Rinderhaltung: Verbesserung bei den Tierwohlmaßnahmen
Die ÖPUL-2023-Maßnahme „Tierwohl – Stallhaltung Rinder“ bringt im Vergleich zur Vorgängerversion „Tierschutz – Stallhaltung“ im ÖPUL 2015 einige ganz wesentliche Verbesserungen. Die seit langem bestehende Forderung, dass die Fördermaßnahme auch für weibliche Mastrinder geöffnet werden soll, wurde erfüllt. Kalbinnenmäster können nun somit auch die Förderung beantragen. Zudem wurde die Maßnahme um die Kategorie der Kälber erweitert, sodass auch Kälbermäster, Kalbrosé-Mäster und Fresserproduzenten, die ihre Kälber auf Stroh halten, eine Förderung bekommen können. Die Erweiterung um die Kategorie Kälber ist aber auch für die Mutterkuhhalter ganz wesentlich, da es so leichter geworden ist, die Zugangsvoraussetzung zu erfüllen. Diese ist zudem ganz wesentlich, von 3 RGVE/Betrieb auf 2 RGVE/Betrieb im Jahresdurchschnitt, reduziert worden, sodass im ÖPUL 2023 auch Betriebe mit kleinerem Rinderbestand eine Unterstützung für die Haltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen bekommen können. Wie die Regelungen im Detail aussehen lesen Sie hier.
Was gefördert wird
Die Unterstützung wird für die Stallhaltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot sowie die Festmistkompostierung gewährt. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch eingestreute Liegeflächen, erhöhten Platzbedarf sowie Festmistkompostierung entstehen.
Zugangsvoraussetzung
Teilnahme mit mindestens zwei RGVE/Betrieb über alle Tierkategorien im jeweiligen Jahr.
Förderfähige Kategorien von Rindern
Die Unterstützung wird für die Stallhaltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot sowie die Festmistkompostierung gewährt. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch eingestreute Liegeflächen, erhöhten Platzbedarf sowie Festmistkompostierung entstehen.
Zugangsvoraussetzung
Teilnahme mit mindestens zwei RGVE/Betrieb über alle Tierkategorien im jeweiligen Jahr.
Förderfähige Kategorien von Rindern
- Männliche Rinder < ½ Jahr
- Männliche Rinder ≥ ½ Jahr
- Weibliche Rinder < ½ Jahr
- Weibliche Rinder ≥ ½ Jahr und < zwei Jahre
- Teilnahme an einem anerkannten Tiergesundheitsdienst bei Rindern für Betriebe über 10 RGVE förderbare Tiere.
- Im Falle von weiblichen Rindern ist die Teilnahme des Betriebes am Qualitätsprogramm Qplus Rind oder an vergleichbaren Programmen für weibliche Mastrinder im jeweiligen Antragsjahr verpflichtend. Betriebe mit Milchanlieferung sind von der Teilnahme an der Kategorie weibliche Rinder ≥ ½ Jahr und < zwei Jahre ausgeschlossen.
- Vorliegen einer Stallskizze und eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile
- Haltung der Tiere in Gruppen unter folgenden Bedingungen:
- Den Tieren muss eine geschlossene (planbefestigte) Liegefläche zur Verfügung stehen. Die eingestreute Liegefläche muss mindestens ein Ausmaß von 40 % der geforderten nutzbaren Gesamtfläche aufweisen. Der Boden im Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine weiche und trockene Liegefläche gewährleistet ist.
- Es muss jedem Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil zur Verfügung stehen:
- Rinder bis 150 kg 1,8 m2
- Rinder bis 220 kg 2,5 m2
- Rinder bis 350 kg 3,0 m2
- Rinder bis 500 kg 3,6 m2
- Rinder ab 500 kg 4,2 m2
Kälber mit einem Alter von unter 21 Kalendertagen können auch in Einzelhaltung auf eingestreuten Systemen mit Sozialkontakt zu anderen Kälbern gehalten werden. Ist aufgrund der Haltung von Tieren in bereits bestehenden Stallungen eine Teilnahme aller Tiere nicht möglich, dann hat jährlich die Meldung der betroffenen Tiere an die AMA zu erfolgen.
- Optionaler Zuschlag Festmistkompostierung:
- Kompostierung des gesamten am Betrieb anfallenden Festmistes durch Aufsetzen von Kompostmieten am Betrieb und anschließendes, mindestens zweimaliges Umsetzen in einem Abstand von ≥ 14 Kalendertagen mittels Kompostwender.
- Dokumentation über die Anlage bzw. das Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte.
Info: Weitere Details zur Fördermaßnahme Tierwohl – Stallhaltung Rinder erfahren Sie beim Webinar.