine schriftliche Kursbesuchsbestätigung ist an die dafür bereitgestellte AMA-Datenbank zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Bildungsanbieter erfolgt. Doppelanrechnungen von ein und derselben Bildungsveranstaltung auf mehrere Verpflichtungen sind nicht zulässig.
Vorrangig werden Almen in Schutzgebieten gefördert. Es steht auch ein limitiertes Budget für Almen außerhalb von Schutzgebieten zur Verfügung. Bei Interesse bitte um Anmeldung für die Maßnahme Naturschutz auf der Alm bis 1. März 2024 bei der Förderstelle im Land Kärnten.
- Teilnahme mit allen Feldstücken einer Alm.
- Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen gemäß Projektbestätigung.
- Auftrieb von max. 1,5 RGVE/ha Almweidefläche je Alm, wobei nur Tiere mit einer insgesamten Auftriebsdauer von mindestens 60 Tagen berücksichtigt werden.
- Vollständiger Verzicht auf organische oder mineralische Düngemittel in Mooren, Feuchtflächen, Kalk- und Silikatmagerrasen, mit Ausnahme von Borstgrasrasen.
Tränkestellen dürfen nicht in Feuchtflächen oder Quellfluren errichtet werden.
Verpflichtende Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung im Mindestausmaß von vier Stunden aus dem Bildungsangebot eines geeigneten Bildungsanbieters von einer am Almbetrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person (z.B. Hirte oder Almbewirtschafter). Anrechenbar sind Kursbesuche im Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2025. Die Inhalte des Kurses oder der Veranstaltung müssen in maßgeblichem Zusammenhang mit einer naturschutzorientierten und biodiversitätsfördernden Almbewirtschaftung stehen. Eine schriftliche Kursbesuchsbestätigung ist an die dafür bereitgestellte AMA-Datenbank zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Bildungsanbieter erfolgt. Doppelanrechnungen von ein und derselben Bildungsveranstaltung auf mehrere Verpflichtungen sind nicht zulässig.
Vorrangig werden Almen in Schutzgebieten gefördert. Es steht auch ein limitiertes Budget für Almen außerhalb von Schutzgebieten zur Verfügung. Bei Interesse bitte um Anmeldung für die Maßnahme Naturschutz auf der Alm bis 1. März 2024 bei der Förderstelle im Land Kärnten.
Förderung
Anmeldung und Information fürr alle drei Fördermöglichkeiten bei der Förderstelle des Landes Kärnten, Mag. Mona Abl, Tel.-Nr.: 050/536-18437, E-Mail: mona.abl@ktn.gv.at oder Mag. Kerstin Hartlieb, Tel.-Nr.: 050/536- 18438, E-Mail: kerstin.hartlieb@ktn.gv.at in der Naturschutzabteilung des Landes.