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Vor-Ort-Kontrolle in der neuen GAP

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29.05.2024 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten

Die Landwirtschaftskammer Kärnten bietet gemeinsam mit der Agrarmarkt Austria zwei Informationsveranstaltungen zum Thema MFA-Vor-Ort-Kontrolle an.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2023 brachte nicht nur wesentliche Änderungen bei der Beantragung von Förderungen der ersten und zweiten Säule mit sich. Auch die Systematik der Mehrfachantragskontrolle wurde geändert, unter anderem durch die Einführung neuer technischer Möglichkeiten. Eine zentrale Rolle spielt dabei das seit 2023 von allen Mitgliedstaaten verpflichtend zu verwendende Flächenmonitoring - eine mit Hilfe von Satellitendaten durchgeführte Fernerkundungsmethode.

Neues Monitoring der Flächen

Das Flächenmonitoring überprüft regelmäßig die Beihilfefähigkeit beantragter Flächen (Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL). Dabei wird kontrolliert, ob eine beantragte Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, die beantragte Kultur korrekt ist und ob die inhaltlichen Förderauflagen, wie zum Beispiel Mahd oder Ernte bzw. die Mindestbewirtschaftungskriterien erfüllt sind. Ergeben sich im Rahmen des Flächenmonitorings Hinweise auf eine Abweichung von der Beantragung oder Einhaltung der Förderauflagen, werden diese dem Antragsteller in Form von Aufträgen mitgeteilt:
  • via Push-Nachricht über die "AMA MFA Fotos"-App inklusive zweimaliger Erinnerung, sofern die App installiert ist und eine Erstanmeldung erfolgte.
  • per E-Mail, wenn eine Mailadresse bei eAMA in den Kundendaten hinterlegt ist.
  • durch Anzeige eines Plausibilitätsfehlers für den betroffenen Schlag im eAMA unter dem Register "Flächen" in der Antragsübersicht.
Auf Monitoring-Aufträge rasch reagieren!
Das Flächenmonitoring kann als eine Art Frühwarnsystem angesehen werden. Nach Erhalt eines Monitoringauftrags hat der Antragsteller innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, entweder Nachweise für die Richtigkeit der Beantragung einzureichen oder den Mehrfachantrag zu korrigieren. In diesem Fall werden entgegen einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) grundsätzlich keine Sanktionen verhängt, die Auszahlung kann in voller Höhe entsprechend der aktualisierten Beantragung erfolgen. Reagiert der Antragsteller innerhalb der 14-tägigen Frist nicht auf einen Auftrag, erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb. 

Gleichzeitig mit der Einführung des Flächenmonitorings wurde, um zeitgerecht auf Aufträge reagieren zu können, die "AMA MFA Fotos"-App zur Verfügung gestellt. Mit der "AMA MFA Fotos"-App wird der Antragsteller im Falle einer Unregelmäßigkeit mittels Push-Nachricht informiert und kann schnell und einfach eine Korrektur durchführen oder Fotonachweise an die AMA übermitteln.

Klassische Vor-Ort-Kontrolle

Durch die Einführung des Flächenmonitorings sind monitoringfähige Sachverhalte nicht mehr Gegenstand von Vor-Ort-Kontrollen. Dies führt dazu, dass sich die Zahl der vor Ort durchgeführten Flächenkontrollen und insbesondere die Dauer der Vor-Ort-Kontrollen deutlich verringert. Wie genau sich das Flächenmonitoring auf die aktuellen Vor-Ort-Kontrollen auswirkt, wird in den Informationsveranstaltungen gemeinsam mit dem Leiter des AMA-Regionalbüros Klagenfurt, Dipl.-Ing. Christian Stingl, besprochen.
Weitere Themen sind unter anderem:
  • Was, wer und warum wird kontrolliert?
  • Wie läuft eine Vor-Ort-Kontrolle ab?
  • Wie wird Flächenmonitoring bei der Kontrolle eingesetzt und wie hilft dabei die "AMA MFA Fotos"-App?
  • Wie bereitet man sich bestmöglich auf eine Kontrolle vor?
  • Welche Rechte und Pflichten haben die Antragstellerin bzw. der Antragsteller?
  • Welche Erfahrungen brachte die abgelaufene Kontrollsaison mit sich?
  • Welches Service bietet Ihre Außenstelle hinsichtlich einer Vor-Ort-Kontrolle?

Informationsangebot zum Flächenmonitoring

Weitere Informationen über das Flächenmonitoring sind auf der AMA-Homepage unter www.ama.at im Informationsportal unter dem Reiter "Formulare und Merkblätter" im Unterpunkt "Flächenmonitoring" erhältlich. Die AMA stellt auch mehrere AMA-Videohandbücher auf Youtube zur Verfügung, die vom "Download" bis zum "Nachweise Senden" alle notwendigen Informationen beinhalten. Für allgemeine technische Fragen zum Login oder zur App-Anwendung wurde eine eigene AMA-Telefonhotline unter 050/31 51 99 (Montag bis Freitag, 7 - 20 Uhr) eingerichtet.

Infoveranstaltung

Die Informationsveranstaltungen "Vor-Ort-Kontrolle in der neuen GAP" finden zu folgenden Terminen statt:
  • 11. Juni (Dienstag), 19 Uhr, LFS Goldbrunnhof, Moderator: Ing. Raphael Pliemitscher; Referenten: Dipl.-Ing. Christian Stingl, AMA-Regionalbüro Klagenfurt; Bernadette Uran, Landwirtschaftskammer Kärnten
  • 13. Juni (Donnerstag), 19 Uhr, LFS Litzlhof, Moderator: Dipl.- Ing. Peter Weichsler; Referenten: Dipl.-Ing. Christian Stingl, AMA Regionalbüro Klagenfurt; Bernadette Uran, Landwirtschaftskammer Kärnten
Anmeldung unter: www.lfi.at

Links zum Thema

  • www.ama.at
  • www.ktn.lfi.at

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Infos zu Almmeldungen: kurz und kompakt

  • Dokumentation Artenreiches Grünland nicht vergessen!

  • Almauftrieb - das ist zu beachten!

  • MFA 2025: Einreichfrist endet

  • Zahlungsantrag über die digitale Förderplattform stellen

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Kärnten

  • Flächenmonitoring: Überprüfungen des MFA starten

  • 2. GAP-Teilzahlung überwiesen

  • Aufzeichnungs- und Dokumentationsvorgaben beachten, um Sanktionen zu vermeiden

  • Das ist beim Almauftrieb zu beachten

  • Verpflichtende AMA-Meldung "Verbundene Unternehmen"

  • Mehrfachantrag: Einreichung bis 15. April 2025 ohne Nachfrist

  • Die vielen Gesichter der ID Austria

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für umfassende Information zu MFA und Co.

  • Melde- und Korrekturnotwendigkeiten bei nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen (Grundinanspruchnahme)

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

  • Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der GAP 23-27

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

Landwirtschaftskammern:

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