Klimabonus: Was zu beachten ist
Im Oktober 2022 hat Österreich ein neues Kapitel für den Klimaschutz aufgeschlagen. Mit der Ökosozialen Steuerreform hat klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) einen Preis bekommen und klimaschädliches Verhalten teurer gemacht. Um die Preiserhöhungen zumindest teilweise auszugleichen, fließt das zusätzliche Geld aus der CO2-Bepreisung in Form des Klimabonus an die Menschen zurück.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den regionalen Klimabonus haben natürliche Personen, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter, die im Jahr 2023 an zumindest 183 Tagen im Inland den Hauptwohnsitz haben. Personen, die sich im Kalenderjahr an mehr als 183 Tagen in gerichtlich oder behördlich angordneter Haft oder freiheitsentziehender Maßnahme befunden haben, können für dieses Jahr keinen Anspruch erwerben. Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Wie erfolgt die Auszahlung
Der Klimabonus wird entweder direkt aufs Konto überwiesen, oder er kommt als Gutschein per Post, ohne dass man etwas dafür tun muss, zwischen Herbst 2023 und Frühjahr 2024. Wer regelmäßig vom Staat Geld überwiesen bekommt oder die aktuelle Kontonummer auf FinanzOnline hinterlegt hat, bekommt den Klimabonus automatisch überwiesen. Per Post kommt der Klimabonus dann, wenn keine aktuellen Bankdaten bekannt sind. Der RSa-Brief garantiert, dass die Klimabonusgutscheine sicher ankommen. Die Gutscheine können in Tausenden Geschäften in Österreich eingelöst oder bei den Bankfilialen der Post (Bank 99) in Bargeld umgetauscht werden. Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betrifft die Auszahlung im Frühjahr 2024 vor allem Menschen, die erst im ersten Halbjahr 2023 ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben bzw. umgezogen sind.
Wie hoch ist der Bonus?
Der einer Person für das Jahr 2023 auszuzahlende regionale Klimabonus besteht aus einem Sockelbetrag in Höhe von 110 Euro sowie einem Regionalausgleich, der vom jeweiligen Wohnort abhängig ist. Die Höhe des Klimabonus hängt letztendlich davon ab, wie gut die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Krankenhäusern, Ärzten etc. am jeweiligen Hauptwohnsitz ist. Dieser Ausgleich beträgt 2023 40 Euro, 75 Euro oder 110 Euro. Die Kategorien, nach denen der Klimabonus ausgezahlt wird, stammen von der Statistik Austria.
Wieviel man heuer bekommt, erfährt man unter www.klimabonus.gv.at, indem man die Postleitzahl eingibt. Personen, die das 18. Lebensjahr im Jahr, für welches die Auszahlung erfolgt, noch nicht vollendet haben, erhalten den regionalen Klimabonus in Höhe von 50% des Sockelbetrages sowie in Höhe von 50% des Regionalausgleichs. Mobilitätseingeschränkte Personen bekommen immer den vollen Regionalaufschlag.
Wieviel man heuer bekommt, erfährt man unter www.klimabonus.gv.at, indem man die Postleitzahl eingibt. Personen, die das 18. Lebensjahr im Jahr, für welches die Auszahlung erfolgt, noch nicht vollendet haben, erhalten den regionalen Klimabonus in Höhe von 50% des Sockelbetrages sowie in Höhe von 50% des Regionalausgleichs. Mobilitätseingeschränkte Personen bekommen immer den vollen Regionalaufschlag.