Mehrfachantrag 2024: Start ab 2. November
Die LK-Außenstellen bieten Hilfestellung bei der Antragstellung. Um den Antragszeitraum optimal zu nutzen, werden ab 6. November Termine vergeben, wobei mit den reinen Grünlandbetrieben begonnen wird. Terminbriefe werden an alle Betriebe verschickt, die den MFA 2023 über die LK-Außenstellen abgegeben haben. In einer ersten Tranche werden die Termine bis 22. Dezember 2023 versendet. Ende des Jahres erfolgt dann die Versendung der zweiten Tranche mit den restlichen Terminen ab 8. Jänner bis zum Antragsende Mitte April.
Alle Betriebe, die im heurigen Jahr noch keinen Termin zugeteilt bekommen, erhalten ein Informationsschreiben. Besonders wichtig für diese Betriebe ist der Hinweis, dass bei einer beabsichtigten Neuanmeldung von ÖPUL-Maßnahmen spätestens bis Anfang Dezember aktiv ein Termin mit der LK-Außenstelle vereinbart werden muss, wenn die Antragstellung nicht selbsttätig durchgeführt werden kann.
Alle Betriebe, die im heurigen Jahr noch keinen Termin zugeteilt bekommen, erhalten ein Informationsschreiben. Besonders wichtig für diese Betriebe ist der Hinweis, dass bei einer beabsichtigten Neuanmeldung von ÖPUL-Maßnahmen spätestens bis Anfang Dezember aktiv ein Termin mit der LK-Außenstelle vereinbart werden muss, wenn die Antragstellung nicht selbsttätig durchgeführt werden kann.
Termintreue ist uns wichtig
Kann der für die MFA-Abgabe reservierte Termin nicht eingehalten werden oder wird das Service nicht in Anspruch genommen, ersuchen wir Sie, dies der zuständigen LK-Außenstelle so früh wie möglich bekanntzugeben. Als neues Service wird eine Terminerinnerung per SMS zwei Tage vor dem Termin versandt. Bitte beachten Sie, dass zwischen 23. Dezember 2023 und 7. Jänner 2024 keine Termine vergeben werden.
ÖPUL-Maßnahmenanmeldung
Mit dem MFA 2024 kann man in alle einjährigen und mehrjährigen ÖPUL-Maßnahmen neu einsteigen sowie optionale Zuschläge zu bestehenden ÖPUL-Maßnahmen (z.B. Monitoringzuschläge bei UBB und BIO) neu beantragen. Die Anmeldung ist jedoch bis spätestens 31. Dezember 2023 erforderlich. Bereits mit dem MFA 2023 gültig angemeldete ÖPUL-Maßnahmen und Zuschläge müssen nicht erneut beantragt werden. Einen Überblick über die möglichen Maßnahmen und deren Förderungsbedingungen bieten die ÖPUL-Maßnahmen-Informationsblätter der AMA.
Handy-Signatur bzw. ID Austria verpflichtend
Für das Absenden von Mehrfachanträgen sowie Korrekturen ist die Handy-Signatur bzw. die ID-Austria erforderlich. Auch bei der Antragstellung über die LK-Außenstellen ist zur Unterfertigung der Verpflichtungserklärung die Handy-Signatur bzw. die ID Austria erforderlich. Nur in begründeten Fällen kann davon abgesehen werden.
Vergewissern Sie sich daher rechtzeitig, ob das Signatur-Passwort noch bekannt ist oder besorgen Sie sich vor dem Abgabetermin eine neue Handy-Signatur bzw. die ID Austria. Die Möglichkeit, über die LK-Außenstellen die Handy-Signatur freizuschalten, endet am 4. Dezember. Ab 5. Dezember kann nur mehr die ID-Austria neu ausgestellt werden und dies ist ausschließlich bei Behörden möglich, die auch Reisepässe ausstellen dürfen.
Vergewissern Sie sich daher rechtzeitig, ob das Signatur-Passwort noch bekannt ist oder besorgen Sie sich vor dem Abgabetermin eine neue Handy-Signatur bzw. die ID Austria. Die Möglichkeit, über die LK-Außenstellen die Handy-Signatur freizuschalten, endet am 4. Dezember. Ab 5. Dezember kann nur mehr die ID-Austria neu ausgestellt werden und dies ist ausschließlich bei Behörden möglich, die auch Reisepässe ausstellen dürfen.
Informationsveranstaltungen
In den MFA-Informationsveranstaltungen informieren Sie die Mitarbeiter der LK-Außenstelle zu den Themen Konditionalität, ÖPUL, Ausgleichszulage, Direktzahlungen und das Antragssystem. Die Informationsveranstaltungen werden in Präsenz und auch als Webinare angeboten. Weiters gibt es Zielgruppen-Webinare, die dann auch "zum Nachschauen" auf der LK-Homepage zur Verfügung gestellt werden.
Abgabetermine
Abgabetermine
- Bis spätestens 31. Dezember 2023: ÖPUL-Maßnahmenantrag für die Beantragung von neuen ÖPUL-Maßnahmen, die noch nicht im Vorjahr gültig beantragt wurden
- Bis spätestens 15. April 2024: Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage; Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste); Tierliste; Beilage für "Tierwohl - Weide/Stallhaltung"; Tierbeantragung für "Gefährdete Nutztierrassen"; Anzahl der Biobienenstöcke und andere ÖPUL-Angaben Ausschließliche Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April noch möglich.
- Bis spätestens 15. Juli 2024: Almauftriebsliste
- Bis spätestens 31. August 2024: Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
- Bis spätestens 30. September 2024: Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
- Bis spätestens 30. November 2024: Bodennah ausgebrachte beziehungsweise separierte Güllemenge