Den Einstieg in das Gewerbe sorgfältig planen
Bei der Planung neuer Geschäftsfelder ist es für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter ratsam, sich nicht sofort durch rechtliche Rahmenbedingungen einschränken zu lassen. Gerade am Beginn eines Innovationsprozesses ist es entscheidend, alle Optionen zu prüfen und die Kreativität nicht bereits im Vorfeld durch gesetzliche Vorgaben zu begrenzen, was zu verpassten Zukunftschancen führen könnte. Sobald jedoch konkrete Pläne entstehen, ist es unumgänglich, sich mit den rechtlichen Konsequenzen auseinanderzusetzen.
Generell unterliegt jede Tätigkeit, die regelmäßig, eigenständig und gewinnorientiert durchgeführt wird, der Gewerbeordnung. Die landwirtschaftliche Urproduktion und bestimmte Nebengewerbe sind hiervon ausgenommen. Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, die sich außerhalb der klassischen Urproduktion bewegen oder an die Grenzen des Nebengewerbes stoßen, müssen sicherstellen, dass sie im rechtlichen Rahmen handeln. Aktivitäten wie z.B. Urlaub am Bauernhof, Green Care, innovative Direktvermarktungsformen (wie SB-Hütten) oder Almausschank überschreiten oft schnell die Grenzen einer rein landwirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des Gesetzes und machen daher eine Gewerbeanmeldung notwendig, was weitreichende Konsequenzen hat.
Die Entscheidung, ins Gewerbe einzusteigen, sollte daher sorgfältig getroffen werden, da dies Auswirkungen auf viele betriebliche Bereiche haben kann, wie zum Beispiel:
- Gewerberecht und Betriebsanlagenverfahren
- Sozialversicherungspflicht für Landwirtschaft und Gewerbe
- Steuerrechtliche Konsequenzen
- Einhaltung von Raumordnungs- und Baurecht
- Auswirkungen auf Förderungen (landwirtschaftliche und wirtschaftliche Förderprogramme)
LFI-Seminar
Im Rahmen des LFI-Seminars "Einstieg ins Gewerbe" am Freitag, den 8. November, im Bildungshaus Schloss Krastowitz informieren Experten der Wirtschaftskammer, der Landwirtschaftskammer, der LBG Kärnten Steuerberatung GmbH und des Landes Kärnten sowie ein Landwirt mit Praxiserfahrung über Vor- und Nachteile des Einstiegs ins Gewerbe. Anmeldung beim LFI Kärnten: www.ktn.lfi.at, Tel.-Nr.: 0463/ 58 50-25 00, E-Mail: office@lfi-ktn.at.