MFA: Mögliche Korrekturen nach dem 15. April
Nach Ende der Einreichfrist können die nachfolgend angeführten Inhalte bis zu folgenden Terminen noch prämienfähig nachgemeldet werden:
- 15. Juli 2026: Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste inkl. einzeltierbezogener Beantragung von Schafen/Ziegen bzw. Alm-/Weidemeldung Rinder
- 31. August 2026: Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“
- 30. September 2026: Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“
- 30. November 2026: Menge an bodennah ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngern bzw. separierter Rindergülle im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme “Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“
Mögliche Änderungen
Als Grundsatz gilt: Entsprechen die im MFA gemachten Angaben, wie z.B. die Flächenbewirtschaftung oder der Tierbestand, aufgrund geänderter Umstände nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen in der Natur/am Betrieb, so müssen diese Sachverhalte mittels Korrektur zum MFA bekanntgegeben werden, unabhängig
davon, ob diese Korrekturen von der AMA prämienfähig anerkannt werden können oder nicht. Hat die AMA eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder diese bereits durchgeführt, dann ist eine Korrektur unrichtiger Angaben nicht mehr zulässig. Fehlerhinweise, die aufgrund von Vorabprüfungen oder in Folge des Flächenmonitorings von der AMA mitgeteilt werden, können innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information bearbeitet und anerkannt werden.
Im Detail sind Änderungen bei folgenden MFA-Inhalten unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- von DIVNFZ auf DIVAGF bis spätestens 14. August
davon, ob diese Korrekturen von der AMA prämienfähig anerkannt werden können oder nicht. Hat die AMA eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder diese bereits durchgeführt, dann ist eine Korrektur unrichtiger Angaben nicht mehr zulässig. Fehlerhinweise, die aufgrund von Vorabprüfungen oder in Folge des Flächenmonitorings von der AMA mitgeteilt werden, können innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information bearbeitet und anerkannt werden.
Im Detail sind Änderungen bei folgenden MFA-Inhalten unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- n Änderungen der Schlagnutzungsart (bis spätestens 15 Kalendertage vor der Auszahlung)
- Der Code “BHG“ (Blüh-, Heil- und Gewürzpflanzen) kann auch nach dem 15. April noch prämienfähig vergeben werden
- Änderungen bei Biodiversitätsflächen (DIV-Codierung) am Grünland:
- von DIVNFZ auf DIVAGF bis spätestens 14. August
- Eine Änderung der DIV-Codierung am Acker ist nach dem 15. April nur von DIVRS auf den Code DIV zulässig
- Bodennahe Gülleausbringung: Im MFA müssen nur jene Mengen an flüssigem Wirtschaftsdünger und Gülleseparation angegeben werden, die im Kalenderjahr jedenfalls bodennah ausgebracht werden - eine Erhöhung der Kubikmeter-Angaben ist nach der MFA-Abgabe bis 30. November möglich
- Korrektur zur Tierliste bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Schweinehaltung“
- Korrekturen Tierwohl - Weide bei Schafen und Ziegen: Zu- und Abgänge innerhalb des Weidezeitraums sind innerhalb von sieben Tagen zu melden
- Ausgleichszulage - Tierhaltung: Wenn die ganzjährige Tierhaltung nicht erfüllt werden kann, muss das Kreuz bei “Keine ganzjährige Tierhaltung von RGVE“ im MFA ergänzt werden.