ÖPUL Humuserhalt und Bodenschutz - Einstieg noch möglich
Zielgruppe für diese Maßnahme sind vor allem Betriebe in intensiven Grünlandgebieten, welche Böden als Grünland bewirtschaften, die grundsätzlich als Acker nutzbar wären. Zentrales Element der freiwilligen Maßnahme ist der vollständige Verzicht auf Grünlandumbruch auf allen Grünlandflächen des Betriebes.
Da die Maßnahme Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) als mehrjährige Maßnahme angeboten wird, ist ein Einstieg in die Maßnahme nur mehr bis 31. Dezember 2024 möglich.
- Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahmevoraussetzung für diese mehrjährige Maßnahme ist die gleichzeitige Teilnahme an der ÖPUL 2023-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ oder „Biologische Wirtschaftsweise (BIO)“.
Da die Maßnahme Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) als mehrjährige Maßnahme angeboten wird, ist ein Einstieg in die Maßnahme nur mehr bis 31. Dezember 2024 möglich.
- Förderbedingungen bei Verzicht auf Grünlandumbruch: Der Grünlandumbruch einschließlich Grünlanderneuerung durch Umbruch ist auf allen Grünlandflächen verboten. Unter einem Grünlandumbruch werden alle Verfahren verstanden, die eine Zerstörung der Grasnarbe zur Folge haben. Jedoch werden geringfügige Abweichungen bis zu 300 m² je Einzelfläche nicht als Umbruch gewertet. Dazu zählt z. B. die Anlage eines Gemüsegartens oder Kartoffelackers. Ein innerbetrieblicher Acker-Grünland-Flächentausch ist jedoch nicht möglich. Achtung: Die Grünlandumbruchstoleranz aus den Maßnahmen UBB und BIO kann bei gleichzeitiger Teilnahme an der Maßnahme HBG nicht ausgeschöpft werden.
- Erlaubte Grünlanderneuerung: Eine Grünlanderneuerung am Betrieb ist nur mittels umbruchslosen Verfahrens, also mit Methoden, bei denen die Grasnarbe nicht zerstört wird, erlaubt. Dazu zählen der Einsatz von Saatstriegel, Schlitzdrillgeräten, Walzen und Wieseneggen.
- Ausnahmen für einen Grünlandumbruch: Ein Grünlandumbruch zur Sanierung des Grünlands ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu zählt eine notwendige Erneuerung des Grünlandbestandes nach einem Schädlingsbefall z. B. durch Engerlinge, Wildschweinen oder Maulwurfsgrillen. Wenn solche Schäden auftreten und darauffolgend eine Grünlanderneuerung mittels Umbruchs erfolgt, ist dies mit Fotos und entsprechenden Unterlagen zu dokumentieren. Die Nachweise sind am Betrieb aufzubewahren. Ebenfalls erlaubt ist ein Grünlandumbruch zur Einsaat einer dauerhaften, regionalen Grünlandsaatgutmischung für die Anlage von Biodiversitätsflächen im Rahmen der Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“. Dabei ist die betroffene Fläche mit dem Code „DIVRS“ zu codieren.
- Weiterbildung innerhalb der Maßnahme: Bis 31. Dezember 2025 sind fachspezifische Kurse im Mindestausmaß von fünf Stunden zum Thema „Grünlandbewirtschaftung“ zu absolvieren. Die Weiterbildung muss vom Betriebsführer oder von einer im Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die Absolvierung des Kurses an die geschulte Person und nicht an den Betrieb gebunden ist.
- Bodenuntersuchungen: Auf den förderfähigen Grünlandflächen sind Bodenuntersuchungen mit den Parametern pH-Wert, Phosphor- und Kaliumgehalt sowie Humusgehalt durchzuführen. Pro angefangene 5 ha förderfähige Grünlandfläche ist einmalig in der Periode, jedoch spätestens bis 31. Dezember 2025 eine Bodenuntersuchung erforderlich. Die Bodenproben sind unter www.eama.at im Invekos-GIS einzutragen.
- Optionaler Zuschlag – artenreiches Grünland: Dieser freiwillige Zuschlag kann jährlich für artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen (inkl. Streuwiesen) beantragt werden. Ein gesonderter Maßnahmenantrag für den Zuschlag ist nicht notwendig. Für die Beantragung des Zuschlags müssen die Schlagnutzungsarten „Mähwiese/-weide zwei Nutzungen“ und „Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen“ im Invekos-GIS zusätzlich mit dem Code AGL (Artenreiches Grünland) codiert werden. Dazu müssen auf diesen Flächen mindestens fünf Kennarten darauf verteilt vorkommen und zur Blüte gelangen. Dabei gilt zu beachten, dass die erste Nutzung als Mahd zu erfolgen hat. Das Vorhandensein entsprechender Kennarten und die durchgeführten Begehungen der beantragten Schläge sind zu dokumentieren. Die Schlagnutzungsarten „einmähdige Wiese“ und „Streuwiese“ werden automatisch als artenreiches Grünland angesehen. Auf diesen Flächen muss keine Begehung und Dokumentation der Kennarten erfolgen. Ebenfalls müssen auf diesen Flächen die Kennarten nicht vorkommen.
- Neuerungen in der Prämiengestaltung: Die Prämie ist abhängig von der Grünlandzahl gestaffelt und bewegt sich für Grünlandflächen mit einer Hangneigung unter 18 % zwischen 32,4 und 108 Euro je ha. Für den optionalen Zuschlag „Bewirtschaftung von artenreichem Grünland“ werden gemähte Grünlandflächen sowie einmähdigen Wiesen (inklusive Streuwiesen, jedoch ohne Bergmähder) berücksichtigt. Neu ist, dass der Zuschlag für artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen ab 2025 nicht nur für Flächen < 18 % (262 € / ha), sondern auch für Flächen ≥ 18 % Hangneigung (162 Euro/ha) ausbezahlt wird. Außerdem wurde die Obergrenze von maximal 15 % auf maximal 25 % des gemähten Grünlands (jedenfalls 2 ha) angehoben.
Abgeltung Humuserhalt und Bodenschutz
Förderfähige Flächen | Details | 2023 in Euro/ha | 2024 in Euro/ha | 2025 in Euro/ha |
Grundflächen mit einer Hangneigung <18 % | Schläge mit Ø Grünlandzahl < 20 | 30 | 32,4 | 32,4 |
Grundflächen mit einer Hangneigung <18 % | Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥ 20 und < 30 | 50 | 54 | 54 |
Grundflächen mit einer Hangneigung <18 % | Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥ 30 und < 40 | 70 | 75,6 | 75,6 |
Grundflächen mit einer Hangneigung <18 % | Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥ 40 | 100 | 108 | 108 |
Zuschlag artenreiches Grünland oder einmähdige Wiesen (inkl. Streuwiesen) für max. 25 % des gemähten Grünlands, jedenfalls 2 ha | Hangneigung < 18 % | 150 | 262 | 262 |
Zuschlag artenreiches Grünland oder einmähdige Wiesen (inkl. Streuwiesen) für max. 25 % des gemähten Grünlands, jedenfalls 2 ha | Hangneigung ≥ 18 % | 162 |
Prämienvergleich – Betriebsbeispiel
Grünlandbetrieb mit 26,5 ha, davon:
Basisprämie:
Basisprämie:
- 10 ha Grünlandflächen unter 18 % Hangneigung mit Grünlandzahl ≥ 40
- 2 ha einmähdige Wiesen über 18 % Hangneigung
- 0,5 ha einmähdige Wiesen unter 18 % Hangneigung
- keine AGL Codierung auf mehrmähdigen Wiesen
Beispiel
2023 | 2024 | 2025 | |
Höhe der Prämie HBG | € 1000 | € 1080 | € 1080 |
Höhe der Prämie Top up AGL in Euro am Betrieb | € 75 | € 131 | € 455 |
Summe Prämie HBG und AGL in Euro am Betrieb | € 1075 | € 1211 | € 1535 |