AMA-Auszahlung überprüfen
Bei der Hauptauszahlung im Dezember 2023 wurden die Direktzahlungen (DIZA) zu 100%, die Ausgleichzulage (AZ) und das österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) zu 75% ausbezahlt. Die Restzahlung der für das Antragsjahr 2023 ermittelten finalen Prämien wurde von der AMA nun durchgeführt. Aufgrund von Nachberechnungen kann es einzelbetrieblich auch für die Antragsjahre 2015 - 2022 zu Nachzahlungen, aber auch zu Rückforderungen kommen. Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen wurden am 26. Juni versandt. Darin wird einzelbetrieblich erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge zusammensetzen und errechnen.
Für angemeldete Benutzer wurden die Bescheide und Mitteilungen über "MeinPostkorb" zugestellt. Zusätzlich werden sie im eAMA zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen im eArchiv angezeigt.
Die Details
Die im MFA 2023 beantragten Zwischenfruchtvarianten der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" und die im Rahmen der Maßnahmen "UBB" und "BIO" beantragten punktförmigen Landschaftselemente wurden bei der Dezemberauszahlung nicht berücksichtigt und werden nun im Zuge der zweiten Teilzahlung zu 100% ausbezahlt. Die Prämiensätze für Maßnahmen und Zuschläge im ÖPUL werden in den Mitteilungen nicht angeführt, können aber den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern entnommen werden. Außerdem kann im eAMA-Register "Flächen" unter dem Menüpunkt "Abfragen" der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen werden.
Die in Kärnten von vielen Betrieben beantragten Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün", "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" und "Tierwohl - Weide" haben variable Prämiensätze. Die Höhe der Beträge hängt von den insgesamt beantragten förderfähigen Flächen bzw. Tieren ab. Die für das Antragsjahr 2023 nun fixierten Beträge für diese Maßnahmen sind aus der Tabelle "Prämien Öko-Regelungen 2023" ersichtlich.
Wird mit der aktuellen ÖPUL-Mitteilung für eine im Antragsjahr 2023 beantragte Maßnahme erstmalig mitgeteilt, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist, weil z.B. Zugangsvoraussetzungen oder Mindestteilnahmebedingungen für die jeweilige Maßnahme nicht erfüllt wurden, dann kann binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Korrektur des Mehrfachantrages 2024 mit erneuter Beantragung der betroffenen Maßnahme vorgenommen werden. Zusätzlich ist ein gesondertes Ersuchen um Anerkennung über den eAMA-Reiter "Eingaben" -> "andere Eingaben" -> "Nachricht allgemein" an die ÖPUL-Abteilung der AMA zur richten.
Fristen beachten
Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden und liegen berechtigte Einwände zu den Berechnungen vor, können Beschwerden und Einsprüche - vorzugsweise durch Online-Eingabe im eAMA - an die AMA übermittelt werden. Wesentlich ist, dass die Fristen für allfällige Beschwerden oder Einsprüche mit der Zustellung zu laufen beginnen.
Bei den DIZA-Bescheiden ist die Rechtsmittelbelehrung unbedingt zu beachten, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
Einsprüche zu ÖPUL- und AZ-Mitteilungen sind innerhalb von vier Wochen durchzuführen.
Info: Für telefonische Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Nummer 050/3151 99 an. Hilfestellung geben auch die LK-Außenstellen und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft.
Bei den DIZA-Bescheiden ist die Rechtsmittelbelehrung unbedingt zu beachten, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
Einsprüche zu ÖPUL- und AZ-Mitteilungen sind innerhalb von vier Wochen durchzuführen.
Info: Für telefonische Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Nummer 050/3151 99 an. Hilfestellung geben auch die LK-Außenstellen und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft.