LK-Wahl 2026 – Agrargemeinschaften aufgepasst!
- Agrargemeinschaften üben ihr Wahlrecht durch den zu ihrer Vertretung nach außen berufenen Vertreter aus. Dies ist in der Regel der Obmann.
- Dieser muss sich am Wahltag als Vertreter der Agrargemeinschaft legitimieren können, weshalb empfohlen wird, dass zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis auch ein Nachweis der Vertretungsbefugnis zur Wahl mitzubringen ist.
- Soll das Wahlrecht nicht vom Obmann ausgeübt werden, braucht ein Vertreter des Obmanns jedenfalls eine schriftliche Bevollmächtigung.
LK-Wahl 2026 – Wählen mit Wahlkarte
1| Wähler, die sich voraussichtlich am Wahltag an einem anderen Ort als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
2| Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde, von der der Wahlberechtigte nach seinem Hauptwohnsitz in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, spätestens am dritten Tag vor dem Wahltag mündlich oder schriftlich zu beantragen.
3| Personen, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde, sind berechtigt, ihr Wahlrecht auch außerhalb des Ortes, an dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, auszuüben.
4| Die Stimmabgabe hat persönlich in einem Wahllokal in Kärnten zu erfolgen.
5| Eine Briefwahl ist nicht vorgesehen.
Infos: 0463/5850-1341
2| Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde, von der der Wahlberechtigte nach seinem Hauptwohnsitz in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, spätestens am dritten Tag vor dem Wahltag mündlich oder schriftlich zu beantragen.
3| Personen, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde, sind berechtigt, ihr Wahlrecht auch außerhalb des Ortes, an dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, auszuüben.
4| Die Stimmabgabe hat persönlich in einem Wahllokal in Kärnten zu erfolgen.
5| Eine Briefwahl ist nicht vorgesehen.
Infos: 0463/5850-1341