Stromkostenbremse wurde durchgesetzt
Die Bundesregierung hat mit dem Stromkostenzuschussgesetz eine wichtige Maßnahme gesetzt, um die hohe Kostenbelastung von privaten Haushalten durch die gestiegenen Strompreise zu verringern. Bis zu einem Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr soll der Energiepreis maximal 10 Cent/kWh (netto) betragen.
Im ursprünglich beschlossenen Gesetz wurden jedoch nur private Haushalte berücksichtigt, deren Zählpunkte den standardisierten Lastprofilen HO, HA und HF zugeordnet sind. Landwirtschaftliche Haushalte, die nur über einen Stromzähler verfügen, der dem L-Lastprofil zugeordnet ist, hätten demnach keinen Anspruch auf einen Stromkostenzuschuss für den Stromverbrauch ihres privaten Haushaltes gehabt.
Gegen diese Ungerechtigkeit ist die Vollversammlung der LK Kärnten fraktionsübergreifend aufgetreten. In der Dezembersitzung des Gremiums haben die 36 Kammerrätinnen und Kammerräte eine einstimmige Resolution an den zuständigen Finanzminister gerichtet. Darin wird dieser aufgefordert, das Gesetz zu reparieren und auch die privaten Haushalte von Land- und Forstwirten mit einem L-Lastprofil in die Regelung des Stromkostenzuschussgesetzes aufzunehmen. Das Gesetz wurde im Jänner zu Gunsten der bäuerlichen Haushalte geändert. Für LK-Präsident Siegfried Huber ist das einmal mehr ein Beweis, dass sich eine geschlossene Interessenvertretung bezahlt macht. "Ich bedanke mich bei den Kammerräten aller Fraktionen dafür, dass wir diese gemeinsame Resolution auf den Weg bringen konnten“, sagt Huber.
Gegen diese Ungerechtigkeit ist die Vollversammlung der LK Kärnten fraktionsübergreifend aufgetreten. In der Dezembersitzung des Gremiums haben die 36 Kammerrätinnen und Kammerräte eine einstimmige Resolution an den zuständigen Finanzminister gerichtet. Darin wird dieser aufgefordert, das Gesetz zu reparieren und auch die privaten Haushalte von Land- und Forstwirten mit einem L-Lastprofil in die Regelung des Stromkostenzuschussgesetzes aufzunehmen. Das Gesetz wurde im Jänner zu Gunsten der bäuerlichen Haushalte geändert. Für LK-Präsident Siegfried Huber ist das einmal mehr ein Beweis, dass sich eine geschlossene Interessenvertretung bezahlt macht. "Ich bedanke mich bei den Kammerräten aller Fraktionen dafür, dass wir diese gemeinsame Resolution auf den Weg bringen konnten“, sagt Huber.
Start: 17. April
Ab 17. April können Haushalte mit landwirtschaftlichem oder gewerblichem Stromlastprofil einen Antrag auf Gewährung der Stromkostenbremse stellen. In den nächsten Tagen erhalten alle potenziell anspruchsberechtigten Haushalte von ihrem Stromlieferanten per E-Mail oder postalisch ein Informationsschreiben mit Details zu den Voraussetzungen für den Erhalt der Stromkostenbremse. Details zur Beantragung finden sie im verlinkten Artikel am Ende.
Info:
Rückfragen zur Stromkostenbremse sind an die eigens eingerichtete Service-Nummer 0800/500 198 oder an den Energieberater der LK Kärnten Ing. Martin Mayer unter der Tel.-Nr.: 0463/5850 1288 zu richten.
Rückfragen zur Stromkostenbremse sind an die eigens eingerichtete Service-Nummer 0800/500 198 oder an den Energieberater der LK Kärnten Ing. Martin Mayer unter der Tel.-Nr.: 0463/5850 1288 zu richten.