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ÖPUL-Aufzeichnungsverpflichtung beachten

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12.03.2024 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten

In Rahmen einiger ÖPUL-Maßnahmen werden Aufzeichnungen vorgeschrieben. Ein Überblick über entsprechende Vorgaben und von der AMA angebotene Vorlagen.

Die Führung tagaktueller Aufzeichnungen zählt bei mehreren ÖPUL-Maßnahmen und Optionen zu den einzuhaltenden Förderbedingungen. Ob alle vorgeschriebenen Aufzeichnungen vollständig und richtig geführt werden, wird von der Agrarmarkt Austria (AMA) im Zuge von Vor-Ort Kontrollen geprüft. Um die Prämien der jeweiligen Maßnahme in voller Höhe zu erhalten, ist es wichtig, die erforderlichen Unterlagen laufend am aktuellen Stand zu halten.

Aufzeichnungsvorlagen

Für die erforderlichen Aufzeichnungen gibt es - abgesehen von der ÖPUL 2023-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" - keine Formvorschriften. Es wird jedoch empfohlen, die von der AMA angebotenen Aufzeichnungsvorlagen zu verwenden, die unter diesem Artikel unter Downloads und unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung stehen.
Für ÖPUL-Aufzeichnungen gibt es eine Aufbewahrungspflicht von vier Jahren - bei einjährigen Maßnahmen ab Ende des Förderungsjahres gerechnet, auf das sich die Zahlungen beziehen, und bei mehrjährigen
Maßnahmen ab Ende des Vertragszeitraumes gerechnet - somit bis Ende 2032. Bei elektronisch geführten Aufzeichnungen wird empfohlen, diese in regelmäßigen Abständen auszudrucken.

Übersicht über die Aufzeichnungsverpflichtungen:

Aufzeichnungsverpflichtungen.jpg © LK Kärnten
© LK Kärnten

ÖPUL-Maßnahmen mit Aufzeichnungsverpflichtung

  • UBB und BIO
Von den vier auswählbaren Bewirtschaftungsvarianten von Grünland-Biodiversitätsflächen schreibt die Variante "Nutzungsfreier Zeitraum", welche im Mehrfachantrag (MFA) mit dem Code "DIVNFZ" beantragt wird, eine Dokumentation vor. Diese muss die Zeitpunkte der ersten und zweiten Nutzung (Weide und/ oder Mahd) beinhalten, um die Einhaltung des nutzungsfreien Zeitraums von neun Wochen zu belegen. Bei Teilnahme am "Monitoring" (in Kärnten "Phänoflex" oder "Biodiversitätsmonitoring") sind Aufzeichnungen in der von der zuständigen Stelle vorgegebenen Datenbank durchzuführen. Biobetriebe müssen zusätzlich noch sämtliche Dokumentationsverpflichtungen gemäß EU-Bio-Verordnung, wie z.B. Aufzeichnungen über Ursprung, Art, Menge und Verwendung aller Betriebsmittel, Weideaufzeichnungen oder auch Aufzeichnungen über den Arzneimitteleinsatz in in der Tierhaltung, beachten.
  • Begrünung von Ackerflächen
Bei Teilnahme am System Immergrün muss eine flächendeckende Begrünung von mindestens 85% der Ackerfläche zu jedem Zeitpunkt des gesamten Jahres mit Haupt- oder Zwischenfrüchten vorhanden sein. Flächen ohne angelegte Begrünungskulturen gelten im Rahmen der Maßnahme als begrünt, wenn der maximale Zeitraum zwischen Ernte Hauptfrucht - Anlage Zwischenfrucht (30 Tage), Umbruch Zwischenfrucht - Anbau Hauptfrucht (30 Tage) und Ernte Hauptfrucht - Anbau Hauptfrucht (50 Tage) beträgt. Als Nachweis sind tagaktuelle, schlagbezogene Aufzeichnungen über Ernte der Hauptfrucht, Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht und Anlage der Nachfolgehauptfrucht zu führen.
  • Tierwohl - Weide 
Die Aufzeichnung der Maßnahme "Tierwohl - Weide" dient als Nachweis zur Einhaltung der vorgeschriebenen 120 Mindestweidetage (optional 150 Weidetage). Im Weideblatt sind die Tierkategorie/ -gruppe, Angaben zum Weideort, der Beginn und das Ende zusammenhängender Weitezeiträume je Weideort sowie die tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründe, wie z.B. Krankheit, Geburt, Witterungsextreme etc., aufzuzeichnen. Ab 2024 gibt es bei den Aufzeichnungen drei Erleichterungen:
- Die einzeltierbezogene Dokumentation bei Geburten von Schafen/ Ziegen kann entfallen, sofern die geforderten Weidetage je Tierkategorie nach Abzug der Stallhaltungstage aufgrund der Geburten eingehalten werden und die Anzahl der aufgrund der Ablammung/ Abkitzung im Stall stehenden Tiere aufgezeichnet wird.
- Werden mehrere Feldstücke nacheinander von einer Gruppe in einem zusammenhängenden Weidezeitraum beweidet, können die Aufzeichnungen zusammengefasst werden.
Zum Beispiel: Weidet die Gruppe A ununterbrochen zwischen 1. Juni und 15. Juli auf den Feldstücken 1, 2, 3 und 4, muss die Aufzeichnung nicht für jedes Feldstück separat erfolgen, sondern kann zusammengefasst werden.
- Weiden alle Tiere einer Tierkategorie des Betriebs auf den gleichen Feldstücken, kann anstatt der Anzahl der Tiere ein entsprechender Vermerk "alle Tiere der Kategorie" getätigt werden, auch wenn sich die Anzahl durch Zukauf, Verkauf, Hineinwachsen in und Hinauswachsen aus der Kategorie etc. ändert.
  • Tierwohl - Stallhaltung Rinder
Wird an dieser Maßnahme teilgenommen, müssen eine Stallskizze und der Belegungsplan für die maximale Belegung jeder teilnehmenden Tierkategorie und für die jeweiligen Stallabteile am Betrieb aufliegen. Kranke oder verletzte Tiere können von dieser Gruppenhaltung ausgenommen werden, müssen jedoch ab dem 10. Tag von der Maßnahme abgemeldet werden. Die Dauer der Einzeltierhaltung von verletzten oder kranken Tieren ist am Betrieb zu dokumentieren. Beim optionalen Zuschlag "Festmistkompostierung" müssen die Anlage, das Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte vom teilnehmenden Betrieb ebenfalls dokumentiert werden.
  • Tierwohl - Schweinehaltung
Auch in dieser Maßnahme muss eine Stallskizze mit Belegungsplan für die maximale Belegung der teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile am Betrieb aufliegen. Bei der Freilandhaltung müssen der Beginn und das Ende des Weidezeitraums je Schlag sowie die Anzahl der je Schlag gehaltenen Tiere dokumentiert werden.
  • Bodennahe Ausbringung
Es sind chronologische und schlagbezogene Aufzeichnungen über die im Jahr 2024 bodennah ausgebrachte Menge, die Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers sowie den Zeitpunkt der Ausbringung und das Ausbringungsverfahren zu führen. Das Zusammenfassen mehrerer Schläge ist bei gleichen Kulturen, gleicher Menge, gleichem Ausbringungsdatum und gleicher Ausbringungsart möglich. Bei der Gülleseparation sind das Datum der Gülleseparierung und die Menge des separierten flüssigen Wirtschaftsdüngers zu dokumentieren.
  • Humuserhalt und Bodenschutz
Bei Teilnahme an dieser mehrjährigen Maßnahme gibt es die Möglichkeit, jährlich am optionalen Zuschlag "Artenreiches Grünland" (Code AGL) teilzunehmen. Für diesen optionalen Zuschlag sind Aufzeichnungen
über die Anzahl der Kennarten sowie die Abschnitte und die Lage der Erhebung (Skizze) laut Kennartenliste zu führen. Ausgenommen von dieser Aufzeichnungspflicht sind die einmähdige Wiese und die Streuwiese,
da diese automatisch als artenreiches Grünland angerechnet werden und somit auch nicht codiert werden müssen.
  • Naturschutz
Im Fall, dass die Bewirtschaftungsauflagen in der Projektbestätigung eine Beweidung verlangen, ist eine tagaktuelle Dokumentation der Weidehaltung in einem Weidetagebuch zu führen. Diese muss Tierkategorie/ -gruppen, Angaben zum Weideort (Feldstück), Schlagnummer und -größe, Beginn und Ende zusammenhängender Zeiträume je Weideort und tierbezogene Hinderungssowie Unterbrechungsgründe
beinhalten. Werden Schläge gleich bewirtschaftet und sind sie in der Natur als eine Einheit erkennbar, können die Aufzeichnungen zusammengefasst werden. Zu beachten ist in diesem Fall, dass die Auflagen wie maximaler Viehbesatz, Weidezeitraum etc. aller zusammengefassten Schläge eingehalten werden.
  • Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
In dieser Maßnahme werden Grünland- und Ackerflächen mit einer Zielsetzung und diesbezüglichen
Indikatoren belegt und in einer Projektbestätigung zusammengefasst. Über diese beobachteten Indikatoren
müssen in der von der Koordinationsstelle vorgegebenen Datenbank Aufzeichnungen geführt werden.
  • Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker
Für diese Maßnahme müssen betriebliche Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung geführt werden. Diese betrieblichen Aufzeichnungen sind bis 28. Februar als voraussichtliche Düngeplanung zu erstellen und bis 31. Jänner des kommenden Jahres als betriebliche Düngebilanzierung abzuschließen.
Für die Ackerflächen müssen zudem schlagbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung
geführt werden. Dabei werden die Bezeichnung, die Größe, die Ausbringungsart, die Ausbringungsmenge, die Menge und das Datum von Bewässerungen, das Datum des Anbaus und der Ernte, die Erntemenge
mit Wiegebelegen sowie der jährliche Stickstoffsaldo dokumentiert. Unter einer Schlaggröße von 0,3 ha je Kultur kann die schlagbezogene Aufzeichnung entfallen. Die Aufzeichnungen sind elektronisch und zeitnah zu führen, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.

Downloads zum Thema

  • OEPUL2023 Begruenung von Ackerflaechen System Immergruen Aufzeichnungsvorlage PDF 106,61 kB
  • OEPUL2023 Bodennahe Ausbringung fluessiger Wirtschaftsduenger und Biogasguelle Ausbringungsverfahren Aufzeichnungsvorlage PDF 104,67 kB
  • OEPUL2023 Bodennahe Ausbringung fluessiger Wirtschaftsduenger und Biogasguelle Guelleseparierung Aufzeichnungsvorlage PDF 97,22 kB
  • OEPUL2023 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfaehigem Gruenland Aufzeichnungsvorlage PDF 70,95 kB
  • OEPUL2023 Naturschutz Weidetagebuch Aufzeichnungsvorlage PDF 113,16 kB
  • OEPUL2023 Tierwohl Schweinehaltung Freiland Aufzeichnungsvorlage PDF 105,31 kB
  • OEPUL2023 Tierwohl Stallhaltung Festmistkompostierung Aufzeichnungsvorlage PDF 140,36 kB
  • OEPUL2023 Tierwohl Weide Aufzeichnungsvorlage PDF 112,01 kB
  • OEPUL2023 UBB BIO DIVNFZ Aufzeichnungsvorlage PDF 125,79 kB

Links zum Thema

  • Aufzeichnungsvorlagen AMA-Homepage

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  • ÖPUL Maßnahme - "Tierwohl - Weide": Anforderungen und Tipps

  • ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" -– Bodenprobenziehung nicht vergessen

  • An die ÖPUL-Aufzeichnungen denken

  • ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen!

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  • Neue ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende beantragen

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  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

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  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

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