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ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen!

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22.01.2025 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten

Die Uhr tickt: Die meisten ÖPUL-Weiterbildungen müssen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Eine zeitgerechte Planung ist daher empfehlenswert.

Weiterbildung.jpg © stock.adobe.com
Für eine große Anzahl an ÖPUL Maßnahmen ist eine absolvierte Weiterbildung Pflicht. © stock.adobe.com
Für eine große Anzahl an ÖPUL-Maßnahmen ist eine absolvierte Weiterbildung Pflicht, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Die genauen Anforderungen zu Stundenanzahl und Fristen finden Sie in der Übersicht (Tabelle 1). Anrechenbar sind Weiterbildungsstunden ab 2022. Die Weiterbildung ist grundsätzlich vom Betriebsführer oder der Betriebsführerin zu absolvieren. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen kann ein Kursbesuch auch von einer maßgeblich am Betrieb tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person erfolgen. Grundsätzlich kann der Kursbesuch einer Person nicht auf andere Betriebe angerechnet werden. Eine Anrechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B., wenn sonst keine andere Person zur Verfügung steht.

ÖPUL-Weiterbildung im Überblick

ÖPUL-Maßnahme Stunden Absolvierung bis Anmeldung und Infos unter:
UBB Biodiversitätskurs 3 h 31.12. 2025 www.lfi.at
BIO Biodiversitätskurs 3 h 31. 12. 2025 www.lfi.at
BIO Kurse zu biorelevanten Themen 5 h 31.12. 2025 www.lfi.at oder Biozentrum LK Kärnten unter 0463/5850-5414
UBB;BIO Zuschlag Naturschutzmonitoring 3 h 1. Teilnahmejahr www.naturschutzmonitoring.at
EEB Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel 3 h 31.12. 2025 www.lfi.at
HBG Humuserhalt und Bodenschutz von umbruchsfähigem Grünland 5 h 31.12. 2025 www.lfi.at
GWA Vorbeugender Grundwasserschutz Acker 10 h 31. 12. 2026 www.lfi.at
ALM Almbewirtschaftung Zuschlag Almweideplan 4 h 15. 7. des 1.Teilnahmejahres www.lfi.at
ALM Almbewirtschaftung Zuschlag Naturschutz auf der Alm 4 h 31.12. 2025 Land Kärnten – Abteilung 8 unter 050/536-18437
EBW Ergebnisorientierte Bewirtschaftung 1 regionales Vernetzungstreffen 31.12. 2026 www.ebw-oepul.at
EBW; NAT Zuschlag „Regionaler Naturschutzplan“ 1 Kurs Jährlich Land Kärnten – Abteilung 8 unter 050/536-18437
Die Absolvierung der Kurse ist an die geschulte Person gebunden. Verlässt die geschulte Person vor Ende der Weiterbildungsfrist den Betrieb, müssen die für den Betrieb notwendigen Kurse fristgerecht nachgeholt werden. Verlässt die geschulte Person den Betrieb nach Ende der Frist, muss kein Kurs nachgeholt werden. Die LK Kärnten empfiehlt, die Weiterbildung zeitnah zu absolvieren und einen der angebotenen Kurstermine im ersten Halbjahr wahrzunehmen. Denn neben den fachlichen Inhalten sind auch die Förder­auflagen Teil der Weiterbildungsveranstaltungen. Dadurch kann Unklarheiten vorgebeugt und offene Fragen können geklärt werden, um eine richtige Umsetzung der Maßnahme am Betrieb zu gewährleisten.

Übersicht

Die absolvierten Weiterbildungsstunden werden von den Bildungsanbietern, die Zustimmung zur Datenweitergabe vo­rausgesetzt, an die AMA weitergeleitet. Die letzte Datenübermittlung an die AMA erfolgte mit Stichtag 20. September 2024. Fehlten zu diesem Zeitpunkt noch Weiterbildungsstunden, die spätestens 2025 absolviert sein müssen, wird das im MFA 2025 über einen Hinweis-Plausifehler mitgeteilt. Die gemeldeten Weiterbildungen können auf www.eama.at im Register Flächen/​​Abfragen/​​Weiterbildung ÖPUL eingesehen werden.

Anmeldung zum Kurs

Um die Teilnahme für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, werden unterschiedliche Weiterbildungsformate angeboten. Neben Präsenz-Veranstaltungen in den Bezirken gibt es auch wieder Webinare, die bequem von zuhause aus besucht werden können, und Onlineveranstaltungen, die terminungebunden besucht werden können.
Es besteht eine große Auswahlmöglichkeit, die Schulung zu absolvieren. Nutzen Sie das vielfältige Angebot. Sämtliche Termine finden Sie in der Terminübersicht des Kärntner Bauer oder auch auf der Homepage des LFI Kärnten.
Info: Eine Anmeldung zu den Weiterbildungsveranstaltungen ist erforderlich und unter www.ktn.lfi.at oder unter Tel. (0 46 3) 58 50-25 00 möglich. 

ISP-Kunden aufgepasst

Betriebe, die das Invekos-Service-Paket der LK Kärnten gebucht haben, können ihren Bildungsgutschein in der Höhe von jährlich 30 Euro für die ÖPUL-Weiterbildungsstunden einlösen. Sofern der Bildungsgutschein nicht schon für einen anderen Kurs eingelöst wurde, wird er automatisch bei der Verrechnung der ÖPUL-Weiterbildungsveranstaltung abgezogen. Achtung: der Weiterbildungsgutschein ist an den ISP-Kunden gebunden. Wird die Weiterbildung von einer anderen Person als dem Betriebsführer absolviert, ist dies vorab beim LFI bekanntzugeben, um den Gutschein einlösen zu können.

Biobetriebe aufgepasst

Neben dem Biodiversitätskurs (drei Stunden) müssen Teilnehmer an der Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise (BIO)“ zusätzlich fachspezifische Weiterbildungsstunden im Mindestausmaß von fünf Stunden absolvieren. Ein weiterer Biodiversitätskurs ist für die Erreichung der zusätzlichen fünf Stunden Weiterbildung nicht anrechenbar!
Informationen zum Kursangebot und den Terminen erhalten Sie im Biozentrum unter Tel. (0 46 3) ​58 50-54 14 oder unter ktn.lfi.at. Es sind jene Kurse anrechenbar, die in der Kursinformation im Unterpunkt „Anrechnung“ den Vermerk ÖPUL 23 – BIO angeführt haben.

Fachtagung für die Almwirtschaft 2025

Termin: 1. Februar (Samstag), 9 bis 16.30 Uhr, Bildungszentrum Litzlhof, Lendorf
Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung für die Maßnahme „Almbewirtschaftung“ bei Teilnahme am optionalen Zuschlag „Almweideplan“ gemäß der Sonderrichtlinie ÖPUL im Ausmaß von vier Stunden anerkannt. 

Links zum Thema

  • www.ktn.lfi.at

ÖPUL 2023-2027

  • Biodiversitätsflächen - Auflagen beachten

  • ÖPUL Maßnahme - "Tierwohl - Weide": Anforderungen und Tipps

  • ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" -– Bodenprobenziehung nicht vergessen

  • An die ÖPUL-Aufzeichnungen denken

  • ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen!

  • Biolandbau: neue Prämien, Auflagen und Perspektiven

  • Neue ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende beantragen

  • Regionaler Naturschutzplan - was zu beachten ist

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • ÖPUL-Vorgaben im Kontext von MKS

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • Letzte Einstiegsmöglichkeit in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildungsverpflichtungen bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen beachten

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

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