MFA 2026: Antragsfrist endet am 15. April
Betriebe, die für die Antragserfassung oder für notwendige Korrekturen die Unterstützung der LK-Außenstellen in Anspruch nehmen wollen und dafür noch keinen Termin vereinbart haben, werden ersucht, sich zeitnah um einen Erfassungstermin zu kümmern. Da die Nachfrage vor Fristende erfahrungsgemäß stark ansteigt, kann eine kurzfristige Terminvergabe nicht garantiert werden.
Da die Antragstellung schon seit November 2025 möglich ist und viele Betriebe ihren MFA 2026 schon vor einiger Zeit eingereicht haben, empfehlen wir, vor Ablauf der Frist alle Angaben nochmals sorgfältig zu überprüfen. Zwischenzeitliche Änderungen sollten mittels Korrektur bekanntgegeben und allenfalls noch vorhandene Plausifehler behoben werden.
Da die Antragstellung schon seit November 2025 möglich ist und viele Betriebe ihren MFA 2026 schon vor einiger Zeit eingereicht haben, empfehlen wir, vor Ablauf der Frist alle Angaben nochmals sorgfältig zu überprüfen. Zwischenzeitliche Änderungen sollten mittels Korrektur bekanntgegeben und allenfalls noch vorhandene Plausifehler behoben werden.
Korrekturen nach Antragsfrist
- Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Vor-Ort-Kontrolle durch die AMA angekündigt oder durchgeführt wird, können fehlerhafte Angaben nicht mehr angepasst werden.
- Fehlerhinweise, die im Rahmen der Vorabprüfungen oder durch das Flächenmonitoring von der AMA übermittelt werden, können innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information bearbeitet und berücksichtigt werden.
- Änderungen der Schlagnutzungsart können bis spätestens 15 Kalendertage vor der Auszahlung im Dezember 2026 prämienwirksam berücksichtigt werden.
- Nachbeantragungen von Flächen oder Codes, die zu einer Prämienerhöhung führen würden, sind nach dem 15. April nicht mehr möglich.
- Änderungen bei Biodiversitätsflächen (DIVCodierung) im Grünland sind möglich, sofern alle Auflagen des neuen Codes vollständig einhaltbar und prüfbar sind. Demnach sind ausschließlich der Wechsel von DIVSZ auf DIVNFZ oder DIVAGF (bis einschließlich 14. Juni) und von DIVNFZ auf DIVAGF (bis einschließlich 14. August) möglich.
- Bei Biodiversitätsflächen am Acker ist nach dem 15. April ausschließlich eine Korrektur von DIVRS auf DIV zulässig.
- Bodennahe Gülleausbringung: Da nach einer angekündigten oder durchgeführten Vor-Ort-Kontrolle keine Reduktion der im MFA beantragten Mengen mehr möglich ist, sollten im Antrag nur jene Mengen an flüssigem Wirtschaftsdünger sowie jene Mengen aus der Gülleseparation angegeben werden, die im laufenden Kalenderjahr mit Sicherheit bodennah ausgebracht bzw. separiert werden. Eine spätere Erhöhung der beantragten Mengen ist möglich - dies kann bis zum 30. November nachgemeldet werden.
- In der Tierliste ist eine Anpassung des durchschnittlichen Jahresbestandes nach dem 15. April nur dann prämienwirksam möglich, wenn entsprechende Nachweise über Zu- und Abgänge vorgelegt werden. Als geeignete Belege gelten insbesondere Lieferscheine, Rechnungen oder ein aktuelles Bestandsverzeichnis. Vor allem Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Schweinehaltung" teilnehmen, sollten die Angaben in der Tierliste im Jahresverlauf regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren.
Weitere Fristen für das Antragsjahr 2026
Nach Ablauf der Einreichfrist des MFA können die nachstehend angeführten Inhalte noch bis zu den jeweils angegebenen Terminen prämienwirksam nachgemeldet werden:
- 15. Juli 2026: Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste, wobei der Almauftrieb von Rindern innerhalb von 14 Tagen und der Almauftrieb von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen in der Auftriebsliste innerhalb von sieben Tagen zu melden ist.
- 31. August 2026: Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
- 30. September 2026: Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
- 30. November 2026: Menge an bodennah ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngern bzw. separierter Rindergülle
Info: Für Fragen steht das Invekos-Team in der zuständigen Außenstelle zur Verfügung.