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Grundfutterzukauf für Biobetriebe: Regelungen im Überblick

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29.07.2026 | von Dipl.-Ing. Tamara Glantschnig, Dipl.-Ing. Dominik Sima

Die Trockenheit stellt viele Biobetriebe vor Herausforderungen. Ausbleibende Niederschläge und geringe Grünlanderträge führen regional zu Futterengpässen.

Grundfutterzukauf.jpg © LK Kärnten/Schuster
Trockenheit und geringe Grünlanderträge führen regional zu Futterengpässen. Für Biobetriebe gelten beim Grundfutterzukauf klare rechtliche Vorgaben. © LK Kärnten/Schuster

Nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung sollen Biotiere weiterhin vorrangig mit hofeigenem biologischem Futter oder Biofutter aus Österreich versorgt werden. Zugekauftes Futter muss grundsätzlich biologischer Herkunft sein und den Biovorschriften entsprechen. Achten Sie daher beim Zukauf von Biofutter auf eine lückenlose Dokumentation. Kaufen Sie ausschließlich bei biozertifizierten Händlern oder direkt von Biobetrieben. Bewahren Sie das gültige Biozertifikat sowie Rechnungen und Lieferscheine sorgfältig auf. Kontrollieren Sie bei jeder Lieferung die Biokennzeichnung, die Identifizierungsnummer der Kontrollstelle sowie auf die Übereinstimmung der gekauften Ware mit den Begleitpapieren. Diese Unterlagen dienen als Nachweis für die Biokontrolle und gewährleisten eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des Futters.

Nutzung von konventionellen Flächen

Um die Futterversorgung der Nutztiere sicherzustellen, ist ein kurzfristiger Flächenzugang jederzeit möglich. Gemäß europäischer Bioverordnung kann Futter von konventionellen Zugangsflächen (Mahd oder Beweidung) im Ausmaß von 20% der Gesamtjahresration in der Fütterung eingesetzt werden. Dafür ist der Abschluss eines ordnungsgemäßen Pachtvertrags sowie eine Zugangsmeldung an die Biokontrollstelle erforderlich. Eine Sonderform ist der Flächenzugang mittels Nutzungsvereinbarung. Auch in diesem Fall sind die Bioproduktionsbestimmungen bei der Bewirtschaftung einzuhalten und es muss eine Nutzungsdauer von zumindest einer Vegetationsperiode gewährleistet sein. Aufgrund förderrechtlicher Gegebenheiten wird vor Inanspruchnahme dieser Möglichkeit jedenfalls eine einzelbetriebliche Abklärung mit den LK-Außenstellen oder dem Biozentrum Kärnten empfohlen.

Konventioneller Grundfutterzukauf

Bei massiven Ernteausfällen aufgrund von außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen können durch die Behörde zeitlich befristete Ausnahmeregelungen für den Einsatz von konventionellem Grundfutter ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die zuständige Behörde - in Kärnten ist dies Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege, Tierschutz und -kontrolle, des Amts der Kärntner Landesregierung - eine entsprechende Notsituation anerkennt und die erforderlichen Ausnahmeregelungen erlässt. Diese gelten immer nur für einzelne Betriebe oder klar definierte Gebiete und Zeiträume.

Angesichts der herausfordernden Situation sprechen sich die Landwirtschaftskammer Kärnten und das Biozentrum Kärnten für die Umsetzung der Ausnahmeregelung aus und befinden sich mit dem Land Kärnten bereits in konstruktiven Gesprächen.

Biobetriebe sollten keinesfalls konventionelles Futter zukaufen, bevor die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht abgeklärt wurden. Wer von Ernteausfällen betroffen ist und einen konventionellen Grundfutterzukauf in Erwägung zieht, soll sich mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen. Dort wird abgeklärt, ob für den jeweiligen Betrieb bzw. das betroffene Gebiet eine behördliche Ausnahmeregelung besteht oder beantragt werden kann.

PGP3457_(c)Paul_Gruber.jpg © Paul Gruber
"Um die Ertragseinbußen bei Grünland und Feldfutter zu bewältigen und die biologisch Tierhaltung sicherzustellen, bedarf es heuer der Möglichkeit einer befristeten Zukaufsmöglichkeit von konventionellem Grundfutter", sagt LK-Präsident Siegfried Huber.

Vorgaben der Ankäufer beachten

Zusätzlich müssen aber auch Vorgaben privater Standards und diverser Qualitätsprogramme wie z.B. "Biowiesenmilch", "Zurück zum Ursprung" oder "Ja! Natürlich" beachtet werden. Grundsätzlich ist bei diesen Vermarktungsprojekten ausschließlich der Einsatz von biologischen Futtermitteln aus Österreich erlaubt. Ausnahmen aufgrund von Katastrophenfällen wie Ernteausfällen durch Trockenheit sind in diesen Qualitätsprogrammen grundsätzlich nicht vorgesehen. Nach Rücksprache mit der "BVG Kärntner Fleisch" sind aufgrund der Extremsituation dieses Jahr bei "Ja! Natürlich" Lockerungen bezüglich der Herkunft der Futtermittel möglich. Dies muss allerdings vorab mit der Vermarktungsorganisation abgeklärt werden. Im Allgemeinen empfiehlt es sich, die geltenden Vorschriften und möglichen Ausnahmen mit dem Vermarktungspartner bzw. Aufkäufer abzuklären.

Beratung in Anspruch nehmen

Gerade in Trockenjahren ist es empfehlenswert, den tatsächlichen Futterbedarf frühzeitig zu berechnen und verschiedene Versorgungsoptionen zu prüfen. Neben innerbetrieblichen Maßnahmen können Futterbörsen, Flächentausch oder der Zukauf von biologischem Grundfutter sinnvolle Lösungen sein. Holen sie unbedingt fachliche Beratung ein, wenn Unsicherheiten hinsichtlich der Zulässigkeit des Zukaufs von konventionellem Grundfutter oder der Nutzung von konventionellen Zugangsflächenbestehen.

Das Biozentrum Kärnten unterstützt Biobetriebe bei allen Fragen rund um:

  • Futterzukauf und aktuelle Ausnahmeregelungen,
  • Nutzung von konventionellen Biodiversitäts- und Naturschutzflächen,
  • Anbau von Zwischenfrüchten für die Futternutzung,
  • Bio-Richtlinien und Dokumentationspflichten und
  • betriebliche Lösungen bei Futterknappheit.

Nur so kann sichergestellt werden, dass sowohl die Biozertifizierung als auch die Förderansprüche erhalten bleiben.

Futtermittelplattformen

  • Futtermittelplattform der Landwirtschaftskammern
  • Biobörse von Bio Austria

Links zum Thema

  • LK-Service Futtermittel-Plattform Kostenlose Plattform der Landwirtschaftskammer, auf der sich Angebot von und Nachfrage nach Futtermitteln treffen.
  • Biobörse
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