ÖPUL-Aufzeichnungsverpflichtung beachten
Die Führung tagaktueller Aufzeichnungen zählt bei mehreren ÖPUL-Maßnahmen
und Optionen zu den einzuhaltenden Förderbedingungen. Ob alle vorgeschriebenen Aufzeichnungen vollständig und richtig geführt werden, wird von der Agrarmarkt Austria (AMA) im Zuge von Vor-Ort Kontrollen geprüft. Um die Prämien der jeweiligen Maßnahme in voller Höhe zu erhalten, ist es wichtig, die erforderlichen Unterlagen laufend am aktuellen Stand zu halten.
Aufzeichnungsvorlagen
Für die erforderlichen Aufzeichnungen gibt es - abgesehen von der ÖPUL 2023-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" - keine Formvorschriften. Es wird jedoch empfohlen, die von der AMA angebotenen Aufzeichnungsvorlagen zu verwenden, die unter diesem Artikel unter Downloads und unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung stehen.
Für ÖPUL-Aufzeichnungen gibt es eine Aufbewahrungspflicht von vier Jahren - bei einjährigen Maßnahmen ab Ende des Förderungsjahres gerechnet, auf das sich die Zahlungen beziehen, und bei mehrjährigen
Maßnahmen ab Ende des Vertragszeitraumes gerechnet - somit bis Ende 2032. Bei elektronisch geführten Aufzeichnungen wird empfohlen, diese in regelmäßigen Abständen auszudrucken.
Maßnahmen ab Ende des Vertragszeitraumes gerechnet - somit bis Ende 2032. Bei elektronisch geführten Aufzeichnungen wird empfohlen, diese in regelmäßigen Abständen auszudrucken.
Übersicht über die Aufzeichnungsverpflichtungen:
ÖPUL-Maßnahmen mit Aufzeichnungsverpflichtung
- UBB und BIO
- Begrünung von Ackerflächen
- Tierwohl - Weide
- Die einzeltierbezogene Dokumentation bei Geburten von Schafen/ Ziegen kann entfallen, sofern die geforderten Weidetage je Tierkategorie nach Abzug der Stallhaltungstage aufgrund der Geburten eingehalten werden und die Anzahl der aufgrund der Ablammung/ Abkitzung im Stall stehenden Tiere aufgezeichnet wird.
- Werden mehrere Feldstücke nacheinander von einer Gruppe in einem zusammenhängenden Weidezeitraum beweidet, können die Aufzeichnungen zusammengefasst werden.
Zum Beispiel: Weidet die Gruppe A ununterbrochen zwischen 1. Juni und 15. Juli auf den Feldstücken 1, 2, 3 und 4, muss die Aufzeichnung nicht für jedes Feldstück separat erfolgen, sondern kann zusammengefasst werden.
- Weiden alle Tiere einer Tierkategorie des Betriebs auf den gleichen Feldstücken, kann anstatt der Anzahl der Tiere ein entsprechender Vermerk "alle Tiere der Kategorie" getätigt werden, auch wenn sich die Anzahl durch Zukauf, Verkauf, Hineinwachsen in und Hinauswachsen aus der Kategorie etc. ändert.
- Tierwohl - Stallhaltung Rinder
- Tierwohl - Schweinehaltung
- Bodennahe Ausbringung
- Humuserhalt und Bodenschutz
über die Anzahl der Kennarten sowie die Abschnitte und die Lage der Erhebung (Skizze) laut Kennartenliste zu führen. Ausgenommen von dieser Aufzeichnungspflicht sind die einmähdige Wiese und die Streuwiese,
da diese automatisch als artenreiches Grünland angerechnet werden und somit auch nicht codiert werden müssen.
- Naturschutz
beinhalten. Werden Schläge gleich bewirtschaftet und sind sie in der Natur als eine Einheit erkennbar, können die Aufzeichnungen zusammengefasst werden. Zu beachten ist in diesem Fall, dass die Auflagen wie maximaler Viehbesatz, Weidezeitraum etc. aller zusammengefassten Schläge eingehalten werden.
- Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Indikatoren belegt und in einer Projektbestätigung zusammengefasst. Über diese beobachteten Indikatoren
müssen in der von der Koordinationsstelle vorgegebenen Datenbank Aufzeichnungen geführt werden.
- Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker
Für die Ackerflächen müssen zudem schlagbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung
geführt werden. Dabei werden die Bezeichnung, die Größe, die Ausbringungsart, die Ausbringungsmenge, die Menge und das Datum von Bewässerungen, das Datum des Anbaus und der Ernte, die Erntemenge
mit Wiegebelegen sowie der jährliche Stickstoffsaldo dokumentiert. Unter einer Schlaggröße von 0,3 ha je Kultur kann die schlagbezogene Aufzeichnung entfallen. Die Aufzeichnungen sind elektronisch und zeitnah zu führen, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.
Downloads zum Thema
- OEPUL2023 Begruenung von Ackerflaechen System Immergruen Aufzeichnungsvorlage PDF 106,61 kB
- OEPUL2023 Bodennahe Ausbringung fluessiger Wirtschaftsduenger und Biogasguelle Ausbringungsverfahren Aufzeichnungsvorlage PDF 104,67 kB
- OEPUL2023 Bodennahe Ausbringung fluessiger Wirtschaftsduenger und Biogasguelle Guelleseparierung Aufzeichnungsvorlage PDF 97,22 kB
- OEPUL2023 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfaehigem Gruenland Aufzeichnungsvorlage PDF 70,95 kB
- OEPUL2023 Naturschutz Weidetagebuch Aufzeichnungsvorlage PDF 113,16 kB
- OEPUL2023 Tierwohl Schweinehaltung Freiland Aufzeichnungsvorlage PDF 105,31 kB
- OEPUL2023 Tierwohl Stallhaltung Festmistkompostierung Aufzeichnungsvorlage PDF 140,36 kB
- OEPUL2023 Tierwohl Weide Aufzeichnungsvorlage PDF 112,01 kB
- OEPUL2023 UBB BIO DIVNFZ Aufzeichnungsvorlage PDF 125,79 kB