Transportkostenzuschuss Milch: Anträge einreichen!
Auf Initiative von Agrarlandesrat LHStv. Martin Gruber hat die Kärntner Landesregierung auch für das heurige Jahr einen Transportkostenzuschuss für Milchbäuerinnen und -bauern im benachteiligten Gebiet beschlossen. Dadurch sollen Mehraufwendungen, die durch den Milchtransport entstehen, abgefedert werden. In Summe stehen für die Fördermaßnahme 500.000 Euro zur Verfügung, wobei maximal 2.500 Euro pro Förderwerber ausbezahlt werden.
"Bei den milchliefernden Betrieben in Kärnten handelt es sich in vielen Fällen um kleine bis mittlere Bergbauernhöfe. Mit ihrer Arbeit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit. Deshalb ist es mir ein Anliegen, sie bei den Zusatzkosten für den Milchtransport zu entlasten.“
Für LK-Präsident Siegfried Huber ist der Transportkostenzuschuss ein wichtiges Instrument um die Milchbäuerinnen und Milchbauern im Berggebiet dabei zu unterstützen die höheren Kosten abzufedern: "Mein Dank gilt unserem Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber, der sich in der Landesregierung erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass diese Maßnahme auch heuer wieder angeboten werden kann!"
Wer kann einen Antrag stellen?
Als Förderwerbende gelten Milchproduzent:innen, die im Jahr 2024 einen Eigentransport der Milch zu einer Milchsammelstelle oder zur Molkerei durchführen. Der Transportweg zur Milchsammelstelle muss mindestens 50 Meter betragen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und Personengemeinschaften einen Antrag stellen, sofern eine Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt.
Wie erhalte ich ein Antragsformular?
All jenen Betrieben, denen für das Jahr 2023 ein Transportkostenzuschuss Milch gewährt wurde, erhalten von der Landwirtschaftskammer Kärnten ein Antragsformular per Post zugesandt. Das Antragsformular wurde diese Woche verschickt. Betriebe, die erstmals einen Antrag stellen wollen, erhalten bei der zuständigen Außenstelle ein Leerformular. Außerdem steht das Antragsformular im unteren Bereich des Artikels (Download) zur Verfügung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der zuständigen Außenstelle abzugeben. Die Mitarbeiter der LK-Außenstelle stehen unterstützend bei der Antragstellung zur Verfügung.
In welchem Zeitraum ist die Antragstellung möglich?
Die Entgegennahme der Antragsformulare startet am 11. November und ist bis spätestens 13. Dezember 2024 möglich. Es gibt keine Nachfrist.
Welche Daten sind für die Antragstellung erforderlich?
Am Formular sind neben den Angaben zur Person, den Bankdaten und der belieferten Molkerei bzw. dem milchverarbeitenden Betrieb folgende Daten für die Berechnung anzugeben:
Bitte kontrollieren Sie die teilweise bereits vorgedruckten Daten auf dem Antragsformular!
- Entfernung zur Milchsammelstelle/Molkerei in Kilometer
- Landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet in Hektar laut 2. AZ Mitteilung 2023
- Almfördereinheiten in Hektar laut 2. AZ Mitteilung 2023
- Erschwernispunkte laut 2. AZ Mitteilung 2023
- "Agrar-De-minimis-Beihilfen" der Jahre 2022, 2023 und 2024
Bitte kontrollieren Sie die teilweise bereits vorgedruckten Daten auf dem Antragsformular!
Wie erfolgt die Angabe der Entfernung zur Milchsammelstelle?
Bei der Entfernung zur Milchsammelstelle ist die einfache Wegstrecke (Hinweg oder Rückweg) in Kilometern kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle anzugeben. Erfolgt eine zweitägige Milchlieferung so ist die halbe Entfernung anzugeben. Bei unterschiedlichen Sammelstellen im Laufe des Jahres sind diese zu gewichten. Bei einer saisonalen Milchlieferung ist die Entfernung auf das Jahr umzurechnen.
Kann bei einem gemeinsamen Transport zur Milchsammelstelle ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn vom Landwirt/der Landwirtin eine finanzielle Abgeltung für den Milchtransport gegenüber dem Transporteur, der den gemeinsamen Milchtransport zur Sammelstelle durchführt, entsteht. Als Entfernung ist die Strecke vom Hof bis zur Milchsammelstelle anzugeben.
Welche Angaben sind für "De-Minimis" notwendig?
Beim Transportkostenzuschuss für Kärntner Milchbäuerinnen und -bauern handelt es sich um eine "Agrar-De-minimis-Beihilfe". Die/der Förderwerbende darf den in den aktuellen Beihilfegrundlagen der Europäischen Kommission festgesetzten Betrag von 20.000 Euro in den vergangenen drei Steuerjahren nicht überschreiten. Als andere "Agrar-De-minimis-Beihilfen" gelten unter anderem der Besamungszuschuss der Gemeinde, die Ankaufsbeihilfe für Zuchttiere oder die Zuchtstutenprämie. Die "Agrar-De-minimis-Beihilfen" der Jahre 2022, 2023 und 2024 sind bei der Antragstellung anzugeben.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Beihilfe zum Milchtransport soll Ende Dezember 2024 an alle Antragstellenden ausbezahlt werden.