Mobilfunkmast-Standorte: Verträge genau prüfen
In den letzten Wochen haben einige unserer Kammermitglieder, die ihre Flächen oder Gebäude als Mobilfunkmast-Standorte vermieten, ein Schreiben vom jeweiligen Mobilfunkbetreiber erhalten. Meistens werden diese Schreiben nicht vom Mobilfunkbetreiber selbst, sondern von einem beauftragten ausländischen Beratungsunternehmen an die Vermieter versandt.
Inhalte dieses Schreibens sind geplante Vertragsänderungen, die überwiegend zum Nachteil der vermietenden Landwirte gestaltet sind:
Seitens der LK Kärnten wird dringendst davor gewarnt, diese Vertragsentwürfe voreilig zu unterschreiben. Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit den Referenten für den Bereich Bewertungen und Entschädigungen auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Inhalte dieses Schreibens sind geplante Vertragsänderungen, die überwiegend zum Nachteil der vermietenden Landwirte gestaltet sind:
- Beispiele für derartige Vertragsänderungen sind:
- erhebliche Kürzungen der Miete,
- eine deutliche Verlängerung der Vertragsdauer,
- der Verlust der Indexierungsklauseln, und/oder
- die Möglichkeit des Mieters ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterzuvermieten.
Seitens der LK Kärnten wird dringendst davor gewarnt, diese Vertragsentwürfe voreilig zu unterschreiben. Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit den Referenten für den Bereich Bewertungen und Entschädigungen auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kontakt:
Dipl.-Ing. Max Borchardt, BEd, max.borchardt@lk-kaernten.at, 0463/5850-1446,
Ing. Harald Sucher, harald.sucher@lk-kaernten.at, 0463/58 50-14 45
Dipl.-Ing. Max Borchardt, BEd, max.borchardt@lk-kaernten.at, 0463/5850-1446,
Ing. Harald Sucher, harald.sucher@lk-kaernten.at, 0463/58 50-14 45