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Zwischenfrüchte: Anbau lohnt sich

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24.06.2021 | von Dipl.-Ing. Christine Petritz, Pflanzliche Produktion

Zwischenfrüchte haben eine vielfältige Funktion: Sie bedecken den Boden, schützen diesen vor ­Verschlämmung und Bodenerosion, fördern Bodenleben und -fruchtbarkeit.

IMG_8523.jpg © LK Kärnten/Christine Petritz
© LK Kärnten/Christine Petritz
Zwischenfrüchte kommen im Gegensatz zu Hauptfrüchten mit einer kurzen Vegetationszeit aus. Um eine flächendeckende Begrünung zu erhalten, ist es deshalb wichtig, eine ordnungsgemäße Bodenvorbereitung und eine zeitgerechte Aussaat durchzuführen.
Wie die Saat so die Ernte – sagt ein altes Sprichwort. Aussaatgenauigkeit zahlt sich auch im Zwischenfruchtanbau aufgrund zufriedenstellender Entwicklung der Bestände mit guter Konkurrenz gegen Unkräuter und Ausfallgetreide aus. Die Saatgutablage der Zwischenfrüchte sollte mit der gleichen Genauigkeit wie bei den Hauptkulturen erfolgen.
Arten, die wenig Keimwasser benötigen oder ein grobscholliges Saatbett vertragen, können natürlich auch im Rahmen des Stoppelsturzes ausgebracht werden – wie beispielsweise Senf, Ölrettich, Buchweizen, Phacelia.
Überlegungen zum Zwischenfruchtanbau hinsichtlich Nutzung und Fruchtfolge:
  • Zu welchem Zweck lege ich eine Zwischenfrucht an? Wird diese im Herbst bzw. im Frühjahr als Futtergrundlage verwendet, oder ist diese eine reine Gründüngung?
  • Welche Zwischenfrüchte passen in meine Fruchtfolge? So sollten nach beispielsweise Körnerleguminosen keine Kleezwischenfrüchte oder nach Getreide keine Gräserreinbestände angebaut werden. 
  • Zu welchem Zeitpunkt wird die Zwischenfrucht angelegt – nach früh räumenden Kulturen (Getreide, Erbse) oder nach spät räumenden Kulturen (Körnermais, Sojabohne)?
  • Mit welchen Saatgut- aber auch Anbaukosten muss ich rechnen bzw. welche sind betriebswirtschaftlich vertretbar – Zwischenfrucht als Gründüngung oder zur Futternutzung?

Die richtige Auswahl

Betriebe, die im Rahmen des ÖPUL 2015 an der Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau teilnehmen, müssen die Mischungsvorgaben der einzelnen Varianten berücksichtigen.
Bei der Auswahl der Zwischenfruchtart bzw. –mischung muss darauf geachtet werden, dass Krankheiten und Schädlinge unterdrückt werden. Es sollten Zwischenfrüchte gewählt werden, die nicht derselben Pflanzenfamilie wie die der Hauptkultur angehören.
Eine Verwandtschaft zwischen Hauptkultur und Zwischenfrucht ist ungünstig. Kreuzblütler wie Gelbsenf oder Ölrettich sollen nicht in Fruchtfolgen mit Raps integriert werden.
Bei hohem Anteil von Leguminosen in Zwischenfruchtmischungen und beim Anbau von Leguminosen als Hauptfrucht sind folgende Überlegungen anzustellen:
Nach Körnererbse als Hauptfrucht sollen die Zwischenfruchtmischung oder Futtergemengen keine bis eine geringe Mischungskomponente an Erbse beinhalten.
Sommerleguminosen bzw. Zwischenfrüchte wie Sommerwicke, Platterbse, Perser- oder Alexandrinerklee können zur Abwechslung angebaut werden.
Beim Anbau von Rotklee, Inkarnatklee, Luzerne soll auf eine ausreichende Anbaupause geachtet werden – in Reinsaat ist bei Rotklee eine Anbaupause von sechs bis sieben Jahren notwendig, in Rotklee-Grasgemengen verkürzt sich diese auf vier bis fünfJahre. Artenreiche Gemenge sind den Reinsaaten vorzuziehen.
Begrünungsmischungen, die bereits in einer hohen Anzahl und Vielfalt im Handel erhältlich sind, aber natürlich auch selbst individuell zusammengestellt werden können, haben den Vorteil, dass sie die „Besonderheiten“ der einzelnen Komponenten optimieren.

Massenbildner, die abfrostend sind, wie beispielsweise Senf, Buchweizen, Mungo, Ölrettich, können mit bodendeckenden Kulturen wie beispielsweise Phacelia, Alexandriner­klee, Sommerwicke kombiniert werden. Bei solchen Mischungen wird einerseits ausreichend Biomasse produziert und andererseits auch eine gute Bodenbedeckung garantiert.
Beim Anbau von Senf, der die beliebteste Begrünungskultur ist (aus Kostengründen), sollte beachtet werden, dass dieser in der Mischung mit maximal einem Kilogramm begrenzt sein sollte, da es sonst zu einer Unterdrückung der anderen Mischungspartner kommt.

Stickstoffdüngung

Die derzeit gültige Nitrataktionsprogramm-Novelle 18 regelt die Düngung von Zwischenfrüchten mit und ohne Futternutzung. Hier ist festgelegt, dass Zwischenfrucht-(futter-)bau ohne Leguminosen mit maximal 80 kg Reinstickstoff /ha (jahreswirksam) und Zwischenfrucht-(futter-)bau mit Leguminosen mit maximal 40 kg Reinstickstoff/ha im Rahmen der sachgerechten Düngung gedüngt werden könnten. Derzeit befindet sich die Nitrataktionsprogramm-Novelle 2021 in Begutachtung. Es ist zu erwarten, dass diese Novelle im Herbst erlassen wird. Die Informationen dazu folgen.
Eine Düngung zu nicht genutzten Zwischenfrüchten muss in voller Höhe der Folgekultur angerechnet werden.

Im Rahmen der ÖPUL 2015-Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und „System Immergrün“ ist eine Düngung mit Mineraldünger, vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraumes der jeweiligen Variante bzw. bei „System Immergrün“ bis zum Umbruch der Zwischenfrucht, verboten.

Fünf Anbautipps

  • Nach der Getreideernte soll eine rasche Stoppelbearbeitung erfolgen. Ziel soll sein, dass Ausfallsgetreide auskeimt und eine unnötige Wasserverdunstung vom brachliegenden Boden vermieden werden soll.
  • Eine Grundbodenbearbeitung sollte immer im Sommer vor dem Zwischenfruchtanbau erfolgen.
  • Vor dem Zwischenfruchtanbau lassen sich Problemunkräuter wie Quecke, Ackerwinde, Ampfer durch eine chemische Pflanzenschutzmaßnahme gut bekämpfen.
  • Bei der Aussaat von feinkörnigen Klee- und Gräserarten sind eine feinkrümelige Saatbett­vorbereitung und eine flache Saatgutablage notwendig. Weiters ist ein rückverfestigtes Saatbett von Vorteil.
  • Ein idealer Zeitpunkt einer Kalkung ist nach der Getreideernte.

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