ÖPUL: Bodenprobenerfassung nicht vergessen!
Wie bereits im Artikel ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" mitgeteilt wurde, ist bei Teilnahme an der ÖPUL–Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG)“ eine Bodenuntersuchung bis spätestens 31. Dezember 2025 verpflichtend durchzuführen.
Dabei ist zu beachten: Es reicht nicht aus, die Ergebnisse der Bodenproben lediglich am Betrieb aufzubewahren. Die Analyseergebnisse müssen zusätzlich online unter www.eama.at im INVEKOS-GIS in der vorgesehenen Erfassungsmaske unter dem Reiter "Bodenproben" eingegeben werden. Die Ergebnisse der Bodenprobenanalyse sind dem jeweiligen Mehrfachantragsjahr zuzuordnen und können entweder manuell eingegeben oder mittels CSV-Datei (digitale Laborergebnisse) hochgeladen werden. Eine detaillierte Anleitung zur Eingabe finden Sie nachstehend oder im Benutzerhandbuch Invekos-GIS auf der AMA-Homepage.
Bereits aufliegende Bodenproben sollten möglichst bald eingetragen werden, um nicht darauf zu vergessen. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter Ihrer Außenstelle.
Dabei ist zu beachten: Es reicht nicht aus, die Ergebnisse der Bodenproben lediglich am Betrieb aufzubewahren. Die Analyseergebnisse müssen zusätzlich online unter www.eama.at im INVEKOS-GIS in der vorgesehenen Erfassungsmaske unter dem Reiter "Bodenproben" eingegeben werden. Die Ergebnisse der Bodenprobenanalyse sind dem jeweiligen Mehrfachantragsjahr zuzuordnen und können entweder manuell eingegeben oder mittels CSV-Datei (digitale Laborergebnisse) hochgeladen werden. Eine detaillierte Anleitung zur Eingabe finden Sie nachstehend oder im Benutzerhandbuch Invekos-GIS auf der AMA-Homepage.
Bereits aufliegende Bodenproben sollten möglichst bald eingetragen werden, um nicht darauf zu vergessen. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter Ihrer Außenstelle.