Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • LK-Wahlen
    • Kampagnen und Projekte
      • Kampagnen und Projekte
      • Internationales Jahr der Bäuerin
      • 380 kV-Stromleitung
      • Kampagne "MACH NICHT MI(S)T"
      • Kampagne "Auf uns ist Verlass!"
      • Zivildienst
      • Serviceoffensive
      • Zukunftsprozess 2030
      • Vifzack 2026
    • Schwerpunkt Wolf
    • Warnungen
      • Warnungen
      • Blauzungenkrankheit
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • anzeigen.lko.at
    • Presseaussendungen
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Tiergesundheit & Seuchen
      • Tiergesundheit & Seuchen
      • Tiergesundheit
      • Biosicherheit
      • Afrikanische Schweinepest
      • Blauzungenkrankheit
      • Lumpy Skin Disease
      • Newcastle Krankheit
      • Vogelgrippe
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung(current)2
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2026
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Förderungen
  3. Abwicklung
  4. Kärnten

Almmeldungen nicht vergessen

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
08.07.2026 | von Elke Brencic - Gültigkeit: Kärnten

Bis spätestens 15. Juli muss der Erstauftrieb der förderfähigen Tiere erfolgen und die Almauftriebsliste eingereicht sein. Meldepflichten beachten.

Kuh auf Alm@AdobeStock_374671233.jpg © stock.adobe.com
Alle förderfähigen Tiere müssen fristgerecht gemeldet werden. Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Abwicklung von Almför­derungen und die Kontrolle © stock.adobe.com
Für Rinder sind die Alm-/​Weidemeldungen im RinderNET durchzuführen. Schafe, Ziegen, Equiden und Neuweltkamele werden über die MFA-Beilage "Alm/​Gemeinschaftsweide - Auftriebsliste" gemeldet. In dieser Beilage sind zusätzlich die Erschließungsstufe der Alm, die Anzahl der Hirten sowie die behirteten Tierkategorien anzugeben.

Sowohl die Mindestweidedauer pro Tier als auch die Mindestbestoßungsdauer pro Alm beträgt 60 Tage. Das Auftriebsdatum zählt dabei zur Weidedauer und Bestoßungsdauer dazu, der Abtriebstag wird aber nicht angerechnet.

Unterbrechung der Alpung

Die 60-tägige Alpungsdauer darf unter Einhaltung der Meldefristen für Abtrieb und Wiederauftrieb unterbrochen werden. Die Meldung erfolgt für Rinder über die Alm-/​Weidemeldung, für Schafe und Ziegen in der Auftriebsliste und für Pferde, Ponys, Esel und Neuweltkamele via Upload des Formulars "Pferde und Neuweltkamele - Änderungsmeldung Alm/​Gemeinschaftsweide - Auftriebsliste".

Verbringung auf andere Alm

Findet ein Weitertrieb auf eine andere Alm statt, ist für Rinder eine Alm-/​Weidemeldung durchzuführen. Die Abmeldung von der ersten Alm erfolgt automatisch, wenn das Auftriebsdatum auf die zweite vor dem voraussichtlichen Abtriebsdatum der ersten Alm liegt - sonst muss aktiv gemeldet werden. Bei Schafen und Ziegen ist der Auftrieb auf die zweite und der Abtrieb von der ersten Alm aktiv in der Auftriebsliste zu melden. Equiden und Neuweltkamele sind nur einmalig auf jener Alm zu melden, auf der sie voraussichtlich die meisten Tage weiden.

Geburt auf der Alm

Auf der Alm geborene Kälber müssen mit Ohrmarken des Herkunftsbetriebs gekennzeichnet, im Bestandsverzeichnis eingetragen und über die Rinderdatenbank gemeldet werden. Die Alm-/​Weidemeldung erfolgt automatisch. Der Abtrieb ist hingegen aktiv zu melden.

Verendung auf der Alm

Der Herkunftsbetrieb meldet die Verendung des Rindes an die Rinderdatenbank. Verendet das Rind vor dem Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums, erfolgt die Abtriebsmeldung automatisch. Verendet das Tier aber direkt am Tag des voraussichtlichen Abtriebs oder danach, muss das Abtriebsdatum online über das RinderNET vom Almbetrieb bestätigt bzw. korrigiert werden. 

Bei Schafen und Ziegen ist eine Erfassung des Verendungsdatums als tatsächliches Abgangsdatum in der Auftriebsliste erforderlich, bei Equiden ist das ausgefüllte Formular "Pferde und Neuweltkamele - Änderungsmeldung Alm/​Gemeinschaftsweide - Auftriebsliste" hochzuladen. 

Meldung höherer Gewalt

Die Meldung von höherer Gewalt ist innerhalb von drei Wochen ab dem Zeitpunkt des Ereignisses vorzunehmen. Folgende Gründe können anerkannt werden: Blitzschlag, Steinschlag, anzeigepflichtige Seuche, Naturkatastrophe, Wildtierriss, Präventivabtrieb Wolf, Präventivabtrieb Bär. Nicht als höhere Gewalt gelten Krankheit und Unfall (z.B. Absturz).

Bei Rindern, Schafen und Ziegen sind Fälle höherer Gewalt vom Almbewirtschafter ohrmarkenbezogen über die "Alm/​Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste" zu melden. Sind Equiden oder Neuweltkamele betroffen, ist das Formular "Pferde und Neuweltkamele - Änderungsmeldung Alm/​Gemeinschaftsweide - Auftriebsliste" auszufüllen und hochzuladen. Mit der Meldung sind entsprechende Nachweise für die Todesursache hochzuladen, wie z.B. tierärztliche Bestätigung für Blitzschlag, Steinschlag oder im Falle eines Wildtierrisses ein DNA-Nachweis oder Gutachten der Landesveterinärdirektion bzw. des Wolfsbeauftragten/​Bärenanwalts oder eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Amtstierarztes bzw. der Amtstierärztin. Ist der Beleg bei der Meldung noch nicht verfügbar, muss dieser nachträglich hochgeladen werden.

Wenn es sich dabei um Tiere handelt, welche vom Heimbetrieb auch in den Maßnahmen "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen", "Tierwohl - Weide" oder "Tierwohl - Stallhaltung Rinder" beantragt wurden, muss zusätzlich innerhalb von drei Wochen vom tierhaltenden Betrieb eine separate Meldung an die AMA erfolgen.
Eine Verendungsmeldung für Rinder ist durch den tierhaltenden Betrieb über das RinderNET innerhalb von sieben Tagen durchzuführen. Verendete Equiden sind über das Verbraucherinformationssystem (VIS) innerhalb von sieben Tagen abzumelden. Verendete Schafe und Ziegen sind im Bestandsverzeichnis zu dokumentieren.

Präventivabtrieb bei Wildtierriss

Liegt auf der eigenen Alm ein Wildtierriss vor, kann zum Schutz der gesamten Herde diese vorzeitig (vor Erreichen der 60-tägigen Mindestalpungsfrist) abgetrieben werden und man bleibt dennoch prämienfähig. Voraussetzung: Der Riss hat auf der eigenen Alm stattgefunden und kann durch Gutachten bzw. Untersuchungen nachgewiesen werden. Ein Wildtierriss auf einer Nachbaralm wird grundsätzlich nicht als Grund für einen Präventivabtrieb anerkannt, außer die bewirtschaftende Person kann im konkreten Einzelfall anhand der örtlichen Verhältnisse die unmittelbare Gefahr glaubhaft machen. Der Dokumentation ist zwingend eine schriftliche Begründung des Wolfsbeauftragten/​Bärenanwalts bezüglich der potenziellen Gefahr eines Wildtierrisses aufgrund der örtlichen Verhältnisse sowie das Gutachten des Wildtierrisses von der Alm oder Gemeinschaftsweide, auf der er stattgefunden hat, beizulegen und es muss auch deren Betriebsnummer angegeben werden.

Info: Für weitere Fragen oder Unterstützung bei Meldungen wenden Sie sich bitte an die zuständige LK-Außenstelle.

Almweideplan erstellen

Für den Zuschlag "Almweideplan" ist bis spätestens 15. Juli ein Almweideplan für alle Almen des Betriebs zu erstellen und eine entsprechende Bildungsveranstaltung im ersten Jahr der Beantragung zu besuchen. Ab dem zweiten Teilnahmejahr ist der Almweideplan jährlich zu überprüfen und - falls erforderlich - zu aktualisieren. Die durchgeführte Überprüfung ist entsprechend zu dokumentieren.

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Almmeldungen nicht vergessen

  • Almauftrieb: Meldefristen beachten!

  • MFA 2026: Antragsfrist endet am 15. April

  • MFA 2026 - Pflanzenschutzmittel: Codierung entfällt

  • MFA 2026 - wann ein Referenzänderungsantrag zu stellen ist

  • Invekos-Servicepaket - mehr Leistung, mehr Vorteile

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Kärnten

  • AMA-Flächenmonitoring via Satellitenbilder

  • Vor-Ort-Kontrollen: Erkenntnisse 2025 und Empfehlungen 2026

  • Wenn das Flächenmonitoring Alarm schlägt

  • Bescheide und Mitteilungen der AMA prüfen!

  • Flächenmonitoring startet wieder - Möglichkeit zur Richtigstellung nutzen

  • Hanfanbau aus INVEKOS-Sicht

  • Mehrfachantrag 2026 - Einreichung bis 15. April ohne Nachfrist

  • MFA: Mögliche Korrekturen nach dem 15. April

  • MFA 2026 - Antragsfrist endet mit 15. April 2026

  • Agrarmarkt Austria informiert über ÖPUL-Mitteilungen

  • ID Austria - jetzt noch einfacher verwenden

  • Start der Antragstellung für den Mehrfachantrag 2026

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • MFA: Güllemenge (bis 30.11.) und Monitoringaufträge (binnen 14 Tagen bearbeiten)

  • Das ist beim Bewirtschafterwechsel zu beachten

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2026 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Kuh auf Alm@AdobeStock_374671233.jpg © stock.adobe.com

Alle förderfähigen Tiere müssen fristgerecht gemeldet werden. Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Abwicklung von Almför­derungen und die Kontrolle © stock.adobe.com