Satellit statt Vor-Ort-Kontrolle?!
Ab 2023 sind alle EU-Mitgliedstaaten laut Verordnung verpflichtet, im Bereich der Förderabwicklung das sogenannte Flächenmonitoring einzusetzen, so auch Österreich. Thomas Weber, Referent für Agrar- und Regionalpolitik der LK Österreich, gab im Webinar "Satelliten statt Vor-Ort-Kontrolle - Was bedeutet das für mich als Antragsteller?" Antworten zu den wichtigsten Fragestellungen:
1. Was ist das Flächenmonitoring?
Unter Flächenmonitoring versteht man eine automatisierte Prüfung der Einhaltung von Förderauflagen mittels künstlicher Intelligenz auf Basis von Satellitenbildern. Der Fokus des Flächenmonitorings liegt nicht auf der Flächenvermessung, sondern auf der Überprüfung einzelner Förderauflagen. Dadurch werden Vor-Ort-Kontrollen in jenen Bereichen reduziert, die durch das Flächenmonitoring abgedeckt werden können. Stellt das Flächenmonitoring eine Abweichung der Beantragung im MFA zur Nutzung in der Natur fest, wird der Antragsteller darüber in Kenntnis gesetzt. Von da an hat er 14 Tage Zeit, seine Beantragung gegebenenfalls richtigzustellen oder mittels eines Fotonachweises zu bestätigen.
2. Welche Satellitendaten nutzt die AMA?
Die für das Flächenmonitoring verwendeten Bilder stammen von den auch schon bisher öffentlich zugänglichen Daten der Sentinel-Satelliten der Copernikus-Mission der Europäischen Weltraumagentur (ESA). Die von der AMA verwendeten Satellitenbilder haben eine Auflösung von 10 x 10 m und sind nicht mit dem Luftbild im eAMA zu verwechseln. Im Vergleich dazu sind die Satellitendaten recht unscharf, da grobpixelig. Geringfügige Abweichungen zur Beantragung im Mehrfachantrag werden aufgrund der Satellitenbildauflösung somit nicht im Vordergrund des Monitorings stehen.
3. Wie oft werden die Satellitenbilder zur Überprüfung herangezogen?
Die für das Flächenmonitoring verwendeten Bilder stammen von den Sentinel-Satelliten, die alle drei bis fünf Tage über Österreich kreisen. Eine Überprüfung der Flächenbeantragung mittels der Satellitenbilder wird jedoch nicht im selben Abstand vorgenommen, sondern in der Hauptvegetationszeit alle 14 Tage und außerhalb der Hauptvegetationszeit einmal im Monat.
Die von der AMA verwendeten Satellitenbilder haben eine Auflösung von 10 m x 10 m. Ein Fotopixel entspricht also 100 m² und ist somit für das menschliche Auge optisch sehr unscharf. Im Vergleich dazu: Die in drei Jahresabständen aktualisierten Luftbilder im eAMA haben eine Auflösung von 20 cm x 20 cm und sind somit um 2500-mal genauer als die Satellitenbilder.
Die von der AMA verwendeten Satellitenbilder haben eine Auflösung von 10 m x 10 m. Ein Fotopixel entspricht also 100 m² und ist somit für das menschliche Auge optisch sehr unscharf. Im Vergleich dazu: Die in drei Jahresabständen aktualisierten Luftbilder im eAMA haben eine Auflösung von 20 cm x 20 cm und sind somit um 2500-mal genauer als die Satellitenbilder.
4. Was überprüft die AMA mit dem Flächenmonitoring?
Beim Flächenmonitoring wird die Einhaltung von Förderauflagen bei Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL auf allen Flächen ausgenommen Almen und Hutweiden überprüft. Folgende Punkte werden im Rahmen des Monitorings überprüft, wobei für jeden Sachverhalt ein optimaler Überprüfungszeitpunkt vordefiniert ist:
- landwirtschaftliche Nutzung möglich (z.B. keine Versiegelung etc.).
- Korrektheit der beantragten landwirtschaftlichen Nutzung (Grünland, Acker, Dauerkultur).
- Übereinstimmung der beantragten Kultur mit der in der Natur vorhandenen Kultur.
- Einhaltung der Mindestbewirtschaftungskriterien (Mahd, Ernte etc.).
- Einhaltung ausgewählter Fördervoraussetzungen im ÖPUL.
5. Was im Speziellen wird heuer im ÖPUL überprüft?
Neben den allgemeinen Mindestbewirtschaftungskriterien werden 2023 im ÖPUL folgende Punkte überprüft:
- "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" und "Biologische Wirtschaftsweise": Einhaltung des Anlagezeitpunktes und der vorgeschriebenen Pflegeauflagen von Ackerbiodiversitätsflächen sowie die einzuhaltenden Nutzungsauflagen auf Grünlandbiodiversitätsflächen.
- "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtbegrünung": Einhaltung des Anbau- und Umbruchszeitpunktes der jeweiligen Begrünungsvarianten und bei Variante 1 Einhaltung der vorgeschriebenen Folgekultur sowie Einhaltung der Förderauflage "Kein Häckseln" bis 31. Oktober der Zwischenfrucht bei Begrünungsvarianten 2 bis 6.
- "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün": Einhaltung der Förderauflage „Kein Häckseln“ bei überwinternden Begrünungen bis 31. Oktober und Einhaltung der ganzjährigen flächendeckenden Begrünung von mindestens 85%.
- "Humuserhalt und Bodenschutz von umbruchsfähigem Grünland (HBG)": Grünlandumbruchsverbot.
- "Bergmähder“" Einhaltung der jeweils beantragten Nutzungshäufigkeit (BM0 = keine Nutzung, BM1-BM3 je eine Mahd).
- "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker": Anlage- und Nutzungszeiträume bei auswaschungsgefährdeten Ackerflächen (Code AG).
6. Was passiert, wenn eine Auffälligkeit festgestellt wird?
Die vom System festgestellten auffälligen Sachverhalte werden von AMA-Fachleuten genauestens nachgeprüft, bevor der Antragsteller über die Möglichkeit der Richtigstellung bzw. der Notwendigkeit einer Nachweiserbringung informiert wird. Dabei werden eventuell nachträglich eingelangte MFA-Korrekturen, Meldungen außerlandwirtschaftlicher Nutzung etc. in die Beurteilung miteinbezogen.
7. Wie wird man über eine festgestellte Unstimmigkeit in Kenntnis gesetzt?
Um rasch über eine eventuelle Auffälligkeit informiert zu werden und zeitgerecht reagieren zu können, hat die AMA eine eigene App entwickelt. Nach Installation der App und Erstanmeldung mit Betriebsnummer und e-AMA Pincode wird man über die eventuelle falsche Beantragung mittels einer "Push-Nachricht" am Handy informiert. Die betroffenen Schläge werden dann in der App angezeigt. Wird die App nicht in Anspruch genommen, wird ein Hinweis-Plausibilitätsfehler im eAMA im Mehrfachantrag angezeigt. Außerdem wird der Antragsteller über den durch das Flächenmonitoring aufgetretenen Plausibilitätsfehler per Mail informiert.
8. Woher bekommt man die Foto-App?
Die kostenlose "AMA-MFA-Fotos-App" steht bereits im Google-Play-Store und in der Huawei-App-Gallery zur Verfügung. Im iOS-App-Store wird sie ab Juni zum Download freigegeben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der AMA-Homepage www.ama.at unter dem Reiter Formulare und Merkblätter im Bereich Mehrfachantrag.
9. Welchen Handlungsbedarf hat man im Falle einer Auffälligkeit?
Als Antragsteller hat man nach Informationserhalt 14 Kalendertage Zeit, seine Beantragung entweder mittels Korrektur des Mehrfachantrages richtigzustellen oder Nachweise (z.B. geolokalisierte Fotos, Aufzeichnungen) für die richtige Beantragung im MFA nachzureichen. Es empfiehlt sich jedenfalls, auf die Aufforderung der AMA zu reagieren, auch wenn die Beantragung richtig ist und das Flächenmonitoring falsch angeschlagen hat. Reagiert der Antragsteller innerhalb der 14 Tage nicht, überprüft ein AMA-Kontrollorgan den Sachverhalt. Dabei wird nicht nur der Schlag mit der Auffälligkeit überprüft, sondern es werden auch offensichtliche Auffälligkeiten auf Nachbarschlägen festgehalten.
Die Korrektur des MFA bzw. die Nachreichung von Unterlagen ist entweder mit der AMA MFA Fotos App möglich oder auf altbewährtem Weg durch Einstieg in die eAMA-Homepage. Der Vorteil der App liegt darin, dass das vor Ort aufgenommene Foto vom betroffenen Schlag gleich direkt hochgeladen werden kann. Auch Änderungen der Schlagnutzungsart, der Begrünungsvariante oder der Schlagcodierung sind über die App möglich.
Die Korrektur des MFA bzw. die Nachreichung von Unterlagen ist entweder mit der AMA MFA Fotos App möglich oder auf altbewährtem Weg durch Einstieg in die eAMA-Homepage. Der Vorteil der App liegt darin, dass das vor Ort aufgenommene Foto vom betroffenen Schlag gleich direkt hochgeladen werden kann. Auch Änderungen der Schlagnutzungsart, der Begrünungsvariante oder der Schlagcodierung sind über die App möglich.
10. Was sind geolokalisierte Fotos?
Für die AMA muss auf den Fotos, die im Rahmen des Flächenmonitorings via App oder via eAMA hochgeladen werden, klar ersichtlich sein, wo die Fotos aufgenommen wurden. Es empfiehlt sich daher, geolokalisierte Fotos zu verwenden. Diese beinhalten in den Metadaten Informationen über die Standortdaten (Geotagging). Um geotagged Fotos aufnehmen zu können, muss am Smartphone die Funktion zur Geoverortung aktiviert werden.
11. Welche Auswirkungen haben Auffälligkeiten auf meine Prämienauszahlung?
Das Monitoring bietet im Gegensatz zu einer Vor-Ort-Kontrolle den Antragstellern die Möglichkeit, fehlerhafte oder nicht eingehaltene Beantragungen innerhalb von 14 Tagen richtigzustellen. Die Auszahlung korrigierter Schläge erfolgt in voller Höhe entsprechend der aktualisierten Beantragung. Werden aber förderrelevante Prozentgrenzen durch die Korrektur über- oder unterschritten (z.B. UBB/Bio: maximal 55% Hauptkultur, maximal 75% Getreide/Mais-Anteil, mindestens 7% Biodiversitätsflächen etc.), kann sich dies auch weiterhin auf die Auszahlung auswirken.
12. Welche Vorteile hat das Monitoring für die Antragsteller?
Durch das Monitoring wird die Anzahl der Vorortkontrollen verringert bzw. die Dauer von Kontrollen am Betrieb verkürzt. Das Monitoring bietet im Gegensatz zu einer Vorortkontrolle den Antragstellern die Möglichkeit, fehlerhafte oder nicht eingehaltene Beantragungen binnen 14 Tagen richtigzustellen, sofern dies möglich ist. Dadurch können Prämienkürzungen unter Umständen vermieden werden. Es empfiehlt sich, die Korrekturmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Reagiert der Antragsteller nicht, wird die Abweichung mittels eines Rapid-Field-Visits durch die Vorortkontrolle nachgeprüft, was wiederum Prämienkürzungen oder auch Sanktionierungen nach sich ziehen kann.
LK-Beratung
Sind Sie als Antragsteller bei Benachrichtigung über eine Auffälligkeit in Folge des Flächenmonitorings unsicher, was zu tun ist, melden Sie sich wie gewohnt in Ihrer zuständigen LK-Außenstelle. Gemeinsam wird erörtert, ob eine Korrektur oder eine Nachweiserbringung notwendig ist. Im Falle einer Korrektur kann diese von zuhause aus oder auch in Ihrer Außenstelle abgewickelt werden. Ist eine Nachweiserbringung notwendig, da die Beantragung richtig war, ist es möglich, den Fotoupload auf eAMA mit Hilfestellung der Außenstelle durchzuführen, wobei ein georeferenziertes Foto erforderlich ist. In beiden Fällen ist bei der Terminvereinbarung die Bearbeitungsfrist von 14 Tagen zu beachten. Da das Flächenmonitoring keine einmalige Sache ist, sondern uns auch in Zukunft begleiten wird, empfiehlt es sich, die AMA MFA Fotos App downzuloaden und sich mit der App bestmöglich auseinanderzusetzen. Sollten Sie als Antragsteller bei dem Download bzw. der Handhabung der App Hilfestellung benötigen, bietet die LK Kärnten das sogenannte "Flächenmonitoring-Service" vor Ort auf Ihrem Betrieb an. Dieses Service kann direkt in Ihrer Außenstelle gebucht werden. Ein LK-Mitarbeiter kommt nach vorheriger Terminvereinbarung auf Ihren Betrieb. Voraussetzung ist ein gültiger eAMA-Pincode oder eine gültige Handysignatur.
Das Service umfasst:
Download der AMA MFA Fotos App auf ein Gerät Ihrer Wahl.
Wenn kein Gerät vorhanden ist, erfolgt die Bearbeitung über das Smartphone des Servicemitarbeiters.
Einschulung auf die AMA MFA Fotos App durch den LK-Mitarbeiter.
Upload von georeferenzierten Fotos am beanstandeten Schlag via App.
Für den Flächenmonitoring-Betriebsbesuch ist ein Unkostenbeitrag von 59 Euro zu entrichten. Für Teilnehmer am Invekos-Servicepaket Standard Plus gibt es einen vergünstigten Beitrag in der Höhe von 37 Euro.
Das Service umfasst:
Download der AMA MFA Fotos App auf ein Gerät Ihrer Wahl.
Wenn kein Gerät vorhanden ist, erfolgt die Bearbeitung über das Smartphone des Servicemitarbeiters.
Einschulung auf die AMA MFA Fotos App durch den LK-Mitarbeiter.
Upload von georeferenzierten Fotos am beanstandeten Schlag via App.
Für den Flächenmonitoring-Betriebsbesuch ist ein Unkostenbeitrag von 59 Euro zu entrichten. Für Teilnehmer am Invekos-Servicepaket Standard Plus gibt es einen vergünstigten Beitrag in der Höhe von 37 Euro.
Sentinel-Satellitenbilder
Die Sentinel-Satellitenbilder werden seit Jahren von der Europäischen Weltraumagentur im Internet veröffentlicht und sind frei zugänglich (Siehe Links).
AMA-Foto-App
Der Download der App erfolgt direkt über das Smartphone über Google Play Store und iOS App Store (Siehe Links).
Standorteinstellungen
Hier erfahren Sie, wie Sie die Standorteinstellungen am Smartphone setzen können, um geolokalisierte Fotos aufnehmen zu können (Siehe Links).
Die Sentinel-Satellitenbilder werden seit Jahren von der Europäischen Weltraumagentur im Internet veröffentlicht und sind frei zugänglich (Siehe Links).
AMA-Foto-App
Der Download der App erfolgt direkt über das Smartphone über Google Play Store und iOS App Store (Siehe Links).
Standorteinstellungen
Hier erfahren Sie, wie Sie die Standorteinstellungen am Smartphone setzen können, um geolokalisierte Fotos aufnehmen zu können (Siehe Links).
Infos
Weitere Informationen über das Flächenmonitoring sind auf der AMA-Homepage im Informationsportal erhältlich. Die AMA stellt auch mehrere AMA-Videohandbücher auf Youtube, die vom "Download" bis zum "Nachweise Senden" alle notwendigen Informationen beinhalten. Für allgemeine technische Fragen zum Login oder der App-Anwendung wurde eine eigene AMA-Telefonhotline unter 050 3151 99 (MO bis FR, 7 - 20 Uhr) eingerichtet.