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Aufzeichnungsbonus für Junglandwirte

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02.03.2023 | von Mag. Gernot Oswald - Gültigkeit: Kärnten

In der neuen GAP-Periode von 2023–2027 werden Hofübernehmer bei der Erstniederlassung auf einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erstmals auch mit einem Bonus belohnt.

Aufzeichnungsbonus für Junglandwirte.png © Bildautor
Ein finanzieller Anreiz soll die Motivation von Junglandwirten für Aufzeichnungen erhöhen. © Bildautor
Mit der Erstellung eines Betriebskonzeptes wird die Richtung für die betriebliche Entwicklung vorgezeichnet und beschrieben. Die Frage, ob der betriebliche Kurs stimmt und somit die Ziele erreicht werden, kann durch eine laufende Kontrolle in Form von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen beantwortet werden. Die Wichtigkeit und der vielfältige Nutzen von Aufzeichnungen ist den bäuerlichen Familien in der Regel bekannt. Ein finanzieller Anreiz in Form eines Aufzeichnungsbonus soll die Motivation für Aufzeichnungen maßgeblich erhöhen. Junglandwirte, welche die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für die Niederlassungsprämie erfüllen und Aufzeichnungen über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben führen, lösen in der neuen GAP-Periode zusätzlich einen einmaligen Aufzeichnungsbonus in der Höhe von 4.000 Euro aus.

Formvorschriften

Als Mindestanforderung sind schriftliche Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) in Verbindung mit einem Anlageverzeichnis zu führen. Dieses muss alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres enthalten. Im Anlageverzeichnis sind Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen, Grundverbesserungen, Dauerkulturen etc. mit der jeweiligen Bezeichnung, dem Anschaffungsjahr, Anschaffungswert, der Nutzungsdauer und Abschreibungshöhe zu erfassen. Es werden neben der E/A-Rechnung natürlich auch umfangreichere Aufzeichnungen, welche im Rahmen des Grünen Berichts, des Arbeitskreises Unternehmensführung, der steuerlichen E/A-Rechnung bis zur Bilanzierung erstellt werden, anerkannt. Die Aufzeichnungen können handschriftlich auf Papier, mit einem Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel oder mit einer Buchhaltungssoftware, geführt werden.

Zeitraum drei Jahre

Es müssen über drei aufeinanderfolgende Jahre Aufzeichnungen geführt werden. Es kann zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr gewählt werden. Als frühestmöglicher Beginn wird das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die erste Niederlassung stattgefunden hat, akzeptiert.
Beispiel: Die erste Niederlassung erfolgt am 1. Juni 2023. Der Startzeitpunkt für die Aufzeichnungen kann schon der 1. Jänner 2023 sein, da z.B. schon Aufzeichnungen von den Übergebern (Eltern) geführt werden.
Spätestens muss im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt, begonnen werden.
Beispiel: Die erste Niederlassung erfolgt am 1. Juni 2023. Der Antrag für die Niederlassungsprämie muss innerhalb eines Jahres z.B. am 1. April 2024 gestellt werden. Mit spätestens 1. Jänner 2025 muss mit den Aufzeichnungen begonnen werden.

Kennzahlenberechnung

Nach Ablauf jedes Aufzeichnungsjahres müssen definierte Kennzahlen ermittelt werden. Mithilfe eines den Förderwerbern zur Verfügung gestellten Kennzahlen-Berechnungsblattes sind folgende absolute Kennzahlen aus den Aufzeichnungen zu errechnen:
  • Summe der Betriebseinnahmen
  • davon Anteil an öffentlichen Geldern
  • Summe der Betriebsausgaben inkl. Abschreibungen
  • davon Anteil der Abschreibungen
  • Einnahmenüberschuss/Ausgabenüberschuss
Auf Basis dieser absoluten Kennzahlen müssen nachfolgende relative Kennzahlen ermittelt werden:
  • Anteil des Überschusses an den Einnahmen (in Prozent)
  • Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen (in Prozent)
  • Anteil der öffentlichen Gelder an den Einnahmen (in Prozent)
  • Anteil der Abschreibungen an den Ausgaben (in Prozent)
Die ermittelten absoluten Kennzahlen verbleiben ausschließlich bei den Förderwerbern. Nur die relativen Kennzahlen müssen bei der bewilligenden Stelle innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des jeweiligen Aufzeichnungsjahres auf die digitale Förderplattform hochgeladen werden.
 

Aufbewahrungspflichten

Im Zusammenhang mit dem Aufzeichnungsbonus sind für eine etwaige Vor-Ort-Kontrolle folgende Unterlagen mindestens fünf Jahre ab der ersten Niederlassung aufzubewahren:
  • Aufzeichnungen über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben
  • Anlageverzeichnis
  • Kennzahlenberechnungsblatt

Bildungsangebote

Beim Einstieg und Führen von Aufzeichnungen bietet das Ländliche Fortbildungseinrichtungen (LFI) Kärnten nachfolgende Unterstützungsmöglichkeiten an:
  • Basisseminar Aufzeichnungsbonus
Dieses Seminar soll in die E/A-Rechnung einführen und die wichtigsten Kenntnisse zur Führung von betrieblichen Aufzeichnungen vermitteln. Behandelt werden der Umgang mit den gängigsten betrieblichen Einnahmen/Ausgaben und die Abgrenzungsmodalitäten zum Privatbereich. Eine Zuordnung der Geschäftsfälle auf Konten wie Milchverkauf, Kraftfutterausgaben etc. erhöhen die Qualität und Aussagekraft der Aufzeichnungen. Zur Erstellung des Anlageverzeichnisses müssen Gebäude, sonstige bauliche Anlagen, Maschinen, Geräte, Dauerkulturen, … bewertet und zur Berechnung der Abschreibung mit einer betriebsindividuellen Nutzungsdauer versehen werden. Nach Verbuchung aller Geschäftsfälle und Abschluss des Aufzeichnungsjahres sind die Kennzahlen mittels eines Kennzahlenberechnungsblattes zu ermitteln und auf die Förderplattform der AMA hochzuladen. Des Weiteren werden beim Seminar der Nutzen und die Vorteile von landwirtschaftlichen EDV-Aufzeichnungsprogrammen vermittelt.
Seminarangebot: 22. April 2023 in Krastowitz, weitere Kurse folgen! Anmeldung: www.lfi-ktn.at bzw. 0463/5850-2511
  • LFI-Unterlage Aufzeichnungen:
Als Nachschlagewerk steht eine, auf die E/A-Rechnung abgestimmte LFI-Unterlage "Betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen führen" als Download am Ende des Artikels zur verfügung.
  • Mitgliedschaft Arbeitskreis Unternehmensführung:
Für Förderwerber, welche Interesse an gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen in Form einer doppelten Buchführung haben und ganzjährig betreut werden wollen, ist eine Mitgliedschaft beim Arbeitskreis Unternehmensführung empfehlenswert. Weitere Informationen unter www.arbeitskreise.at.

Downloads zum Thema

  • LFI Unterlage "Betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen führen" PDF 3,32 MB

Links zum Thema

  • LFI Homepage
  • Arbeitskreis Homepage

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  • Nichtlandwirtschaftliche Nutzung beihilfefähiger Flächen

  • Höhere Gewalt - rechtzeitig melden

  • Mehrfachantrag 2025 - Alles im Blick?

  • Doppelnutzungen im MFA richtig beantragen

  • AMA-Bescheide und Mitteilungen überprüfen

  • ÖPUL-Programmänderung ab 2025

  • Erleichterungen bei den GLÖZ-Standards

  • Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

  • Agraratlas & Agrar-Geodatenportal

  • GAP-Strategieplan für 2023-2027 genehmigt

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Ein finanzieller Anreiz soll die Motivation von Junglandwirten für Aufzeichnungen erhöhen. © Bildautor