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Zahlungsantrag über die digitale Förderplattform stellen

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19.03.2025 | von Ing. Reinhold Payer, Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 10 - Gültigkeit: Kärnten

Seit Einführung der DFP in der GAP 23-27 können die Anträge für eine Förderungsauszahlung nur mehr digital gestellt werden. Überblick über Voraussetzungen für die Investitionsförderung 73-01.

Digitaler Antrag_AdobeStock.jpg © stock.adobe.com
Seit Einführung der DFP in der GAP 23–27 können die Zahlungsanträge für eine Auszahlung der Förderung durch die förderwerbenden Personen (fwP) nur mehr digital gestellt werden. © stock.adobe.com
Wann und wie kann ein Zahlungsantrag eingereicht werden?
Der Zahlungsantrag kann erst nach erfolgter Genehmigung des Förderantrages und nach entsprechender Projektumsetzung in der DFP (Digitale Förderplattform) der AMA (www.eama.at) eingereicht werden. Beachten Sie unbedingt die Inhalte des Genehmigungsschreibens, in welchen Ihnen der Durchführungszeitraum für die Kostenanerkennung, eventuelle Bedingungen und Auflagen mitgeteilt wurden. Für die Einreichung eines Zahlungsantrages in der DFP öffnen Sie in der Projektübersicht des betreffenden Antrages (Klick auf kleine Lupe rechts neben dem Antrag) den Menüpunkt "Zahlungsantrag". Mit "neuer Zahlungsantrag" startet die Eingabemaske zur Erfassung der Investitionskosten. Nach den allgemeinen Eingabedaten kommen Sie unter "Übersicht der Investitionskosten" mit "+" zur Erfassung ihrer Belege.
  • Unter Basisdaten sind die Rechnungsbelege einzutragen.
  • Unter Dokumente sind die Rechnungen und Zahlungsnachweise inkl. zusätzlicher Unterlagen (z.B. Angebote, Lieferscheine etc.) hochzuladen.
  • Unter Aktivitäten sind die Belege einer Aktivität (Fördergegenstand) zuzuordnen.
Falls im Ra­hmen der Abrechnung weitere Dokumente vorzulegen sind (siehe Auflagen im Genehmigungsschreiben, z.B. Baufertigstellungsanzeige, Versicherungsnachweis), sind diese im Zahlungsantrag unter "weitere Angaben" bei "zusätzliche Dokumente" hochzuladen.

Was muss beachtet werden?
Jede Rechnung (Beleg) ist in der DFP einzeln zu erfassen. Die dazugehörende Rechnung und der Zahlungsnachweis sind bei jedem Beleg als Einzeldokumente hochzuladen. Als Zahlungsnachweise gelten nur Kontoauszüge oder Zahlungsumsätze, keine Auftragsbestätigungen. Achten Sie darauf, dass keine Bestandteile der Rechnungen und Zahlungsnachweise unkenntlich gemacht werden dürfen. Sollten Rechnungsbelege auch nicht förderbare Kosten (siehe Webinar) enthalten, sind diese bei den Belegen unter "nicht förderfähige Kosten" einzugeben. Werden dennoch Kosten, welche nicht förderbar sind, mit dem Zahlungsantrag eingereicht, kann dies zu Sanktionierungen führen. Im Fall von unbaren Eigenleistungen kann nur eigenes Bauholz anerkannt werden, welches bei "Bauholz geschnitten" in Kubikmeter und bei "Bauholz rund" in Festmeter zu erfassen ist. Als Nachweis für das verbaute Eigenholz ist ein Holzauszug oder eine Schnittrechnung hochzuladen.

Die eingereichten Rechnungen müssen grundsätzlich den Vorgaben des § 11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entsprechen, wobei mindestens folgende Inhalte gegeben sein müssen: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens, Name und Anschrift des Rechnungsempfängers, Ausstellungsdatum bzw. Rechnungsdatum, Leistung (keine Pauschalrechnungen), das Entgelt und die Angaben zum Steuersatz. 
Für die Anerkennung von Rechnungen ist es auch wesentlich, an wen die Rechnung ausgestellt ist und wer diese bezahlt. Der Rechnungsempfänger und Bezahler muss mit der förderwerbenden Person oder mit den am land- und forstwirtschaftlichen Betrieb lebenden Familienangehörigen übereinstimmen. Bei juristischen Personen (GmbH, Vereine, Genossenschaften etc.) und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften (KG, OG) haben die Rechnungen auf diese selbst zu lauten und sind auch ausschließlich von diesen selbst zu bezahlen. Bei Personenvereinigungen (GesbR) als fwP (förderwerbende Person) sind die jeweiligen Mitglieder/​​Gesellschafter als Rechnungsempfänger und Bezahler zulässig. Die AMA plant, noch im heurigen Jahr ein mittels künstlicher Intelligenz (KI) unterstütztes Textüberprüfungsprogramm einzubauen, welches die eingereichten Rechnungen und Zahlungsbelege auf Förderfähigkeit prüft. Daher ist es wichtig, dass auf den Belegen keine handschriftlichen Vermerke, Markierungen mit Leuchtstift oder Schwärzungen usw. angebracht werden.

Die eingereichten Unterlagen und Belege werden auf die sanktionsrechtlichen Bestimmungen durch die bewilligende Stelle und auch durch Vor-Ort-Kontrollen vor und nach der Auszahlung durch die AMA überprüft. Vor-Ort-Kontrollen können bis zum Ende der Behaltefrist (fünf Jahre ab dem Datum der Letztzahlung) durchgeführt werden. 

Wo bekomme ich Informationen?
In diesem Artikel kann das Thema Zahlungsantrag in der DFP nur kurz angerissen werden. Damit bei der Einreichung des Zahlungsantrages alles glatt läuft und man einer eventuellen Vor-Ort-Kontrolle gelassen entgegentreten kann, stehen mehrere Informationsquellen zur Verfügung: Im Informationsportal der AMA (www.ama.at/​​dfp/​​home) sind Unterlagen sowie Erklärvideos zum Zahlungsantrag veröffentlicht. Die Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum bietet gemeinsam mit dem LFI-Kärnten das Webinar zur "Einreichung eines Zahlungsantrages in der DFP" an (siehe Infokasten). In diesem Webinar werden Sie umfassend auf die Einreichung eines Zahlungsantrages vorbereitet. Weiters stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Regionalbüros der Abteilung 10 gerne zur Verfügung.

Nicht förderfähige Kosten:

  • Kosten aus Kleinbetragsrechnungen unter 100 Euro netto
  • Barzahlungen über 5.000 Euro netto (ab 5.000 Euro netto ist eine Banküberweisung erforderlich!)
  • Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren
  • Finanzierungs- und Versicherungskosten, Steuerberatungs- und Anwaltskosten
  • Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z.B. Schadenersatzforderungen, Garantieleistungen, Skonti, Rabatte etc.)
  • Arbeitskleidung, Verbrauchsmaterial (Reiniger, Diesel usw.)
  • Laufende Betriebskosten, Kosten, die nicht dem Projekt zuordenbar sind, sowie Kosten für Verpflegung und Bewirtung, Werkzeug, Paletten u. dgl.
  • Bei leasingfinanzierten Investitionsgütern werden nur die gezahlten Leasingraten im für die Förderperiode geltenden Abrechnungszeitraum (30. Juni 2029) anerkannt (abzüglich Finanzierungskosten)
  • Kosten, die von Dritten endgültig getragen werden
  • Kosten für Investitionen, die allein der Erfüllung gesetzlicher Standards und Auflagen dienen.
  • Kosten für den Erwerb von Grund und Boden
  • Gebrauchte Maschinen und Geräte sowie technische und bauliche Anlagen

Webinar

Im Webinar mit dem Titel "Einreichen eines Zahlungsantrages für die Investitionsförderung (73-01) in der DFP" erhalten Sie wichtige Informationen zur Einreichung Ihres Zahlungsantrags für ein bewilligtes Investitionsvorhaben über die DFP der AMA. Behandelt werden fachliche Details zum Zahlungsantrag, technische Nutzung der DFP sowie sanktionsrechtliche Bestimmungen und mögliche Kontrollen.
Das Webinar richtet sich an Förderwerbende mit genehmigtem Investitionsförderungsantrag.

Termin: Montag, der 31. März, von 19.30 - 21.30 Uhr, online
Referenten: Ing. Reinhold Payer, Ing. Florian Grubelnig und Patricia Motschiunig, BSc., Amt der Kärntner Landesregierung
Anmeldung: www.lfi-ktn.at oder Tel.-Nr.: 0463/58 50-25 11.

Links zum Thema

  • Webinar "Einreichen eines Zahlungsantrages in der DFP"
  • eama.at

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Almauftrieb - das ist zu beachten!

  • MFA 2025: Einreichfrist endet

  • Zahlungsantrag über die digitale Förderplattform stellen

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Kärnten

  • Das ist beim Almauftrieb zu beachten

  • Verpflichtende AMA-Meldung "Verbundene Unternehmen"

  • Mehrfachantrag: Einreichung bis 15. April 2025 ohne Nachfrist

  • Die vielen Gesichter der ID Austria

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für umfassende Information zu MFA und Co.

  • Melde- und Korrekturnotwendigkeiten bei nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen (Grundinanspruchnahme)

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

  • Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der GAP 23-27

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

Landwirtschaftskammern:

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Seit Einführung der DFP in der GAP 23–27 können die Zahlungsanträge für eine Auszahlung der Förderung durch die förderwerbenden Personen (fwP) nur mehr digital gestellt werden. © stock.adobe.com