Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen
Will man ab dem Antragsjahr 2024 an einer neuen ÖPUL-Maßnahme oder einem neuen Maßnahmenzuschlag teilnehmen, muss man diese bis spätestens 31. Dezember 2023 im MFA 2024 beantragen. Wird bereits im Antragsjahr 2023 an der Maßnahme bzw. am Zuschlag gültig teilgenommen, ist keine nochmalige Anmeldung erforderlich.
Der letzte Einstieg in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen ist mit dem Förderjahr 2025 (Beantragung bis spätestens am 31. Dezember 2024) möglich. Der Umstieg in eine höherwertige Maßnahme (z.B. von UBB auf BIO) ist spätestens mit dem Förderjahr 2026 (Beantragung bis spätestens 31. Dezember 2025) möglich.
Der letzte Einstieg in einjährige Maßnahmen ist mit dem Förderjahr 2027 (Beantragung bis spätestens am 31. Dezember 2026) möglich. Die im Maßnahmenantrag beantragten einjährigen Maßnahmen verlängern sich automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn sie nicht abgemeldet werden.
Die ÖPUL-Maßnahmeninformationsblätter mit allen Auflagen und Prämien stehen auf der Homepage der AMA zur Verfügung.
Der letzte Einstieg in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen ist mit dem Förderjahr 2025 (Beantragung bis spätestens am 31. Dezember 2024) möglich. Der Umstieg in eine höherwertige Maßnahme (z.B. von UBB auf BIO) ist spätestens mit dem Förderjahr 2026 (Beantragung bis spätestens 31. Dezember 2025) möglich.
Der letzte Einstieg in einjährige Maßnahmen ist mit dem Förderjahr 2027 (Beantragung bis spätestens am 31. Dezember 2026) möglich. Die im Maßnahmenantrag beantragten einjährigen Maßnahmen verlängern sich automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn sie nicht abgemeldet werden.
Die ÖPUL-Maßnahmeninformationsblätter mit allen Auflagen und Prämien stehen auf der Homepage der AMA zur Verfügung.