Vor-Ort-Kontrolle ohne Stress
Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 (GAP 23) hat sich die Systematik der Kontrolle des Mehrfachantrages (MFA) wesentlich geändert. Da die beantragten Flächen durch Flächenmonitorings überprüft werden, erfolgen keine Gesamtbetriebskontrollen mehr, sondern gezielte Prüfungen ausgewählter Maßnahmen. Dadurch wurden die Prüfungen auf den Betrieben zeitlich stark verkürzt. Ein Beispiel: Nimmt ein Betrieb an den ÖPUL-Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" und "Naturschutz" teil und wird "UBB" zur Prüfung ausgewählt, werden nur die Schläge mit "UBB" und einer nicht monitoringfähigen Auflage, z.B. punktförmige Landschaftselemente, geprüft. Einzige Ausnahme sind augenscheinliche Verstöße. Diese müssen von den Kontrollorganen immer dokumentiert werden, auch wenn es sich um einen monitoringfähigen Sachverhalt handelt.
Es kann vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr kontrolliert wird. Grund dafür kann sein, dass der Betrieb in mehreren Auswahlverfahren (z.B. Auswahl unterschiedlicher ÖPUL-Maßnahmen) enthalten ist, dass Auflagen nicht gleichzeitig kontrollierbar sind oder eine Nachkontrolle im Herbst erforderlich ist.
Vor-Ort-Kontrollen dürfen nur angekündigt werden, wenn sie dadurch nicht beeinträchtigt werden, daher finden viele Kontrollen unangekündigt statt (z.B. Tierwohl Weide). Wird eine Kontrolle angekündigt, empfiehlt es sich, nachzufragen, was geprüft wird und welche Unterlagen vorzubereiten sind.
Mit sieben Tipps zum Erfolg
1. Auseinandersetzung mit dem im MFA beantragten Maßnahmen und deren Auflagen
Konditionalität: Werden Direktzahlungen, Ausgleichszulage und/oder ÖPUL-Förderungen beantragt, sind die Vorgaben der Konditionalität einzuhalten, z.B. Einhaltung der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV), Mindestbodenbedeckung, Fruchtfolgeauflagen etc. Gerade in diesem Bereich gibt es immer wieder Beanstandungen. Daher ist es wichtig, sich mit den für den Betrieb relevanten Auflagen auseinanderzusetzen. Achtung: Ab 2024 werden Betriebe unter 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zwar nicht für eine Prüfung der Konditionalitätsauflagen ausgewählt, einzuhalten sind diese dennoch. Findet eine Prüfung für eine andere ausgewählte Maßnahme wie ÖPUL statt, muss der Prüfer, im Falle eines offensichtlichen Verstoßes der Konditionalitätsauflagen (z.B., die Abstandsauflage Feldmiete zu Gewässer wurde nicht eingehalten), diesen vermerken und an die jeweils zuständige Behörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft) weiterleiten.
ÖPUL: Auch die Auseinandersetzung mit den Auflagen beantragter ÖPUL-Maßnahmen ist wichtig. Es empfiehlt sich, für jede beantragte Maßnahme das zugehörige Maßnahmenerläuterungsblatt zu lesen und die für den Betrieb relevanten Punkte in Form einer Checkliste zusammenzufassen, beispielsweise Aufzeichnungs- und Weiterbildungsverpflichtungen, einzuhaltende Prozentobergrenzen, Mindestteilnahmeflächen etc.
ÖPUL: Auch die Auseinandersetzung mit den Auflagen beantragter ÖPUL-Maßnahmen ist wichtig. Es empfiehlt sich, für jede beantragte Maßnahme das zugehörige Maßnahmenerläuterungsblatt zu lesen und die für den Betrieb relevanten Punkte in Form einer Checkliste zusammenzufassen, beispielsweise Aufzeichnungs- und Weiterbildungsverpflichtungen, einzuhaltende Prozentobergrenzen, Mindestteilnahmeflächen etc.
2. Regelmäßig MFA-Beilagen kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren
Nach Abgabe des Mehrfachantrages können sich im Laufe des Antragsjahres noch Änderungen ergeben: Kulturartenänderungen, Verbauung von Flächen, Änderungen in der Bewirtschaftungsform von Weide auf Mahd oder umgekehrt, Abweichungen in der Stichtagstierliste zum 1. April oder Änderungen in der Durchschnittstierliste, Abgabe von gefährdeten Nutztierrassen in der Haltefrist, Zukauf/Verkauf/Verendung von Schafen/Ziegen in der Beilage Tierwohl Weide/Stallhaltung u.v.m. Daher ist es wichtig, regelmäßig einen Blick auf den aktuellen Mehrfachantrag zu werfen und rechtzeitig Korrekturen durchzuführen. Dadurch können Flächenmonitoringaufträge oder Beanstandungen durch eine Vor-Ort-Kontrolle bereits vorab abgewendet werden.
3. Tagaktuelles Führen von Aufzeichnungen
Häufige Beanstandungen bei Kontrollen gibt es bei verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen, wie Düngeberechnung, Pflanzenschutzmittelaufzeichnung oder auch ÖPUL-relevante Dokumentationen. Meistens sind diese zum Zeitpunkt der VOK nicht tagaktuell geführt. In manchen Fällen wurde auf Aufzeichnungen komplett vergessen. Welche Aufzeichnungen für Ihren Betrieb relevant sind, hängt von den im MFA beantragten Förderauflagen ab, siehe auch Kärntner Bauer-Artikel vom 6. Juni 2024.
4. Monitoring - über Auffälligkeiten informiert sein
Im MFA beantragte Flächen werden via Monitoring - einer satellitenunterstützte Fernerkundungsmethode - geprüft. Stellt das Monitoring eine Auffälligkeit fest und gibt es bei einer weiteren Beurteilung durch AMA-Fachleute keine Klärung, wird die antragstellende Person mittels eines Auftrages über den Sachverhalt informiert:
- mittels Push-Nachricht in der "AMA MFA Fotos"-App inklusive zweimaliger Erinnerung
- durch Versand einer E-Mail an die in den eAMA-Kundendaten angegebene Mailadresse
- durch Anzeige eines Plausibilitätsfehlers für die betroffenen Schläge im eAMA unter dem Register "Flächen" in der Antragsübersicht
5. Auf Monitoringaufträge reagieren
Wird man über einen Flächenmonitoring-Sachverhalt informiert, hat man für die Klärung 14 Tage Zeit. Ist die bisherige Beantragung korrekt, sind Nachweise in Form von Fotos direkt mit der "AMA MFA Fotos"-App oder als Online-Eingabe "Fotonachweise Flächenmonitoring" im Internetserviceportal eAMA notwendig. Wurde tatsächlich etwas falsch beantragt (z.B. Verbauung, falsche Schlagnutzung, Nichteinhaltung von vorgeschriebenen Mahdzeitpunkten etc.), ist der MFA umgehend zu korrigieren.
Im Falle von festgestellten Abweichungen werden grundsätzlich keine Sanktionen verhängt, sofern innerhalb der Frist der Antrag korrigiert oder die richtige Beantragung nachgewiesen wird. Die Auszahlung kann in voller Höhe entsprechend der aktualisierten Beantragung erfolgen.
Reagiert man auf einen Monitoringauftrag nicht, erfolgt nach verstrichener Frist die Klärung via AMA durch eine Vor-Ort-Kontrolle. Im Falle einer Falschbeantragung und damit verbundener Nichteinhaltung einer Förderauflage (z.B. maximal 75% Getreide/Mais bei UBB nicht eingehalten) zieht eine Vor-Ort-Kontrolle jedenfalls eine höhere Prämienkürzung bzw. Sanktion mit sich als eine wie oben beschriebene eigenständig durchgeführte Korrektur.
Im Falle von festgestellten Abweichungen werden grundsätzlich keine Sanktionen verhängt, sofern innerhalb der Frist der Antrag korrigiert oder die richtige Beantragung nachgewiesen wird. Die Auszahlung kann in voller Höhe entsprechend der aktualisierten Beantragung erfolgen.
Reagiert man auf einen Monitoringauftrag nicht, erfolgt nach verstrichener Frist die Klärung via AMA durch eine Vor-Ort-Kontrolle. Im Falle einer Falschbeantragung und damit verbundener Nichteinhaltung einer Förderauflage (z.B. maximal 75% Getreide/Mais bei UBB nicht eingehalten) zieht eine Vor-Ort-Kontrolle jedenfalls eine höhere Prämienkürzung bzw. Sanktion mit sich als eine wie oben beschriebene eigenständig durchgeführte Korrektur.
6. Begleitung der Vor-Ort-Kontrolle
Die Kontrolle sollte grundsätzlich mit dem Bewirtschafter oder einer geeigneten, mit der Bewirtschaftung vertrauten Auskunftsperson durchgeführt werden. Es ist wichtig, sich für die Kontrolle Zeit zu nehmen. Alle offenen Fragen, die im Zuge der VOK geklärt werden können, ersparen im Nachhinein Zeit und Schwierigkeiten. Keinesfalls sollte eine Vor-Ort-Kontrolle verweigert werden, da dann keine Fördermittel gewährt werden können.
7. Durchsicht des Kontrollberichts
Nach Abschluss der Vor-Ort-Kontrolle erhält der Betrieb im Falle einer Beanstandung einen Kontrollbericht. Dieser ist gleich nach Erhalt durchzusehen, da man im Falle einer Widersprüchlichkeit nur 14 Tage Zeit hat, eine Stellungnahme bei der AMA einzureichen.
Im Falle von Unklarheiten oder bei Bedarf von Unterstützung kontaktieren Sie Ihre Außenstellen, und vereinbaren Sie einen Termin. Die Mitarbeiter helfen Ihnen bei Fragen zur Vor-Ort-Kontrolle gerne weiter.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage bei der Startseite unter dem Reiter "Förderungen" oder auf der AMA-Förderplattforum www.ama.at.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage bei der Startseite unter dem Reiter "Förderungen" oder auf der AMA-Förderplattforum www.ama.at.
Information zum Monitoring
Weitere Informationen über das Flächenmonitoring sind auf der AMA-Homepage unter www.ama.at im Informationsportal unter dem Reiter "Formulare und Merkblätter" im Unterpunkt "Flächenmonitoring" erhältlich. Die AMA stellt auch mehrere AMA-Videohandbücher auf Youtube zur Verfügung, die vom "Download" bis zum "Nachweise Senden" alle notwendigen Informationen beinhalten. Für allgemeine technische Fragen zum Login oder der App-Anwendung wurde eine eigene AMA-Telefonhotline unter 050/3151-99 (Mo - Fr, 7 - 20 Uhr) eingerichtet.