Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Petition Laborfleisch
    • Maul- und Klauenseuche
    • Schwerpunkt Wolf
    • Zukunftsprozess 2030
    • Zivildienst
    • LK-Wahl 2021
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL (current)2
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Förderungen
  3. ÖPUL
  4. Richtlinie

22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
05.08.2024 | von LKÖ gemäß GAP-Strategieplan - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Für die besonders tierfreundliche Haltung von Schweinen wird eine Förderung im Rahmen des ÖPUL gewährt.

Hinweis: Die mit fetter Schrift hervorgehobenen Bereiche sind Teil der 2. Änderung des GAP-Strategieplans und werden vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Novelle der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung sowie der ÖPUL Sonderrichtlinie mit Antragsjahr 2025 gültig. Für das Antragsjahr 2024 gelten noch die bestehenden Bestimmungen.
 

Ziel der Maßnahme

  • Erhalt und Ausbau klimafreundlicher und standortangepasster Tierhaltung
  • Verbesserung des Tierwohls
Zuchtsauengruppe.jpg © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Vogelmayer
© Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Vogelmayer

Wofür wird die Prämie bezahlt?

Gefördert werden die Stallhaltung von Schweinen auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot oder die Freilandhaltung von Schweinen, sowie die Haltung von unkupierten Schweinen die Fütterung mit europäischen Eiweißfuttermitteln sowie ab dem Antragsjahr 2025 die Festmistkompostierung.

Förderfähige Kategorien von Schweinen:
  • Ferkel
  • Jung- und Mastschweine
  • Zuchtsauen und gedeckte Jungsauen
Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch Einstreu, Beschäftigungsmaterial, erhöhten Platzbedarf, Freilandhaltung, Fütterung von Eiweißfuttermitteln aus europäischen Quellen sowie den Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Ferkeln entstehen.

Zugangsvoraussetzung

Teilnahme mit mindestens 2 GVE/Betrieb in Summe über alle Kategorien im jeweiligen Jahr.

Definitionen im Rahmen dieser Maßnahme

Die Fördermaßnahme kann für folgende Tierkategorien gewählt werden:
  • Ferkel 8 bis 32 kg Lebendgewicht
  • Jung- und Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht (inkl. ungedeckte Jungsauen und ausgemerzte Zuchttiere)
  • Zuchtsauen und gedeckte Jungsauen ab 50 kg Lebendgewicht

Förderungsverpflichtungen

  • Teilnahme an einem anerkannten Tiergesundheitsdienst (gilt für Betriebe über 10 GVE geförderte Tiere). Ein entsprechender Nachweis über die Teilnahme ist nach Aufforderung an die AMA zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Tiergesundheitsdienst erfolgt.
     
  • Einhaltung der Förder-Verpflichtungen bei allen Tieren der jeweiligen Tierkategorie. Ist aufgrund der Haltung von Tieren in bereits bestehenden Stallungen eine Teilnahme aller Tiere nicht möglich, muss eine Meldung der Anzahl der betroffenen Tiere an die AMA erfolgen.
     
  • Vorliegen einer Stallskizze und eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile bzw. (entfällt ab dem Antragsjahr 2025) laufende Dokumentation über die Freilandhaltung von Schweinen (Beginn und Ende des Weidezeitraums je Feldstück sowie Anzahl der Tiere je Feldstück).
  • Haltung von Ferkeln, Jung- und Mastschweinen in Gruppen unter folgenden Bedingungen
    • Den Tieren muss eine geschlossene, planbefestigte (d.h. zu max. 5% perforierte) Liegefläche zur Verfügung stehen. Die eingestreute Liegefläche muss mindestens ein Ausmaß von 40% der geforderten nutzbaren Gesamtfläche aufweisen. Der Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine trockene Liegefläche gewährleistet ist.
    • Es muss jederzeit ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Gras, Stroh oder Heu zur Verfügung stehen.
    • Es muss jedem Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil zur Verfügung stehen.
    • Ferkel, Jung und Mastschweine bis 20 kg - 0,30 m² Gesamtfläche
    • Ferkel, Jung und Mastschweine bis 32 kg - 0,50 m² Gesamtfläche
    • Ferkel, Jung und Mastschweine bis 50 kg - 0,70 m² Gesamtfläche
    • Ferkel, Jung und Mastschweine bis 85 kg - 0,90 m² Gesamtfläche
    • Ferkel, Jung und Mastschweine ab 85 kg - 1,10 m² Gesamtfläche
  • Haltung von Zuchtsauen und gedeckten Jungsauen in Gruppen (ausgenommen für Zeitabschnitte, in denen Gruppenhaltung gesetzlich nicht vorgesehen ist) unter folgenden Bedingungen:
    • Den Tieren muss eine geschlossene, planbefestigte (d.h. zu max. 5% perforierte) Liegefläche zur Verfügung stehen.
      Mindestausmaß der Liegefläche: 0,95 m²/Jungsau und 1,3 m²/Zuchtsau.
      Der Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine trockene Liegefläche gewährleistet ist.
    • Es muss jederzeit ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Gras, Stroh, oder Heu zur Verfügung stehen.
    • Es muss jedem Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil zur Verfügung stehen.
      • Zuchtsauen - 3,00 m²
      • Jungsauen - 2,00 m²
    • Haltung von Ferkeln, Jung- und Mastschweinen oder von Zuchtsauen und gedeckten Jungsauen in Gruppen in Freilandhaltung auf unbefestigten Flächen unter folgenden Bedingungen:
      • Es dürfen max. 4 GVE je ha gehalten werden oder der Tierbestand richtet sich nach einer wasserrechtlichen Bewilligung durch die zuständige Behörde.
        Die Dauer der durchgehenden Verwendung einer Fläche darf höchstens ein Jahr betragen.
      • Das Gehege muss zur Verhinderung des Kontakts mit Wildschweinen eine doppelte Umzäunung oder eine fundamentierte, dichte Umfriedung aufweisen. 
      • Futterplatz und Tränke sind räumlich getrennt und entweder auf befestigtem Untergrund oder sie werden regelmäßig versetzt. Die Futterstelle ist zum Schutz vor Niederschlägen mit einer Überdachung auszustatten.
      • Den Tieren steht ein überdachter, auf drei Seiten geschlossener und eingestreuter Leigebereich zur Verfügung, der so groß ist, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Für hochträchtige Zuchtsauen müssen Abferkelhütten zur Verfügung stehen.

         
    • Optionaler Zuschlag:
      Haltung von ausschließlich unkupierten Ferkeln, Jung- und Mastschweinen bei allen an der jeweiligen Kategorie teilnehmenden Tieren.
       
    • Optionaler Zuschlag:
      Einsatz von ausschließlich GVO-Freien Eiweißfuttermitteln aus europäischer Herkunft für die Fütterung aller Schweine am Betrieb. Der Nachweis der Herkunft und GVO-Freiheit ist bei nicht am Betrieb erzeugten Futtermitteln über entsprechende Belege (z.B. Lieferscheine, Rechnungen) zu erbringen. Eine gleichzeitige Lagerung und Verfütterung von nicht den Kriterien entsprechenden Eiweißfuttermitteln an andere Tierarten ist nicht zulässig.
    • Optionaler Zuschlag Festmistkompostierung ab dem Antragsjahr 2025:
      • Kompostierung des gesamten am Betrieb anfallenden Festmistes durch Aufsetzen von Kompostmieten am Betrieb und anschließendes, mindestens zweimaliges Umsetzen in einem Abstand von >=14 Kalendertagen mittels Kompostwender. Weiters können Kompostmieten anerkannt werden, wenn es sich um eine aufgesetzte/angelegte Mischung oder Schichtung von organischen Rückständen der Tierproduktion (Festmist) und organischem Material der Feldproduktion (Ernterückstände/Stroh/Grünschnitt) und/oder Strauchschnitt bzw. Astmaterial handelt.
      • Dokumentation über die Anlage bzw. das Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte.

    Höhe der Prämie

    Höhe der Prämie - Tierwohl Schweinehaltung ÖPUL 2023.jpg © LKÖ
    © LKÖ

    Ermittlung der förderfähigen GVE

    GVE pro Tier laut Tierliste/Jahresdurchschnittsbestand
    • Ferkel 8 bis 32 kg: 0,07 GVE
    • Mastschweine ab 32 kg: 0,3 GVE
    • Jung- und Zuchtsauen: 0,5 GVE

    Downloads zum Thema

    • ÖPUL 2023 AMA-Aufzeichnungsvorlage: Tierwohl – Schweinehaltung ( Freilandhaltung) PDF 105,31 kB

    Links zum Thema

    • Hier geht´s zum AMA-Informationsblatt

    ÖPUL 2023-2027

    • ÖPUL Maßnahme - "Tierwohl - Weide": Anforderungen und Tipps

    • ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" -– Bodenprobenziehung nicht vergessen

    • An die ÖPUL-Aufzeichnungen denken

    • ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen!

    • Biolandbau: neue Prämien, Auflagen und Perspektiven

    • Neue ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende beantragen

    • Regionaler Naturschutzplan - was zu beachten ist

    • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

    • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

    • ÖPUL-Vorgaben im Kontext von MKS

    • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

    • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

    • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

    • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

    • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

    • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

    • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

    • Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

    • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

    • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

    • Letzte Einstiegsmöglichkeit in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen

    • Weiterbildungsverpflichtungen bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen beachten

    • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

    • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

    • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

    • Weiterbildung im ÖPUL 2023

    • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

    • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

    • ÖPUL 2023 – ein Überblick

    • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

    • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

    • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

    • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

    • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

    • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

    • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

    • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

    • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

    • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

    • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

    • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

    • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

    • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

    • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

    • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

    • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

    • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

    • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

    • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

    • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

    • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

    • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

    • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

    • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

    • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

    • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

    • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

    • Anhänge ÖPUL 2023

    Landwirtschaftskammern:

    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien

    Weiteres

    • Kleinanzeigen
    • Downloads
    • Links

    Partner-Services

    • AIZ
    • ARGE Bäuerinnen
    • ARGE Meister
    • Baulehrschau
    • Green Care
    • Gutes vom Bauernhof
    • Landjugend Kärnten
    • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
    • Lebensqualität Bauernhof
    • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
    • LFI-Veranstaltungskalender
    • Schule am Bauernhof
    • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
    • Tiergesundheitsdienst
    • warndienst.lko.at

    Über uns

    Lk Online © 2025 ktn.lko.at

    Landwirtschaftskammer Kärnten
    Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

    Telefon: +43 (0) 463 5850
    E-Mail: office@lk-kaernten.at

    Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

    • Newsletter
    • Facebook
    Zuchtsauengruppe.jpg © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Vogelmayer

    © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Vogelmayer

    Höhe der Prämie - Tierwohl Schweinehaltung ÖPUL 2023.jpg © LKÖ

    © LKÖ