Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Kampagnen und Projekte
      • Kampagnen und Projekte
      • Internationales Jahr der Bäuerin
      • 380 kV-Stromleitung
      • Kampagne "MACH NICHT MI(S)T"
      • Kampagne "Auf uns ist Verlass!"
      • Zivildienst
      • Serviceoffensive
      • Zukunftsprozess 2030
      • Vifzack 2026
    • Schwerpunkt Wolf
    • Warnungen
      • Warnungen
      • Blauzungenkrankheit
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • anzeigen.lko.at
    • Presseaussendungen
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität(current)2
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2026
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Förderungen
  3. Konditionalität
  4. Kärnten

Häufige Beanstandungen bei Nitratkontrollen vermeiden

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
09.06.2026 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten

Im Rahmen der Kontrollen zur Konditionalität wird auch die Einhaltung der Grundanforderung „Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (GAB 2)“ geprüft. Eine Übersicht.

Mais_Guelle_@agrarfoto.com.jpg © agrarfoto
Um Prämienkürzungen zu vermeiden, müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. © agrarfoto
Ziel der Grundanforderung „GAB 2“ ist der Schutz der Gewässer vor Nitrateinträgen sowie die Reduktion der Ammoniak- und Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft. Die Einhaltung wird durch Vor-Ort- und Verwaltungskontrollen überprüft und löst bei Verstößen eine Sanktionierung der Prämien (Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL) aus. Auch wenn Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Fläche von höchstens 10 ha (inkl. anteilige Alm-/ Weideflächen) seit 2024 von Kontrollen und Sanktionen in Bezug auf die Konditionalität ausgenommen sind, können Verstöße gegen die NAPV weiterhin von den Bezirksverwaltungsbehörden geahndet werden. Daher ist auch hier Vorsicht geboten. Nachstehend die häufigsten Beanstandungen.

Überschreitung der zulässigen Wirtschaftsdüngermenge
Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger ist auf durchschnittlich 170 kg Stickstoff (N) je ha und Jahr nach Abzug von Stall- und Lagerverlusten (N ab Lager) begrenzt. Die AMA überprüft dies jährlich anhand der bekanntgegebenen Mehrfachantragsflächen und Tierbestände. Bei Auffälligkeiten erhalten die betroffenen Betriebe ein Anschreiben der AMA und können die Einhaltung der Obergrenze durch entsprechende Nachweise, insbesondere Wirtschaftsdüngerabnahmeverträge, belegen. Ohne ausreichende Nachweise drohen Prämienkürzungen.

Mängel bei Düngerlagerstätten
Wirtschaftsdünger sind in flüssigkeitsdichten Behältern bzw. auf technisch dichten Lagerflächen zu lagern. Die Lagerkapazität muss grundsätzlich für sechs Monate ausreichen, kann bei nachgewiesener externer Verwertung jedoch auf mindestens zwei Monate reduziert werden. Für Stallmist kann die erforderliche Lagerkapazität bei Betrieben mit bis zu 1800 kg Stickstoffanteil pro Jahr nach Abzug der Stall und
Lagerverluste verringert werden, muss jedoch mindestens drei Monate ausreichen. Stallmist darf unter bestimmten Voraussetzungen kurzfristig oder zur Kompostierung auf unbefestigten Flächen gelagert werden. Eine längerfristige Zwischenlagerung (mehr als fünf Tage) in Feldmieten ist nur unter Einhaltung strenger Vorgaben zulässig (siehe Auflagen zur Feldmiete). Bei Kontrollen ist zudem ein Dichtheitsattest für Gülle-/ Jauchegruben bei Neubauten ab 1. Jänner 2005 und bei Umbauten ab 5. Mai 2012 vorzulegen.

Nichtbeachtung von Gewässerrandzonen
Flächen innerhalb eines 3-m- Streifens zur Böschungsoberkante eines Gewässers müssen ganzjährig begrünt sein und dürfen nicht umgebrochen werden (ausgenommen zur Erneuerung des Pflanzenbestandes einmal innerhalb von fünf Jahren).
Bei der Ausbringung von Nhaltigen Düngemitteln sind je nach Gewässerart und Hangneigung bestimmte Mindestabstände einzuhalten:
  • Stehende Gewässer: Mindestabstand 20 m, bei durchschnittlicher Hangneigung von weniger als 10 % innerhalb des 20-m-Bereichs ist eine Reduktion auf 10 m möglich, sofern der Randstreifen ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsen ist.
  • Fließende Gewässer: Mindestabstand 10 m, bei Hangneigung von unter 10 % kann er auf 3 m, bei Hangneigung von über 10 % auf 5 m reduziert werden, wenn der Abstandsstreifen ganzjährig begrünt ist.

Fehlende oder mangelhafte Stickstoffdokumentation
Eine Stickstoffbilanzierung ist für Betriebe mit höchstens 15 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (ohne Almen und Gemeinschaftsweiden) und weniger als 2 ha Gemüseanbau sowie für Betriebe mit mehr als 90 % Dauergrünland- oder Ackerfutterfläche an der gesamten LN nicht erforderlich.
Alle anderen Betriebe müssen die Stickstoffdokumentation bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres erstellen und sieben Jahre aufbewahren. In einigen Fällen war die Bilanzierung unvollständig oder fehlerhaft, in manchen Fällen war sie gar nicht vorhanden.

Hinweise zur Düngebilanzierung finden Sie hier.

Tipps zur Sanktionsvermeidung

Nährstoffbilanzierung
  • Grenzwerte für die verpflichtende Stickstoffbilanzierung jährlich überprüfen
  • Aufzeichnungsprogramme wie ÖDüPlan oder den LK-Düngerrechner nutzen
  • Mengenbeschränkung von Wirtschaftsdünger regelmäßig kontrollieren, auch wenn keine Bilanzierung verpflichtend ist
  • Nährstoffbilanz fristgerecht erstellen sowie alle Rechnungen, Düngerabnahmeverträge und sonstige Nachweise vollständig berücksichtigen
  • Erntemengen-Nachweis von Ackerkulturen (Wiegescheine, Kubaturnachweis) ab Ertragslage hoch (ausgenommen Ackerfutterflächen)

Wirtschaftsdüngerabnahmeverträge
  • Wirtschaftsdüngerabnahmeverträge vollständig und nachvollziehbar ausfüllen, Vorlage verwenden (Download unter www.ama.at → Formulare & Merkblätter → Konditionalität → Formulare bzw. aufliegend in der Außenstelle)
  • vorzugsweise als einjährige Verträge anlegen
  • Nachweise bei Bedarf vorab über eAMA → Eingaben → andere Eingaben → Verwaltungskontrolle Nitrat Initiative Landwirt übermitteln oder
  • auf AMA-Anschreiben fristgerecht reagieren

Düngerlagerung
  • Vorgaben für Feldmieten genau einhaltenƒ
  • Lagerkapazitäten regelmäßig überprüfen
  • Dichtheitsatteste für Gülle- und Jauchegruben griffbereit aufbewahren (für Neubauten ab 1. Jänner 2005, für Umbauten ab 5. Mai 2012)

Gewässerrandstreifen
  • Hangneigungen (z. B. Inspire Agrar Atlas) und Abstände zu Gewässern überprüfen
  • Auch Gewässer ohne dauerhafte Wasserführung berücksichtigen
  • Zusätzliche Vorgaben des GLÖZ-4-Standards beachten: 3 m Pflanzenschutzmittel-Abstand; bei sensiblen Gewässern 10 m (stehend) bzw. 5 m (fließend) Pufferstreifen
Weitere Informationen zum Thema Nitrat-Vorgaben in der Konditionalität finden Sie im AMA-Merkblatt.

Links zum Thema

  • Auflagen zur Festmistlagerung
  • Hinweise zur Düngebilanzierung
  • AMA
  • AMA-Merkblatt

Konditionalität 2023-2027

  • Häufige Beanstandungen bei Nitratkontrollen vermeiden

  • Weitere Vereinfachungen im Rahmen der Konditionalität

  • Vor-Ort-Kontrolle: Konditionalität

  • Erkenntnisse aus Kontrollen zur Konditionalität

  • Vereinfachungen im Rahmen der Konditionalität

  • Vereinfachung bei GLÖZ-Standards

  • Soziale Konditionalität - Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen

  • GLÖZ 6-Standard: Bodenbedeckung im Herbst/Winter (Vorgaben ab 1. November 2023)

  • Konditionalität ab 2023 – allgemeine Anforderungen an die Bewirtschaftung

  • GAB 1 - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

  • GAB 2 - Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)

  • GAB 3 - Vogelschutz-Richtlinie

  • GAB 4 - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

  • GAB 5 – Lebensmittelsicherheit

  • GAB 6 - Hormonanwendungsverbot

  • GAB 7 - Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

  • GAB 8 - Nachhaltige Verwendung von Pestiziden

  • GAB 9, 10 und 11 Tierschutz

  • GLÖZ 1 - Erhaltung von Dauergrünland (DGL)

  • GLÖZ 2 - Angemessener Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen

  • GLÖZ 3 - Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern

  • GLÖZ 4 - Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen

  • GLÖZ 5 - Geeignete Bodenbearbeitung zur Verringerung der Bodenschädigung unter Berücksichtigung der Hangneigung

  • GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung

  • GLÖZ 7 - Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel

  • GLÖZ 8 - Schutz von Landschaftselementen / Schnittverbot von Hecken und Bäumen für die Landwirtschaft

  • GLÖZ 9 – Verbot des Umbruchs und der Umwandlung von Dauergrünland in NATURA-2000-Gebieten

  • GLÖZ 10 - Kontrolle diffuser Quellen hinsichtlich Phosphate

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2026 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Mais_Guelle_@agrarfoto.com.jpg © agrarfoto

Um Prämienkürzungen zu vermeiden, müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. © agrarfoto