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ÖPUL Naturschutz: Auflagen der Projektbestätigung beachten

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06.05.2026 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Bei der ÖPUL-Maßnahme "Naturschutz" gelten für die in der Projektbestätigung angeführten Flächen verbindliche Bewirtschaftungsauflagen. Sonst drohen Sanktionen und Kürzungen.

Egger.jpg © Egger
Neben den schlagbezogenen Auflagen sind auf allen Naturschutzflächen auch allgemeine Auflagen einzuhalten. © Egger
Mit der Teilnahme an der mehrjährigen ÖPUL-Maßnahme "Naturschutz" sind sowohl allgemeine Auflagen als auch einzelflächenbezogene Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten. Sämtliche für den Betrieb geltenden Vorgaben sind der vom Land Kärnten ausgestellten Projektbestätigung zu entnehmen. Die aktuelle Projektbestätigung kann unter www.eama.at im Register "Flächen" unter dem Menüpunkt "Abfragen" generiert werden. Zudem können im Invekos-GIS zu jedem Schlag über den Button "Projektbestätigungsinfo" die jeweiligen Auflagen abgerufen werden.

Allgemeine Auflagen

  • keine maschinelle Entsteinung, Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen
  • keine Neuentwässerung
  • keine Lagerung von Silo­ballen
  • keine Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen; Ausnahme: Sanierung von Wildschäden, Engerlingsbefall, Murenabgänge und andere Ereignisse nach schriftlicher Genehmigung durch die ­Naturschutzabteilung des Landes Kärnten
  • keine zusätzliche Düngung auf Weideflächen
  • keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost

Betriebsindividuelle Auflagen

Zusätzlich sind in der Projektbestätigung für jeden Schlag eigene Bewirtschaftungsauflagen festgelegt. Diese umfassen unter anderem Vorgaben zu Nutzungszeitpunkten, zur Anzahl der Nutzungen pro Jahr sowie Einschränkungen hinsichtlich Beweidung, Kalkung, Pflanzenschutzmittel und Düngung. Diese Auflagen sind strikt einzuhalten, um empfindliche Prämienkürzungen zu vermeiden.

Änderung der Projektbestätigung

Änderungen in der Bewirtschaftung eines Naturschutzschlages, etwa eine Schlagnutzungskorrektur von Mähwiese/​-weide, zwei Nutzungen auf Dauerweide oder eine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes, dürfen ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit der Naturschutzabteilung und schriftlicher Abänderung der Projektbestätigung erfolgen. Auch bei notwendiger Nachsaat ist vorab Kontakt mit der Naturschutzabteilung aufzunehmen, um abzuklären, welches Saatgut verwendet werden muss.
Weidetagebuch.jpg © LK Kärnten
Beispiel für eine Projektbestätigung: Sie beinhaltet alle schlagbezogenen, einzuhaltenden Auflagen. © LK Kärnten

Verpflichtende Beweidung

Im Falle einer verpflichtenden Beweidung eines Naturschutzschlages muss ein Weidetagebuch geführt werden. Die Aufzeichnungen zur Weidehaltung sind tagaktuell zu führen und umfassen: Tierkategorie/​-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück), Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort, tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe. Die Dokumentation hat grundsätzlich schlagbezogen zu erfolgen. Werden mehrere Schläge gleich bewirtschaftet und sind in der Natur als eine Einheit erkennbar, können auch die Aufzeichnungen zusammengefasst werden.

Eine ­Aufzeichnungsvorlage steht sowohl im Downloadbereich auf der Homepage der LK Kärnten als auch online unter www.ama.at im Reiter Fachliche Informationen/​ÖPUL/​Aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Wichtig: maximalen Viehbesatz und vorgeschriebenen Weidezeitraum beachten.

Vorverlegung Mahdzeitpunkt

In Jahren mit früher Vegetationsentwicklung können ausschließlich Naturschutzflächen mit Zusatzcodierung NM02 in der Projektbestätigung vor dem vorgeschriebenen Datum gemäht werden. Immer wieder werden Flächen mit anderslautender Naturschutz-Codierung vorzeitig gemäht, was einen Verstoß gegen die Auflagen und damit eine Prämienkürzung bzw. Sanktion zur Folge hat. Eine Nachcodierung nach erfolgter Mahd ist nicht möglich. Die Ergänzung der Codierung mit NM02 ist immer vorab mit der Naturschutzabteilung abzuklären.
Eine Vorverlegung des Mahd­zeitpunktes für das Antragsjahr 2026 ist noch nicht festgelegt. Sollte es eine Freigabe geben, wird dies rechtzeitig im Kärntner Bauer bekanntgegeben.
Flächenbezogene Projektauflagen.jpg © LK Kärnten
© LK Kärnten

Kontrolle der Auflagen

Sämtliche im Mehrfachantrag (MFA) angegebenen Flächen werden im Rahmen des Flächenmonitorings auf Übereinstimmung zwischen Beantragung und tatsächlicher Nutzung in der Natur überprüft - dazu zählen auch Naturschutzauflagen wie Schnittzeitpunkte oder die Anzahl der Nutzungen. Gerade in diesen Bereichen wurden 2025 vermehrt Nichteinhaltungen festgestellt. Nicht monitoringfähige Auflagen, beispielsweise der Erhalt von Bäumen gemäß Projektbestätigung oder das Weidetagebuch, werden im Zuge von Vor-Ort-Kontrollen geprüft.

Kürzung der Prämien

Wird gegen eine Auflage verstoßen, wird die gesamte ÖPUL-Naturschutzprämie - je nach Schwere und Ausmaß des Verstoßes - prozentuell gekürzt. Werden weitere Auflagen nicht eingehalten, werden die Kürzungsprozentsätze summiert. Bei wiederholten Verstößen in Folgejahren kommt es zusätzlich zu einer Kumulation der Kürzungsprozentsätze.
Info: Bei Fragen oder Änderungswünschen hinsichtlich Ihrer Projektbestätigung wenden Sie sich bitte an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination, Mag. Mona Abl, Tel.-Nr.: 050/536-​184 37 oder Mag. Kerstin Hartlieb, Tel.-Nr.: 050/536-184 38.

Praxis-Check zur Sanktionsvermeidung

Kontrollschwerpunkte:
  • Schnittzeitpunkte und Nutzungsanzahl einhalten
  • nur genehmigte Vorver­legungen nutzen (NM02)
  • Schlaggrenzen und Flächenzuordnung prüfen
  • Weidetagebuch führen und GVE-Obergrenzen beachten
  • weitere Auflagen beachten

Praxis-Check:
  • Projektbestätigung regelmäßig kontrollieren
  • Änderungen niemals ohne Rücksprache umsetzen
  • Auflagen in der Bewirtschaftung konsequent einhalten
  • Mehrfachantrag auf Plausibilitätsfehler überprüfen und bei Fehlern die Außenstelle oder Naturschutzabteilung kontaktieren

ÖPUL 2023-2027

  • Biodiversitäts­flächen: Auflagen beachten, Kürzungen vermeiden

  • Biodiversitätsflächen am Acker - Auflagen beachten

  • "Tierwohl Weide" - Auflagen und Meldungen

  • AMA-Auszahlung erfolgt am 18. Dezember 2025

  • ÖPUL-Weiterbildungsfrist endet: Onlinekurse nutzen

  • Neue ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende beantragen

  • MFA-Kalendercheck: Diese vier Fristen dürfen Sie jetzt nicht verpassen

  • ÖPUL-Maßnahmenanmeldung - was ist beim MFA 2026 noch möglich?

  • ÖPUL-Weiterbildung – Onlinekurse nutzen

  • Umbruch von Zwischenfrüchten: Fristen und Auflagen im Überblick

  • ÖPUL Naturschutz: Auflagen der Projektbestätigung beachten

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“

  • Evaluierungsstudie zum ÖPUL: Teilnahme für landwirtschaftliche Betriebe möglich

  • Besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von ÖPUL-Auflagen im Antragsjahr 2026

  • ÖPUL-Maßnahme "Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen"

  • Der Weidezeitraum bei der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Weide" hat begonnen

  • Fragen und Antworten zur Biodiversität am Grünland (UBB/Bio)

  • Fragen und Antworten zur Biodiversität am Acker (UBB/Bio)

  • AMA informiert zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • AMA informiert zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Schweinehaltung“

  • AMA: Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

  • Erkenntnisse aus AMA-Kontrollen zum ÖPUL-Programm

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

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