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Förderabwicklung über digitale AMA-Plattform

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09.10.2024 | von Ing. Reinhold Payer, Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 10 - Gültigkeit: Kärnten

Wo und wie ich den Antrag für die Investitionsförderung, Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten und Niederlassung von Junglandwirten in der LE 23-27 stelle.

Förderabwicklung.jpg © NHStudio/stock.adobe.com – KI-generiert
Förderanträge können nur mehr über die Digitale Förderplattform gestellt werden. Eine Papierantragstellung ist nicht mehr möglich. © NHStudio/stock.adobe.com – KI-generiert
Mit Start der neuen Förderperiode LE 23-27 wurde von der AMA ein neues Förderabwicklungsprogramm, die Digitale Förderplattform (DFP), implementiert. Sämtliche Bearbeitungsschritte von der Antragstellung über die Genehmigung bis hin zur Auszahlung laufen über die DFP, und es erfolgt eine rein digitale Abwicklung. Die bisher gewohnte Praxis mittels Papierantragstellung und persönlicher Unterlagenbeibringung bei der Förderabwicklungsstelle bzw. per Post oder E-Mail ist nicht mehr möglich. Der Antrag ist über die eAMA (www.eama.at) mittels Einstiegs mit der ID Austria einzubringen. Auch die Kommunikation mit der förderwerbenden Person findet ausschließlich über die DFP statt.

Der/die Förderwerber/​Förderwerberin muss selbstständig sämtliche für die Förderabwicklung notwendigen Unterlagen in die DFP hochladen. Daher ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der ID Austria notwendig, da diese als Unterschrift gilt und als Zugang zur DFP erforderlich ist. Achtung: Der Einstieg mittels des bisherigen AMA-Pin-Codes ist bei Förderanträgen nicht möglich.
Mit der DFP wurde die Förderabwicklung komplett neugestaltet und das System ist für den/​die Antragsteller/​Antragstellerin wesentlich transparenter. Durch Einsicht in die DFP ist der jeweilige Bearbeitungsstand des Förderantrages ersichtlich. Der Eingang des Förderantrages bei der Förderabwicklungsstelle erfolgt erst, wenn auf den Button "Einreichen" geklickt wird. Die Einreichung wird durch ein Standard-E-Mail der AMA bestätigt. Erst mit dieser Einreichung können die Kosten für die Förderung anerkannt werden.
Die Absendeadresse der AMA lautet: noreply-TKZ1@ama.gv.at. Über diese Absendeadresse werden Sie per E-Mail verständigt, dass etwas in der DFP passiert ist. Bitte auch den Spam/​Junk-E-Mail-Ordner prüfen, damit keine Nachrichten verloren gehen!

Menüpunkt „Kommunikation“

Unter dem Menüpunkt "Kommunikation" kommuniziert die Förderabwicklungsstelle mit der förderwerbenden Person und umgekehrt. Es kann dies die bestätigte Einreichung sein, dass seitens der Förderabwicklungsstelle Informationen übermittelt wurden oder Unterlagen angefordert werden oder auch die Genehmigung usw. erfolgt ist. Daher ist es wichtig, dass die förderwerbende Person eine E-Mail-Adresse in der DFP hinterlegt. Bekommt die förderwerbene Person eine solche E-Mail, ist diese unbedingt im Menüpunkt DFP, Bereich Kommunikation, nachzulesen und angeforderte Unterlagen und Informationen sind nachzureichen. Die angeforderten Unterlagen sind raschest in der DFP hochzuladen, damit der Antrag weiterbearbeitet werden kann.

Weiters werden in der Kommunikation Fristen für die Unterlagenbeibringung hinterlegt, darauf ist besonderes Augenmerk zu legen. Es können laut anzuwendender Sonderrichtlinie (SRL) zwei Fristen von der Förderabwicklungsstelle vergeben werden. Wenn die zweite Frist ungenutzt verstrichen ist, ist der Antrag laut SRL abzulehnen, außer es wird über die Kommunikation in der DFP zeitgerecht, vor Ablauf der Frist, ein begründetes Ansuchen um Fristerstreckung eingebracht.

Die bisherigen Erfahrungen mit der Förderabwicklung in der DFP zeigen leider, dass die Förderwerbenden diesen Nachrichten oftmals keine Beachtung schenken und es dadurch zu einem vermehrten Arbeitseinsatz der Abwicklungsstellen kommt oder auch Anträge abgelehnt werden müssen. Bei Ablehnungen von bereits durchgeführten Investitionen hat dies natürlich finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb. Daher ist es im Eigeninteresse jeder förderwerbenden Person, den E-Mails Beachtung zu schenken und sich auf der Informationsplattform der AMA (www.ama.at/​dfp/​home) zu informieren, auf welcher sämtliche Informationen und Unterlagen zur Förderung veröffentlicht sind.

Info: Unterstützung bei der Bearbeitung ihrer Förderanträge erhalten sie durch die Mitarbeiter:innen der Regionalbüros der Abteilung 10.

Links zum Thema

  • www.eama.at
  • www.ama.at/dfp/home

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  • Almauftrieb - das ist zu beachten!

  • MFA 2025: Einreichfrist endet

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  • Das ist beim Almauftrieb zu beachten

  • Verpflichtende AMA-Meldung "Verbundene Unternehmen"

  • Mehrfachantrag: Einreichung bis 15. April 2025 ohne Nachfrist

  • AMA versendet Auszahlungsmitteilungen

  • Die vielen Gesichter der ID Austria

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für umfassende Information zu MFA und Co.

  • Melde- und Korrekturnotwendigkeiten bei nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen (Grundinanspruchnahme)

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  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

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