Neu- und Umbauten von Forststraßen werden gefördert
In der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 ist eine Vielzahl an forstlich relevanten Maßnahmen enthalten. Für Maßnahmen im Bereich Waldbewirtschaftung (Waldbau, Forstschutz etc.) können Förderanträge ab 1. April 2025 gestellt werden. Im Bereich Infrastruktur Wald ist eine Antragstellung für entsprechende Maßnahmen bereits seit 1. Jänner 2024 möglich.
Mit dieser Fördermaßnahme werden insbesondere die Errichtung, der Umbau und die notwendige Instandsetzung von Forststraßen im Zusammenhang mit der raschen Aufarbeitung und dem Abtransport des Schadholzes infolge von Kalamitätsereignissen gefördert. Ziele dieser Förderung bilden die schonende und effiziente Leistungserbringung in der Waldbewirtschaftung, die rasche Aufarbeitung etwa bei Windwurf, Waldbrand oder Naturkatastrophen sowie die Verringerung biotischer Folgeschäden. "Kärnten hat ein gut ausgebautes Forstwegenetz, weil wir hier regelmäßig investieren. Eine nachhaltige Forstwirtschaft setzt voraus, dass man auch mit Maschinen, Transportfahrzeugen und Personal in den Wald hineinkommt, vor allem auch im Fall von Sturmereignissen", so Forstreferent LHStv. Martin Gruber. Auch Landesforstdirektor Dipl.-Ing. Christian Matitz unterstreicht die Bedeutung forstlicher Infrastruktur und ergänzt: "Forststraßen sind die Lebensadern unserer Waldflächen."
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss zu den förderfähigen Kosten im Ausmaß von 50% für die Errichtung oder den Umbau von Forststraßen auf Waldflächen mit hoher Schutzfunktion gemäß Waldentwicklungsplan (S 3), wobei mindestens 70% der Vorteilsfläche in Wäldern mit hoher Schutzwirkung (S 3) gemäß dem Waldentwicklungsplan zu liegen haben;
Zuschuss zu den förderfähigen Kosten im Ausmaß von 35% für die Errichtung oder den Umbau von Forststraßen auf Waldflächen mit geringer oder mittlerer Schutzfunktion gemäß Waldentwicklungsplan (S1 oder S2) oder wenn weniger als 70% der Vorteilsfläche in Wäldern mit hoher Schutzfunktion (S3) gemäß dem Waldentwicklungsplan liegen;
Zuschuss zu den förderfähigen Kosten im Ausmaß von 35% für die notwendige Instandsetzung von Forststraßen im Zusammenhang mit Kalamitätsereignissen.
Neuerungen bei der Antragstellung
Wesentliche Änderungen gibt es in der Antragstellung. Die Förderung wird direkt über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA beantragt. Der Einstieg in die DFP erfolgt über das Internetserviceportal der eAMA und setzt eine Registrierung sowie eine aktive Handy-Signatur/ID-Austria voraus. Sofern die förderwerbende Person nicht bereits aufgrund der jährlichen Mehrfachantrag-Abgabe bereits registriert ist, muss eine Erstregistrierung (beispielsweise bei Personenvereinigungen, forstlichen Bringungsgenossenschaften bzw. Bringungsgemeinschaften) durchgeführt werden.
Kostenanerkennungsstichtag
Nach Einreichen des Förderantrages erhält die förderwerbende Person eine Bestätigung mit dem Kostenanerkennungsstichtag per E-Mail. Ab diesem Stichtag können anfallende Kosten für die Förderungsabwicklung vorbehaltlich einer späteren Bewilligung berücksichtigt werden. Es kann also auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Rechtssicherheit über die beantragte Förderung besteht jedoch erst mit Ausfertigung des Genehmigungsschreibens.
Auswahlverfahren
Die Anträge werden vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Unterabteilung Forstwirtschaft, als bewilligende Stelle in Kärnten gesammelt und auf ihre Vollständigkeit für die Aufnahme in ein Auswahlverfahren geprüft. Die Auswahl der Anträge erfolgt in geblockten Auswahlverfahren. Im jeweiligen Auswahldurchgang werden alle bis zu einem festgelegten Stichtag vollständigen Anträge berücksichtigt. Alle Projekte, die bei der Prüfung die Mindestpunkteanzahl erreichen, werden gereiht und entsprechend dieser Reihung unter Beachtung des zur Verfügung stehenden Förderungsbudgets bewilligt.
Die Stichtage für die jeweiligen Vorhabensarten werden mindestens sechs Wochen im Vorhinein auf der Homepage des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft veröffentlicht. Für den Förderungsgegenstand Infrastruktur Wald sind jährlich zumindest zwei Stichtage geplant.
Fördervoraussetzungen
Für die Errichtung und den Umbau von Forststraßen müssen neben der Vorlage eines den Stand der Technik berücksichtigenden Projekts auch alle erforderlichen Genehmigungen (Forstgesetz, Wasserrecht, Naturschutzbestimmungen etc.) nachgewiesen werden. Zudem müssen die anrechenbaren Kosten mindestens 5.000 Euro je Vorhaben betragen. Je begünstigtem Waldbesitzer können maximal 3.500 lfm pro Jahr gefördert werden. Einzelprojekte, mit welchen man die Möglichkeit hätte, an ein Gemeinschaftsprojekt anzuschließen, bzw. Einzelprojekte, welche trotz gegebener technischer Anschlussmöglichkeit nicht anschließen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Forststraßentag
Forststraßen sind Basis für eine nachhaltige, multifunktionale und kleinflächige Waldbewirtschaftung. Beim Seminar werden rechtliche und technische Bestimmungen sowie Fördermöglichkeiten ausführlich erläutert.
- Termin: 4. April (Donnerstag), 9 - 16 Uhr, Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach
- Anmeldung: Tel.-Nr.: 04243/22 45.
Ansprechpartner in der Landesforstdirektion:
- Dipl.-Ing. Clemens Wassermann, BSc, Sachgebietsleiter, Tel.-Nr.: 050/536-11 321, Mobil: 0664/805 36113 21, E-Mail: clemens.wassermann@ktn.gv.at
- Baukanzlei Oberkärnten Süd (für die Bezirke Hermagor, Villach-Land): Dipl.-Ing. Dr. Thomas Christopher Varch, BSc, Tel.-Nr.: 050/536-11 3 10, Mobil: 0664/805 361 13 10, E-Mail: thomas.varch@ktn.gv.at
- Baukanzlei Oberkärnten Nord (für den Bezirk Spittal): Dipl.-Ing. Markus Klaudrat, Bakk., BSc, Tel.-Nr.: 050/536-61 2 86, Mobil: 0664/805 366 12 86, E-Mail: markus.klaudrat@ktn.gv.at
- Baukanzlei Unterkärnten (für die Bezirke Klagenfurt, Völkermarkt, Wolfsberg, St. Veit, Feldkirchen): Dipl.-Ing. Walter Hetzendorf, Tel.-Nr.: 050/536-11 3 04, Mobil: 0664/805 361 13 04, E-Mail: walter.hetzendorf@ktn.gv.at