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Wildschäden im Fokus

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22.07.2026 | von Ing. Maximilian Kordasch

Gesunde Mischwälder entstehen nur dort, wo sich junge Bäume ungehindert entwickeln können. Wildschäden können langfristig erhebliche wirtschaftliche Folgen für Waldbesitzer haben.

2026 Wildschäden Abbildung 1.jpg © LK Kärnten
So stellt sich der Terminal- und Seitentriebverbiss an einer Tanne dar, der als schwerer Verbissschaden (Totalschaden) zu bewerten ist. © LK Kärnten
Von Verbiss spricht man, wenn Knospen, Triebe oder junge Pflanzen abgeäst werden. Besonders betroffen sind Jungbäume in der Verjüngungsphase. Werden Terminaltriebe oder Leittriebe verbissen, kann dies zu Wachstumsverlusten, Qualitätsminderungen usw. führen. Gewisse Baumarten (z. B. Laubhölzer und Tanne) werden dabei bevorzugt verbissen. Dies führt in weiterer Folge zu einer Entmischung der Verjüngung.
Fegeschäden entstehen durch das Abstreifen der Basthaut an jüngeren Bäumen. Dabei wird oft die Rinde der Jungbäume derart verletzt, dass dies zum Absterben des Baumes führt. Schälschäden entstehen durch das Abziehen beziehungsweise das Abschälen der Rinde, meist durch Rotwild. An den dadurch entstandenen Wunden des Baumes können holzzersetzende Pilze eindringen, was in weiterer Folge zu Qualitätsverlusten des Holzes führt. 

Nicht jeder verbissene Trieb oder jeder geschälte Baum führt automatisch zu einem Schaden. Entscheidend sind das Ausmaß sowie die Auswirkungen auf die Entwicklung des Bestandes bzw. des Waldes.
Besonders problematisch ist es, wenn wichtige Mischbaumarten wie Tanne, Ahorn, Eiche oder Lärche bevorzugt verbissen oder verfegt werden. Die Folgen sind eine Entmischung der Bestände in Kombination mit einer geringeren Stabilität gegenüber Sturm, Trockenheit, Borkenkäfern oder anderen Schadereignissen. 
Schälschäden können den Wert eines Bestandes nachhaltig mindern. Geschädigte Stämme weisen Stammfäulen und in weiterer Folge Qualitätsmängel auf, die sich erst Jahrzehnte später bei der Holzernte bemerkbar machen.

Vorbeugende Maßnahmen

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Waldverjüngung ist ein Wildbestand, der mit den vorhandenen Lebensraumkapazitäten im Einklang steht. Überhöhte Wilddichten erhöhen zwangsläufig das Risiko.
Äsungsflächen, Wildwiesen und strukturreiche Lebensräume können dazu beitragen, den Druck auf die Waldverjüngung zu reduzieren. Ebenso wichtig sind ausreichend Ruhezonen, um Wildtiere nicht unnötig zu beunruhigen.
Je nach Situation können verschiedene technische Schutzmaßnahmen (Einzelschutz, Zäunung usw.) notwendig sein. Solche Maßnahmen sind jedoch häufig mit erheblichen Kosten verbunden.
2026 Wildschäden Abbildung 2.jpg © LK Kärnten
Ältere Schälschäden an Fichten: Der Schaden kann aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (sechs Monate) in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden. © LK Kärnten

Schadenersatz: Beispiele

Kommt es zu Wildschäden im Wald, so hat der Berechtigte (meist der Eigentümer) diese innerhalb von sechs Monaten, nachdem er vom Schaden Kenntnis erlangt hat bzw. bei Anwendung gehöriger Sorgfalt Kenntnis hätte erlangen können, beim Jagdausübungsberechtigten oder bei der Gemeinde (Schlichtungsstelle für Wildschadensangelegenheiten) zu melden. 

Beispiele: Verbiss im Winter/​Frühjahr 2026, Meldung im Frühjahr 2026 – der Schadensersatzanspruch bleibt gewahrt. Schälschaden im Frühjahr 2021, Meldung im Sommer 2026 – der Schadensersatzanspruch ist erloschen. Die Frist (sechs Monate) kann sich verlängern, sofern der Berechtigte ohne Eigenverschulden und nachweislich durch ein unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis an der Meldung gehindert war. 
Der gemeldete Schaden ist vom Jagdausübungsberechtigten gemeinsam mit dem Geschädigten binnen einer Woche zu besichtigen. Kommt keine Einigung zwischen dem Geschädigten und dem Jagdausübungsberechtigten zustande, so kann ein Antrag auf Festsetzung des Wild- und Jagdschadens bei der Gemeinde (Schlichtungsstelle für Wildschadensangelegenheiten) gestellt werden.

Einvernehmliche Lösungen

Im Idealfall sollte stets eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Oft lassen sich Streitigkeiten durch eine gemeinsame Besichtigung und eine sachliche Bewertung rasch klären. Für die objektive Ermittlung von Wildschäden stehen den Betroffenen die Bewertungsrichtlinien (Verbiss-, Fege- und Schälschäden) der Landwirtschaftskammer Kärnten zur Verfügung. Diese bieten eine wichtige Grundlage für die nachvollziehbare Erhebung, Bewertung und Berechnung der jeweiligen Schäden. Außerdem können die Schadenshöhen mithilfe der zusätzlichen Excel-Tabellen schnell und effizient berechnet werden. 

 
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