MFA 2026 - wann ein Referenzänderungsantrag zu stellen ist
Wann ist ein Referenzänderungsantrag notwendig?
Jeder beantragten Fläche ist eine AMA-Referenz zugeordnet (z.B. Heimgut-, Hutweiden-, Alm- oder LSE-Referenz). Ein RAA ist erforderlich, wenn
Wie wird der Referenzänderungsantrag eingereicht?
Der RAA wird als eigenständiger Antrag im Invekos-GIS eingebracht (Zugang über ID Austria). Sind die beantragten Änderungen im Luftbild nicht eindeutig erkennbar, müssen Nachweise (z.B. Fotos, Dokumente) beigefügt oder georeferenzierte Fotos über die AMA MFA Fotos App übermittelt werden. Andere Übermittlungsformen werden nicht anerkannt.
Nachweise via AMA MFA Fotos App
Seit zwei Jahren können Fotos direkt über die App als Nachweis übermittelt werden. Dafür wird beim Referenzänderungsantrag ein "RAA Foto App Auftrag" erstellt, der sofort in der App erscheint. Innerhalb von 14 Tagen können bis zu drei Fotos aufgenommen und direkt über die App an die AMA gesendet werden. Die Fotos sind automatisch mit Standort und Aufnahmerichtung versehen. Ein Fotoauftrag ist auch für bereits eingereichte RAA möglich, solange diese noch nicht beurteilt worden sind.
Fehlende Nachweise
Ohne Nachweise kann dem RAA nicht stattgegeben werden. Der Plausibilitätsfehler bleibt im MFA bestehen. Für eine positive Entscheidung ist eine Neubeurteilung mit entsprechenden Nachweisen erforderlich, andernfalls ist der MFA zu korrigieren. Das Antwortschreiben der AMA zur RAA-Beurteilung ist daher genau zu beachten. Verbleibende Plausibilitätsfehler können zu Kürzungen oder Sanktionen führen.
Fristen für den RAA
Eine prämienrelevante Berücksichtigung ist bis 15. April 2026 möglich. Ab 16. April 2026 eingehende RAA gelten als verspätet und werden von der AMA abgelehnt.
Ausnahmen:
Referenzänderungen auf Almen und Hutweiden
Im Jahr 2023 wurden die Alm- und Hutweidereferenzen österreichweit mit dem Ziel einer objektiven Futterflächenermittlung neu digital erfasst. Grundlage dafür waren Satellitendaten, Geländemodelle und die automatisierte Unterteilung der Almflächen in Segmente mit homogener Vegetation. Bäume bzw. Baumgruppen über 3 m Höhe und 200 m² Kronenfläche und Waldflächen wurden auf Basis von Laserscandaten als Beschirmung abgezogen. Die verbleibenden Flächen wurden an ihrem Anteil an förderfähiger Vegetation bewertet und in Segmente unterteilt.
Die Referenzflächen für Almen und Hutweiden werden von der AMA laufend gewartet, etwa durch eingereichte Referenzänderungsanträge oder jährliche satellitengestützte Analysen zu Veränderungen der Landbedeckung („Change Detection“). Der Beschirmungslayer wird seltener angepasst, da neue Laserscandaten nur in größeren Zeitabständen zur Verfügung stehen.
In Kärnten wurden mit dem MFA 2026 neue Laserscandaten von Oberkärnten eingespielt. Weitere Regionen Kärntens folgen in den kommenden Jahren.
Werden neue Laserscandaten eingespielt, ändert sich der Beschirmungslayer dort, wo sich im Laufe der Zeit tatsächliche Änderungen in der Natur ergeben haben. Dabei kommt es bei den Almfutterflächen zu keiner Rückschau in die vergangenen Jahre, auch wenn bei höherer Beschirmung die Futterfläche in den Vorjahren aufgrund nicht aktueller Laserscandaten zu hoch beantragt wurde. Bei Hutweiden wird bei Überschreitung der betrieblichen Abgangstoleranz im Rahmen mehrjähriger ÖPUL-Maßnahmen die Fläche in den Verpflichtungsabgleich einbezogen.
Stimmt die von der AMA festgestellte Fläche nicht mit den Gegebenheiten in der Natur überein, kann ein Referenzänderungsantrag mit entsprechenden Nachweisen eingebracht werden. Beispiele dafür: Rodung, vorhandene Lärchenwiese ohne bisherige Beantragung des Lärchenwiesenfaktors.
Jeder beantragten Fläche ist eine AMA-Referenz zugeordnet (z.B. Heimgut-, Hutweiden-, Alm- oder LSE-Referenz). Ein RAA ist erforderlich, wenn
- ein Schlag über die bestehende Referenz hinaus erweitert bzw. außerhalb der Referenz neu beantragt wird (z.B. neue noch nie beantragte Pachtfläche),
- sich die Nutzungsart ändert (z.B. Mähwiese - Hutweide),
- ein Landschaftselement neu aufgenommen wird.
Wie wird der Referenzänderungsantrag eingereicht?
Der RAA wird als eigenständiger Antrag im Invekos-GIS eingebracht (Zugang über ID Austria). Sind die beantragten Änderungen im Luftbild nicht eindeutig erkennbar, müssen Nachweise (z.B. Fotos, Dokumente) beigefügt oder georeferenzierte Fotos über die AMA MFA Fotos App übermittelt werden. Andere Übermittlungsformen werden nicht anerkannt.
Nachweise via AMA MFA Fotos App
Seit zwei Jahren können Fotos direkt über die App als Nachweis übermittelt werden. Dafür wird beim Referenzänderungsantrag ein "RAA Foto App Auftrag" erstellt, der sofort in der App erscheint. Innerhalb von 14 Tagen können bis zu drei Fotos aufgenommen und direkt über die App an die AMA gesendet werden. Die Fotos sind automatisch mit Standort und Aufnahmerichtung versehen. Ein Fotoauftrag ist auch für bereits eingereichte RAA möglich, solange diese noch nicht beurteilt worden sind.
Fehlende Nachweise
Ohne Nachweise kann dem RAA nicht stattgegeben werden. Der Plausibilitätsfehler bleibt im MFA bestehen. Für eine positive Entscheidung ist eine Neubeurteilung mit entsprechenden Nachweisen erforderlich, andernfalls ist der MFA zu korrigieren. Das Antwortschreiben der AMA zur RAA-Beurteilung ist daher genau zu beachten. Verbleibende Plausibilitätsfehler können zu Kürzungen oder Sanktionen führen.
Fristen für den RAA
Eine prämienrelevante Berücksichtigung ist bis 15. April 2026 möglich. Ab 16. April 2026 eingehende RAA gelten als verspätet und werden von der AMA abgelehnt.
Ausnahmen:
- Erfolgt nach dem 15. April 2026 eine Nutzungsänderung in der Natur und wird die Schlagnutzung im MFA am selben Tag korrigiert, kann der RAA weiterhin berücksichtigt werden.
- Werden Plausibilitätsfehler durch nachträgliche Referenzanpassungen der AMA ausgelöst, ist ebenfalls eine spätere Antragstellung möglich.
Referenzänderungen auf Almen und Hutweiden
Im Jahr 2023 wurden die Alm- und Hutweidereferenzen österreichweit mit dem Ziel einer objektiven Futterflächenermittlung neu digital erfasst. Grundlage dafür waren Satellitendaten, Geländemodelle und die automatisierte Unterteilung der Almflächen in Segmente mit homogener Vegetation. Bäume bzw. Baumgruppen über 3 m Höhe und 200 m² Kronenfläche und Waldflächen wurden auf Basis von Laserscandaten als Beschirmung abgezogen. Die verbleibenden Flächen wurden an ihrem Anteil an förderfähiger Vegetation bewertet und in Segmente unterteilt.
Die Referenzflächen für Almen und Hutweiden werden von der AMA laufend gewartet, etwa durch eingereichte Referenzänderungsanträge oder jährliche satellitengestützte Analysen zu Veränderungen der Landbedeckung („Change Detection“). Der Beschirmungslayer wird seltener angepasst, da neue Laserscandaten nur in größeren Zeitabständen zur Verfügung stehen.
In Kärnten wurden mit dem MFA 2026 neue Laserscandaten von Oberkärnten eingespielt. Weitere Regionen Kärntens folgen in den kommenden Jahren.
Werden neue Laserscandaten eingespielt, ändert sich der Beschirmungslayer dort, wo sich im Laufe der Zeit tatsächliche Änderungen in der Natur ergeben haben. Dabei kommt es bei den Almfutterflächen zu keiner Rückschau in die vergangenen Jahre, auch wenn bei höherer Beschirmung die Futterfläche in den Vorjahren aufgrund nicht aktueller Laserscandaten zu hoch beantragt wurde. Bei Hutweiden wird bei Überschreitung der betrieblichen Abgangstoleranz im Rahmen mehrjähriger ÖPUL-Maßnahmen die Fläche in den Verpflichtungsabgleich einbezogen.
Stimmt die von der AMA festgestellte Fläche nicht mit den Gegebenheiten in der Natur überein, kann ein Referenzänderungsantrag mit entsprechenden Nachweisen eingebracht werden. Beispiele dafür: Rodung, vorhandene Lärchenwiese ohne bisherige Beantragung des Lärchenwiesenfaktors.
Info: Weitere Informationen finden Sie auf der AMA-Homepage unter www.ama.at im Reiter Formulare und Merkblätter. Unterstützung bei der Erstellung eines Referenzänderungsantrags erhalten Sie in Ihrer Außenstelle.