Frist für Bodenprobenziehung nicht versäumen!
Pro angefangene 5 ha förderfähiger Grünlandfläche ist bis spätestens 31. Dezember 2025 eine Bodenuntersuchung durchzuführen (siehe Kärntner Bauer-Ausgabe vom 1. August 2025).
Wichtig: Wer die Bodenproben nicht rechtzeitig zieht, muss mit Kürzungen der Maßnahmen-Förderung rechnen.
Auf richtige Parameter achten
Die Bodenuntersuchungen sind nach den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich des pH-Wertes, des Phosphor- und Kalium-Gehaltes sowie des Humusgehaltes durchzuführen. Damit die richtigen Parameter untersucht werden, empfiehlt es sich, den Erhebungsbogen der Bodenprobe beizulegen.
Was tun mit den Ergebnissen?
Bitte beachten: Es genügt nicht, die Analyseergebnisse nur am Betrieb aufzubewahren.
Die Ergebnisse müssen zusätzlich online im Invekos-GIS unter www.eama.at eingetragen werden:
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie untenstehend (siehe Downloads) oder im Benutzerhandbuch Invekos-GIS auf der AMA-Homepage.
Auf richtige Parameter achten
Die Bodenuntersuchungen sind nach den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich des pH-Wertes, des Phosphor- und Kalium-Gehaltes sowie des Humusgehaltes durchzuführen. Damit die richtigen Parameter untersucht werden, empfiehlt es sich, den Erhebungsbogen der Bodenprobe beizulegen.
Was tun mit den Ergebnissen?
Bitte beachten: Es genügt nicht, die Analyseergebnisse nur am Betrieb aufzubewahren.
Die Ergebnisse müssen zusätzlich online im Invekos-GIS unter www.eama.at eingetragen werden:
- Reiter "Bodenproben" öffnen
- Ergebnisse manuell erfassen oder eine CSV-Datei mit den digitalen Laborergebnissen hochladen
- die Ergebnisse immer dem jeweiligen Mehrfachantragsjahr zuordnen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie untenstehend (siehe Downloads) oder im Benutzerhandbuch Invekos-GIS auf der AMA-Homepage.
Bodenprobenziehung auch bei "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"
Betriebe, die am "Vorbeugenden Grundwasserschutz - Acker" teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 pro angefangene 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse mindestens eine Bodenprobe ziehen. Die Bodenproben müssen entsprechend der Richtlinie für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich des Stickstoffs, Phosphors, Kaliums, pH-Werts und Humusgehalts untersucht werden und ebenfalls im Invekos-GIS erfasst werden.
Weitere Infos finden Sie hier: Auf Bodenuntersuchung nicht vergessen
Tipp
Bereits vorliegende Bodenproben gleich online erfassen - so wird nichts vergessen. Bei weiteren Fragen oder benötigter Unterstützung wenden Sie sich an Ihre Außenstelle. Erhebungsbogen, Erfassungsanleitung und Checkliste finden Sie untenstehend (siehe Downloads).
Bereits vorliegende Bodenproben gleich online erfassen - so wird nichts vergessen. Bei weiteren Fragen oder benötigter Unterstützung wenden Sie sich an Ihre Außenstelle. Erhebungsbogen, Erfassungsanleitung und Checkliste finden Sie untenstehend (siehe Downloads).