Papamonat für Betriebsführer – was zu beachten ist
Der Papamonat besteht aus zwei Elementen:
Auch Land- und Forstwirte können für den Bezugszeitraum von 28 bis 31 Tagen ihre land- und forstwirtschaftliche Erwerbstätigkeit unterbrechen. Da eine Betriebsunterbrechung mit An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen für einen derart kurzen Zeitraum nicht möglich ist, ist die tatsächliche außenwirksame Unterbrechung der land- und forstwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit durch glaubhafte individuelle Nachweise während des Bezugszeitraumes zu belegen.
Beispiele dafür sind der Nachweis über den Einsatz einer bezahlten betriebsfremden Hilfskraft oder eine eidesstattliche Erklärung des Bezugsberechtigten samt Stundenaufzeichnungen einer unbezahlten Hilfskraft etc. Somit können auch Landwirte den Papamonat mit dem Familienzeitbonus in Anspruch nehmen. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS) einzubringen.
- einerseits aus dem arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bzw. der Unterbrechung der bisherigen Erwerbstätigkeit für die Dauer eines Monates nach der Geburt, und
- andererseits dem Anspruch auf den Familienzeitbonus (Geldleistung) gegenüber dem zuständigen Sozialversicherungsträger.
Auch Land- und Forstwirte können für den Bezugszeitraum von 28 bis 31 Tagen ihre land- und forstwirtschaftliche Erwerbstätigkeit unterbrechen. Da eine Betriebsunterbrechung mit An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen für einen derart kurzen Zeitraum nicht möglich ist, ist die tatsächliche außenwirksame Unterbrechung der land- und forstwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit durch glaubhafte individuelle Nachweise während des Bezugszeitraumes zu belegen.
Beispiele dafür sind der Nachweis über den Einsatz einer bezahlten betriebsfremden Hilfskraft oder eine eidesstattliche Erklärung des Bezugsberechtigten samt Stundenaufzeichnungen einer unbezahlten Hilfskraft etc. Somit können auch Landwirte den Papamonat mit dem Familienzeitbonus in Anspruch nehmen. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS) einzubringen.