Almweideflächen: RAA-Beurteilungen beachten
Wurden im MFA 2023 die Futterflächenanteile auf Almschlägen erhöht, musste zur Anpassung der Almreferenz ein Referenzänderungsantrag (RAA) bei der AMA eingebracht werden. Die AMA hat bisher in vier Tranchen den Almbewirtschaftern die Beurteilungsergebnisse mitgeteilt. Da der RAA während der Mehrfachantragszeit (November bis April) zu stellen war, konnten vielfach keine Fotonachweise von den Almweideflächen an die AMA übermittelt werden. Wenn die beantragte Almweidefläche am Luftbild nicht nachvollziehbar ist, konnte der RAA nicht positiv beurteilt werden. Mit einem Ansuchen auf Neubeurteilung können Fotos nachgereicht werden, wobei der Aufnahmestandort und die Aufnahmerichtung der AMA bekanntgegeben werden müssen.
Empfehlenswert ist es, die Fotos bereits bei der Aufnahme mit den Standortdaten (Geotagging) zu versehen. Wird kein Ansuchen auf Neubeurteilung inklusive Nachweisen gestellt, dann ist der jeweilige Schlag mittels Korrektur des Mehrfachantrages auf die vordefinierte Almreferenz anzupassen, um Prämienkürzungen zu vermeiden.
Empfehlenswert ist es, die Fotos bereits bei der Aufnahme mit den Standortdaten (Geotagging) zu versehen. Wird kein Ansuchen auf Neubeurteilung inklusive Nachweisen gestellt, dann ist der jeweilige Schlag mittels Korrektur des Mehrfachantrages auf die vordefinierte Almreferenz anzupassen, um Prämienkürzungen zu vermeiden.
Für Fragen und technische Hilfestellung stehen die LK-Außenstellen gerne zur Verfügung.

Qplus-Rind rechtzeitig beantragen
Betriebe, die die ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Stallhaltung Rinder" für weibliche Rinder für das
Antragsjahr 2024 beantragen wollen, müssen bis Ende des Jahres 2023 die Maßnahme im MFA
anmelden und bis zum 8. September 2023 die Teilnahme am Qplus-Rind-Programm bei einer
Abwicklungsstelle beantragen. In Kärnten sind derzeit die BVG Kärntner Fleisch Gen.m.b.H und
die Norbert Marcher GmbH als Abwicklungsstelle anerkannt.