Lösung für witterungsbedingte Anbauverzögerung gefunden

Bei der Anlage von Begrünungen und Biodiversitätsflächen in diversen ÖPUL-Maßnahmen wird die Anlagefrist mit 15. Mai vorgeschrieben. Nachstehende Maßnahmen sind von dieser Frist betroffen:
Grundsätzlich muss die Flächenbewirtschaftung so erfolgen, dass durch eine vorausschauende Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen gewährleistet wird, dass die Fristen eingehalten werden. Das niederschlagsreiche und durchschnittlich kühle Frühjahr führte dazu, dass die Böden nass und kaum befahrbar waren. Dadurch verzögerte sich vielerorts der Frühjahrsanbau. Schlussfolgend gab es auch Schwierigkeiten die Frist bei der Anlage oben genannter Begrünungs- bzw. Biodiversitätsflächen einzuhalten.
Die Interventionen der Landwirtschaftskammer Kärnten und anderer Interessensgruppierungen zeigten letztendlich Wirkung, einer praktikablen Lösung seitens des BML wurde zugestimmt.
Witterungsbedingte Fristüberschreitungen werden bei Vor-Ort-Kontrollen berücksichtigt
Wurde der geplante fristgerechte Anbau aufgrund von witterungsbedingten Problemen geringfügig überschritten, wird dies unter Einhaltung nachstehender Kriterien bei einer etwaigen Vor-Ort-Kontrolle nicht als Verstoß gewertet:
- Anlage muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden
- Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die fristgerechte Anlage trotz vorausschauender Bewirtschaftung nicht möglich war
- Belege wie Fotos oder Wetterdaten sind als Nachweis am Betrieb aufzubewahren
System Immergrün und Erosionsschutz Acker
Auch in den beiden ÖPUL-Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ und „Erosionsschutz Acker“ ist die Einhaltung von Fristen im Frühjahrsanbau relevant. Auch hier gilt, dass bei einer Vor-Ort-Kontrolle glaubhaft erklärt werden kann, dass die vorausschauende fristgerechte Bewirtschaftung aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht eingehalten werden kann. Neben Fotos und anderen Belegen wie Wetterdaten muss für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ die schlagebezogene Aufzeichnung ordnungsgemäß geführt wird (Datum Begrünungsumbruch + Datum der Anlage der nachfolgenden Hauptfrucht).