Flurschadensrichtsätze 2022
Die "Richtsätze für Entschädigungen in der Landwirtschaft 2022 der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten“ (kurz: Flurschadensrichtsätze 2022) bilden die Entschädigungsgrundlage, wenn landwirtschaftliche Kulturen bei Grabungsarbeiten oder Unfällen beschädigt werden. Diese regelmäßig veröffentlichten Richtsätze sind allgemein akzeptiert und werden von Versicherungen, Behörden, Unternehmen sowie Sachverständigen im Rahmen der Schadensabwicklung in der Regel anerkannt. Die aktualisierten Werte können bei kleineren bis mittleren Schadensanlässen (Flächen kleiner als 3.000 m²) herangezogen werden.
Entschädigungen erhöht
Die Flurschadensrichtsätze beinhalten die Wiederbeschaffungskosten landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die bei Verlust im Zuge von Schadereignissen für den landwirtschaftlichen Betrieb zur Aufrechterhaltung der Produktion wieder zugekauft werden müssen.
Im Rahmen der Aktualisierung der Richtsätze wurden umfangreiche Preiserhebungen bei Kärntner Produkthändlern durchgeführt. Der aktuellen Markt- und Handelslage geschuldet, kommt es zum Teil zu deutlichen Preissteigerungen, welche sich auch in höheren Wiederbeschaffungswerten widerspiegeln.
Erfahrungen mit Schadensabwicklungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die alleinige Vergütung von Wiederbeschaffungskosten oftmals nicht ausreicht, um den gesamten Schaden zu kompensieren. Eine überdurchschnittliche Verdichtung durch das Befahren mit schwerem Gerät, die Vermischung von Bodenhorizonten sowie das Einbringen von untauglichem Bodenmaterial machen vielfach Rekultivierungsmaßnahmen notwendig. Hierfür wurden in den Flurschadensrichtsätzen 2022 die aktualisierten Rekultivierungskosten ausgewiesen. Diese berücksichtigen die aktuellen Preissteigerungen bei den Maschinenkosten, sowie Treibstoffen und Düngemitteln.
Im Rahmen der Aktualisierung der Richtsätze wurden umfangreiche Preiserhebungen bei Kärntner Produkthändlern durchgeführt. Der aktuellen Markt- und Handelslage geschuldet, kommt es zum Teil zu deutlichen Preissteigerungen, welche sich auch in höheren Wiederbeschaffungswerten widerspiegeln.
Erfahrungen mit Schadensabwicklungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die alleinige Vergütung von Wiederbeschaffungskosten oftmals nicht ausreicht, um den gesamten Schaden zu kompensieren. Eine überdurchschnittliche Verdichtung durch das Befahren mit schwerem Gerät, die Vermischung von Bodenhorizonten sowie das Einbringen von untauglichem Bodenmaterial machen vielfach Rekultivierungsmaßnahmen notwendig. Hierfür wurden in den Flurschadensrichtsätzen 2022 die aktualisierten Rekultivierungskosten ausgewiesen. Diese berücksichtigen die aktuellen Preissteigerungen bei den Maschinenkosten, sowie Treibstoffen und Düngemitteln.
Anwendungsbeispiel für die Flurschadensrichtsätze 2022:
2022 wird eine landwirtschaftliche Fläche mit Luzernebestand (1.200 m²) vorübergehend für die Errichtung einer Baustraße in Anspruch genommen.
Aufgrund der notwendigen umfangreichen Grabungsarbeiten wird die Ertragsminderung über einen Zeitraum von drei Jahren (1. Jahr 100%, 2. Jahr 80%, 3. Jahr 50%) berücksichtigt. Die Dauer der Bauarbeiten erstreckt sich über die gesamte Vegetationsperiode des Jahres 2022.
2022 wird eine landwirtschaftliche Fläche mit Luzernebestand (1.200 m²) vorübergehend für die Errichtung einer Baustraße in Anspruch genommen.
Aufgrund der notwendigen umfangreichen Grabungsarbeiten wird die Ertragsminderung über einen Zeitraum von drei Jahren (1. Jahr 100%, 2. Jahr 80%, 3. Jahr 50%) berücksichtigt. Die Dauer der Bauarbeiten erstreckt sich über die gesamte Vegetationsperiode des Jahres 2022.
Neu: Richtsätze für Schwarzwildschäden
Des Weiteren wurden die Flurschadensrichtsätze 2022 um die Richtsätze für Schwarzwildschäden im Grünland ergänzt. Da sich die geschädigten Landwirte und Jäger (als Ersatzpflichtige) bei der Ermittlung der Schadenshöhe oft uneins sind, möchte die Landwirtschaftskammer Kärnten mit den bereitgestellten Richtsätzen eine Orientierungshilfe bieten. Diese Werte sollen als Grundlage für eine unbürokratische und (wenn möglich) einvernehmliche Bewertung der Schäden sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dienen.
Die Flurschadensrichtsätze 2022 bieten außerdem Bewertungsansätze für die Wertermittlung von Obstgehölzen und Obststräuchern sowie ein Bewertungsmodell für die Einräumung von Leitungsrechten z.B. im Zuge der Verlegung von Abwasser- oder Wasserleitungen. Zusätzlich wurden die Flurschadensrichtsätze um Informationen zu der steuerlichen Behandlung von Entschädigungen sowie um Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpartnern bei besonderen Entschädigungsfällen ergänzt.
Die Flurschadensrichtsätze 2022 bieten außerdem Bewertungsansätze für die Wertermittlung von Obstgehölzen und Obststräuchern sowie ein Bewertungsmodell für die Einräumung von Leitungsrechten z.B. im Zuge der Verlegung von Abwasser- oder Wasserleitungen. Zusätzlich wurden die Flurschadensrichtsätze um Informationen zu der steuerlichen Behandlung von Entschädigungen sowie um Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpartnern bei besonderen Entschädigungsfällen ergänzt.
Kontakt
Erstkontakt bei Fragen zu einfachen oder kleinräumigen Flurschäden ist die zuständige Außenstelle. Bei Großprojekten und Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Referat Agrar- und Marktwirtschaft der LK Kärnten unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-1321.
Broschüre
Die aktuellen Flurschadensrichtsätze 2022 finden Sie hier.