GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung: Tipps aus der Praxis
Ausgenommen von der Bestimmung sind Biobetriebe und Betriebe mit nicht mehr als 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (inkl. anteilige Futterfläche Alm/Weide). Die Mindestbodenbedeckung kann erfüllt werden durch:
- die Anlage einer Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht),
- das Belassen von Ernterückständen oder
- eine mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (z.B. mit Grubber oder Scheibenegge)
- 55% Bodenbedeckung jedenfalls notwendig: Die erforderliche Mindestbodenbedeckung kann durch den Abzug von Ausnahmekulturen und schwer bearbeitbaren Böden von 80% auf bis zu 55% reduziert werden, weiter nicht. Auch wenn viele Ausnahmekulturen oder schwere Böden vorhanden sind, die 55% Mindestbodenbedeckung dürfen nicht unterschritten werden und gelten als starre Untergrenze.
- Keine Doppelanrechnung von Flächen: Schwer bearbeitbare Böden können nur berücksichtigt werden, wenn dort weder Feldgemüse noch Ausnahmekulturen angebaut werden. Ein und dieselbe Fläche darf nicht doppelt angerechnet werden.
- Feldgemüseflächen: Von der Berechnungsbasis können Feldgemüseflächen in Abzug gebracht werden. Aber Achtung: Nicht jede Gemüsekultur fällt automatisch unter die GLÖZ-6-Ausnahme. Entscheidend ist die offizielle Liste der Feldgemüsearten (siehe QR-Code "Weitere Infos zu GLÖZ 6 ab Herbst").
- ÖPUL-Begrünung Auflagen beachten: Betriebe mit der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün" müssen statt der 80%-Regel eine ganzjährige Begrünung von mindestens 85% der Ackerfläche mit Haupt- oder Zwischenfrüchten sicherstellen. Bei der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" sind die vorgeschriebenen Umbruchstermine einzuhalten. Erfolgt ein vorzeitiger Umbruch, muss die betroffene Begrünungsvariante per Korrektur des Mehrfachantrages (MFA) abgemeldet werden.
Berechnung der Mindestbodenbedeckung
Mit dem LK-Bodenbedeckungsrechner können die erforderliche Mindestbodenbedeckung und die maximal zulässige Pflugfläche einfach ermittelt werden. Der kostenlose INSPIRE-Agraratlas zeigt im Layer "schwer bearbeitbare Böden (GLÖZ 6)", ob Flächen als schwer bearbeitbar eingestuft sind.
Neu: Automatisierte Berechnung in der Außenstelle
Ab sofort gibt es die Möglichkeit, sich die Mindestbodenbedeckung automatisiert in der Außenstelle bestimmen zu lassen. Wenn eine Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe vorliegt, kann für den Herbst 2026 die zulässige Pflugfläche auf Basis des Datenstandes vom 4. August 2026 in den Außenstellen automatisiert berechnet werden. Die Ergebnisse werden in einem Pdf-Bericht zusammengefasst zur Verfügung gestellt. Dadurch entfällt die zeitaufwendige Ermittlung schwer bearbeitbarer Böden im Agraratlas. Sollte eine Unterstützung diesbezüglich notwendig sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Außenstelle.