GAP ab 2025 - höhere Prämien und Entlastung
Der Startschuss für die GAP 2023 - 27 wurde mit der Genehmigung des GAP-Strategieplans am 13. September 2022 durch die Europäische Kommission gegeben. Die darin festgelegten Strategien und Maßnahmen zeigten zur Vorperiode wesentliche Änderungen und Neuerungen in den Anforderungen und Auflagen. In Kombination mit dem Ukrainekrieg, schwankenden Marktpreisen, wachsender Bürokratie wie auch dem Klimawandel, zeigte sich schon gegen Ende des ersten Umsetzungsjahres der GAP 2023, dass die Landwirtinnen und Landwirte europaweit mit zahlreichen Herausforderungen zu ringen hatten. Schließlich hat die EU-Kommission eingelenkt und Vereinfachungen in der GAP 2023 zugestimmt. Unabhängig davon hat Österreich die erste Umsetzungsphase des ÖPUL-Programms evaluiert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse schafften das Fundament für die Verhandlungen zur Vereinfachung und Optimierung einzelner ÖPUL-Maßnahmen.
Änderung eingereicht
Mit 28. Juni 2024 wurde schließlich eine umfangreiche Änderung des GAP-Strategieplans bei der EU-Kommission eingereicht. Deren Genehmigung wird für September erwartet. Die Anpassungen im GAP-Strategieplan bringen vor allem Erleichterungen bei den GLÖZ-Standards mit sich. Damit verbunden wurde eine neue Ökoregelung entwickelt, die eine freiwillige Anlage von Stilllegungen fördert. Die im ÖPUL vorgenommenen Anpassungen bei einzelnen Förderauflagen zielen auf eine praxistauglichere Umsetzungsmöglichkeit ab, während Prämienerhöhungen und neue Zuschläge einzelne Maßnahmen attraktiver gestalten. Einzelne Details zu den Änderungen sind vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission den nachstehenden Beiträgen zu entnehmen.
Zusätzlich zu den Änderungen im GAP-Strategieplan wurde, wie bereits berichtet, das Impulsprogramm für die Landwirtschaft geschaffen - ein mit 360 Mio. Euro geschnürtes Paket, welches die Leistungsabgeltungen im ÖPUL und in der Ausgleichszulage (AZ) um 8% erhöht. Die erhöhten Prämien werden bereits mit der Hauptauszahlung des MFA 2024 im Herbst zum Tragen kommen.
Links zum Thema
- In der Baseline, der sogenannten Konditionalität, wurden bei zwei zentralen GLÖZ-Standards Vereinfachungen eingeführt. Eine Übersicht.
- Als Ersatz für die Stilllegungsverpflichtung im GLÖZ 8 soll, vorbehaltlich der Genehmigung, eine neue freiwillige Ökoregelung angeboten werden. Alles über Auflagen und weitere Änderungen finden Sie hier.
- Gegenüber Konditionalität und Ökoregelung erfährt das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 mit der eingereichten GAP-Strategieplanänderung die meisten Änderungen.