Almabtrieb aktiv melden!
Wer muss den Abtrieb melden?
Für die Meldung des Almabtriebs sind der Almverantwortliche (Obmann) bzw. der Alm oder Weidebewirtschafter zuständig.
Muss der Abtrieb immer aktiv gemeldet werden?
Ja. Bei Rindern, Schafen und Ziegen ist die aktive Meldung über eAMA immer erforderlich - auch dann, wenn das ursprünglich gemeldete Abtriebsdatum exakt eingehalten wird.
Bei Equiden und Neuweltkamelen ist eine Meldung nur dann nötig, wenn das gemeldete Datum nicht eingehalten wird.
Welche Fristen gelten?
- Rinder: Meldung innerhalb von 14 Tagen mittels „Alm-/Weidemeldung Rinder
- Schafe, Ziegen, Equiden, Neuweltkamele: Meldung innerhalb von sieben Tagen über eine Korrektur zur MFA-Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste“
Was ist bei Kälbern zu beachten?
Auch für auf der Alm geborene Kälber muss der Abtrieb aktiv gemeldet werden.
Zählt der Abtriebstag zur Alpungsdauer?
Nein – nur der Auftriebstag zählt zur Mindestalpungsdauer von 60 Tagen.
Wann ist keine Meldung für Rinder erforderlich?
Wenn das Rind nicht an den Herkunftsbetrieb zurückkehrt, genügt eine Abgangs-, Schlacht- oder Verendungsmeldung.
Wichtig: Das Ereignis muss vor dem gemeldeten voraussichtlichen Abtriebsdatum liegen – sonst ist die Alm-/Weidemeldung dennoch erforderlich.
Was ist für Betriebe mit „Tierwohl-Weide“ zu beachten?
Auftreiber, die an der ÖPUL Maßnahme „Tierwohl – Weide bei Schafen und Ziegen“ teilnehmen, müssen die Tiere nach dem Abtrieb nicht erneut am Heimbetrieb anmelden.
Bleiben jedoch Tiere auf der Alm zurück oder verenden dort, sind diese in der MFA Beilage „Tierwohl Weide“ entsprechend abzumelden.
Welche Besonderheit gibt es bei Equiden?
Dauert der Aufenthalt länger als 30 Tage, muss dieser zusätzlich innerhalb von sieben Tagen im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) gemeldet werden. Nach dem Almabtrieb sind Equiden im VIS vom Almbetrieb abzumelden und vom aktuellen Halter wieder anzumelden – zusätzlich zur Korrektur der MFA Beilage.
Wie unterstützt die AMA?
Die AMA erinnert Almverantwortliche per E-Mail, wenn keine aktive Abtriebsmeldung vorliegt und das geplante Abtriebsdatum schon überschritten wurde. Voraussetzung für dieses Service ist eine gültige E-Mail-Adresse im eAMA unter „Kundendaten“.