Einstieg ins Gewerbe: Chance und Risiko
Wenn landwirtschaftliche Betriebe neue Wege gehen und innovative Geschäftsmodelle entwickeln, kann es passieren, dass sie an die Grenzen der klassischen landwirtschaftlichen Wirtschaftsformen stoßen. In solchen Fällen wird oft über einen Einstieg ins Gewerbe nachgedacht – ein Schritt, der gut überlegt sein sollte. Ihre Teilnahme am Webinar „Einstieg ins Gewerbe“ am 12. November 2026 zum Thema kann weiterhelfen!
Gerade in der Anfangsphase neuer Ideen ist es wichtig, sich nicht sofort von rechtlichen Vorgaben einschränken zu lassen. Kreativität und Offenheit für neue Möglichkeiten stehen im Vordergrund. Erst wenn konkrete Pläne entstehen, sollte man sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um eine erfolgreiche Realisierung zu unterstützen und spätere Probleme zu vermeiden.
Gerade in der Anfangsphase neuer Ideen ist es wichtig, sich nicht sofort von rechtlichen Vorgaben einschränken zu lassen. Kreativität und Offenheit für neue Möglichkeiten stehen im Vordergrund. Erst wenn konkrete Pläne entstehen, sollte man sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um eine erfolgreiche Realisierung zu unterstützen und spätere Probleme zu vermeiden.
Grenze zwischen Landwirtschaft und Gewerbe
Grundsätzlich gilt: Wer regelmäßig, eigenständig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, fällt unter die Gewerbeordnung. Die landwirtschaftliche Urproduktion sowie bestimmte Nebentätigkeiten sind davon ausgenommen. Doch sobald sich ein Betrieb außerhalb dieser klassischen Bereiche bewegt, muss geprüft werden, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Typische Beispiele für Tätigkeiten, die oft über die Grenzen der Landwirtschaft hinausgehen, sind:
Typische Beispiele für Tätigkeiten, die oft über die Grenzen der Landwirtschaft hinausgehen, sind:
- Urlaub am Bauernhof
- Green-Care-Angebote
- Selbstbedienungshütten
- Almausschank
- Innovative Direktvermarktung
Was der Schritt ins Gewerbe konkret bedeutet
Die Entscheidung für ein Gewerbe bringt viele Veränderungen mit sich – unter anderem in folgenden Bereichen:
Die Innovationsberatung begleitet bäuerliche Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Umsetzung von innovativen Ideen, bei Überlegungen zur betrieblichen Neuausrichtungen und bei der Konkretisierung und Kalkulation von Vorhaben sowie beim Einstieg ins Gewerbe.
- Gewerberecht und Betriebsanlagenverfahren
- Sozialversicherungspflicht (Unterschiede zwischen Landwirtschaft und Gewerbe)
- Steuerliche Auswirkungen
- Raumordnung und Baurecht
- Fördermöglichkeiten (landwirtschaftlich vs. gewerblich)
Die Innovationsberatung begleitet bäuerliche Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Umsetzung von innovativen Ideen, bei Überlegungen zur betrieblichen Neuausrichtungen und bei der Konkretisierung und Kalkulation von Vorhaben sowie beim Einstieg ins Gewerbe.
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Bernhard Tscharre, LK Kärnten, Tel. 0463/5850-1403, bernhard.tscharre@lk-kaernten.at
Veranstaltungstipps
Einstieg ins Gewerbe – was ist zu beachten
Sind die hier angeführten Fragestellungen für Sie relevant, so nutzen Sie das LFI-Angebot „Einstieg ins Gewerbe – was ist zu beachten“ – online über Zoom am 12. November (Donnerstag), 19 bis 20.30 Uhr, mit Angelika Buchleitner, MA, Steuer- und Unternehmensberaterin, Prokuristin bei LBG Kärnten Steuerberatung GmbH, Dr. Gernot Gallor, Landwirtschaftskammer Kärnten, Rechtsberatung, und Mag. Lucija Wakounig, Wirtschaftskammer Kärnten. Sie alle informieren über den Weg ins Gewerbe. Ziel ist es, einen Einblick in die Komplexität der Materie zu geben und auf weiterführende individuelle Beratungsangebote hinzuweisen.
Einstieg ins Gewerbe für die bäuerliche Vermietung
Weiterer Tipp: Einstieg ins Gewerbe für die bäuerliche Vermietung, Infoveranstaltung online über Zoom – ein Überblick zu rechtlichen Grundlagen der gewerblichen Vermietung im landwirtschaftlichen Bereich speziell für Betriebe, die vermieten.
10. Dezember (Donnerstag), 9 bis 12 Uhr
Information und Anmeldung:
LFI Kärnten, 0463/5850-2500; lfi@lk-kaernten.at oder office@lfi-ktn.at
Sind die hier angeführten Fragestellungen für Sie relevant, so nutzen Sie das LFI-Angebot „Einstieg ins Gewerbe – was ist zu beachten“ – online über Zoom am 12. November (Donnerstag), 19 bis 20.30 Uhr, mit Angelika Buchleitner, MA, Steuer- und Unternehmensberaterin, Prokuristin bei LBG Kärnten Steuerberatung GmbH, Dr. Gernot Gallor, Landwirtschaftskammer Kärnten, Rechtsberatung, und Mag. Lucija Wakounig, Wirtschaftskammer Kärnten. Sie alle informieren über den Weg ins Gewerbe. Ziel ist es, einen Einblick in die Komplexität der Materie zu geben und auf weiterführende individuelle Beratungsangebote hinzuweisen.
Einstieg ins Gewerbe für die bäuerliche Vermietung
Weiterer Tipp: Einstieg ins Gewerbe für die bäuerliche Vermietung, Infoveranstaltung online über Zoom – ein Überblick zu rechtlichen Grundlagen der gewerblichen Vermietung im landwirtschaftlichen Bereich speziell für Betriebe, die vermieten.
10. Dezember (Donnerstag), 9 bis 12 Uhr
Information und Anmeldung:
LFI Kärnten, 0463/5850-2500; lfi@lk-kaernten.at oder office@lfi-ktn.at