Wie Farmwild betäubt und geschlachtet wird
- Für das Betäuben und Töten von Farmwild in landwirtschaftlichen Wildtiergehegen zur Fleischproduktion ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes ausgestellt. Für die Schlachtung von Farmwild unter Verwendung einer Schussfeuerwaffe ist der positive absolvierte Sachkundelehrgang „Schießen von Farmwild im Gehege“ des Bundesverbandes österreichischer Wildhalter Voraussetzung.
- Jäger sind mit dem Jagdkurs bzw. der Jagdprüfung nicht automatisch auch sachkundig, was das Betäuben und Schlachten von Farmwild betrifft. In den Jagdkursen werden andere Zielpunkte (jagdlicher Schuss und nicht „Betäubungsschuss“ auf Farmwild) gelehrt. Der Tierschutz im Umgang mit Schlachttieren, Kriterien einer Betäubung, das Verhalten von Farmwild in kleinen Gehegen oder auch die Haftungsfragen bei Unfällen in Gehegen sind nicht Inhalt von Jagdkursen.
- Grundsätzlich sind beim Betäuben von Farmwild mittels eines Gewehr-, Pistolen- oder Revolverschusses weiters folgende Punkte besonders zu berücksichtigen: der Sitz des Schusses, die Kaliberfrage, die Schussentfernung, der Kugelfang und die Vermeidung unnötiger Beunruhigungen des Bestandes. Im Vergleich mit dem für den Bolzenschuss geforderten Kriterien des Betäubungseffektes hat der Schuss auf Farmwild folgende Kriterien zu erfüllen: Das Tier muss sofort niederstürzen. Es darf keine Aufstehversuche unternehmen, die Augen müssen starr und reflexlos sein, und die Atmung muss ausfallen. Diesen Anforderungen wird nur ein Schuss auf das Gehirn oder das obere Halswirbelsäulendrittel gerecht. Wichtig für ein schmerzfreies Töten ist die Trefferlage. Das Gehirn trifft man am besten seitlich des Kopfes hinter dem Auge bis zum Ohransatz. Bei Schüssen von vorne über den Augen ist auf den Auftreffwinkel zu achten. Dieser sollte 80 bis 90° zum Stirnbein betragen, um eine optimale tödliche Wirkung zu erzielen. Der Trägerschuss sollte am Halswirbel bzw. Kopfansatz seitlich oder von hinten angebracht werden. Alle anderen Trefferlagen sind bei Gehegewild zu unterlassen. Die Stellung des Wildtieres (Kopf, Hals) bei der Schussabgabe ist für eine gute Betäubung wesentlich! Empfohlen wird eine Mindestenergie für einen Gewehrschuss von 700 Joule und für einen Pistolen- bzw. Revolverschuss von 400 Joule, was Mindestkalibern von 22 Hornet bzw. 9 mm Parabellum entspricht. Die Schussentfernung wird vorgegeben – einerseits von der Größe des Zieles, andererseits von der Übung des Schützen, ist aber bei Einhaltung obiger Kriterien mit rund 50 m begrenzt.
- Um den übrigen Bestand nicht unnötig zu beunruhigen, kann einerseits die Verwendung eines Schalldämpfers (durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde genehmigungspflichtig) oder für Wiederlader die Reduktion der Ladung der entsprechenden Munition empfohlen werden. Dies umso mehr, als damit verhindert wird, dass versucht wird, mit zu schwachen Kalibern das Farmwild zu betäuben.
- Alle Personen, die eine Tötung (Schlachtung) im Gehege durchführen bzw. zukünftig durchführen wollen und noch keinen Sachkundelehrgang „Schießen von Farmwild im Gehege“ haben, müssen diesen Lehrgang absolvieren! Mit einer jagdlichen Ausbildung (Jagdprüfung oder Aufsichtsjägerprüfung) verfügt man nicht über die gesetzlich erforderliche Sachkundigkeit! Jene Betriebsführer, die Mitglied beim Tiergesundheitsdienst sind und diesen Sachkundelehrgang absolviert haben, können die Lebendbeschau 28 Tage nach der Lebendbeschau durch den Beschautierarzt selbstständig durchführen!
Seminar
Sachkundelehrgang „Schießen vom Farmwild im Gehege und Schlachttieruntersuchung durch den Lebensmittelunternehmer“ 13. September (Freitag), 13.30 Uhr im Gasthof Stoff, St. Margarethen im Lavanttal.
Veranstalter: Bundesverband österreichischer Wildhalter sowie Verein landwirtschaftlicher Wildtierhalter in Kärnten.
Bei Interesse bitte um Anmeldung unter 0463/58 50-15 35, Dipl.-Ing. Bernhard Prunner: 0463/58 50 - 15 35
Sachkundelehrgang „Schießen vom Farmwild im Gehege und Schlachttieruntersuchung durch den Lebensmittelunternehmer“ 13. September (Freitag), 13.30 Uhr im Gasthof Stoff, St. Margarethen im Lavanttal.
Veranstalter: Bundesverband österreichischer Wildhalter sowie Verein landwirtschaftlicher Wildtierhalter in Kärnten.
Bei Interesse bitte um Anmeldung unter 0463/58 50-15 35, Dipl.-Ing. Bernhard Prunner: 0463/58 50 - 15 35