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Die Katze als Nutztier am Bauernhof

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10.06.2026 | von Dr. Johann Burgstaller, MSc - Gültigkeit: Kärnten bis 31.12.2026

Förderaktion des Landes unterstützt Betriebe dabei, verwilderte Hofkatzen auf Selbstkostenbasis kastrieren zu lassen. Ziel: Unkontrollierte Vermehrung soll verhindert werden.

Bauernhofkatze@AdobeStock_25895915.jpg © AdobeStock
© AdobeStock
Katzen gehören zum Bild von fast jedem Bauernhof und nehmen durch ihr Wesen und Verhalten eine wichtige Rolle am Hof ein. Sie sind sehr territoriale Lebewesen und nutzen Kernzonen innerhalb ihres Hauptstreifgebietes, wobei die Streifgebiete von Katern größer sind als solche von Katzen.

Die Fortpflanzungsstrategie der Katze ist auf Schnelligkeit und massenhafte Vermehrung ausgerichtet. So können Katzen schon vor dem Erreichen eines halben Jahres fortpflanzungsfähig sein und von Frühling bis Herbst nach einer Trächtigkeitsdauer von nur 65 Tagen zwei oder auch mehr Würfe mit drei bis sechs Jungen zur Welt bringen. Welche dann wiederum mit einem halben Jahr geschlechtsreif sind. Daraus ergibt sich, dass aus der Reproduktionserfolg der Katze sehr hoch ist und innerhalb kürzester Zeit hunderte Katzen geboren werden. Da aber mit steigender Anzahl an Katzen die Ressourcen für diese knapp werden und vor auch der Infektionsdruck steigt, leiden die Tiere gesundheitlich stark, viele verenden oder verkümmern.
Aus diesem Grund sieht das österreichische Tierschutzgesetz vor, dass alle Freigängerkatzen (männliche und weibliche) zu kastrieren sind, ausgenommen sie werden nachweislich zur kontrollierten Zucht verwendet (Zuchtmeldung bei der Behörde). Verantwortlich für die Durchführung der Kastration ist der Halter, also derjenige, der die Tiere versorgt.
Da sich Katzen zwar gerne in der Nähe des Menschen aufhalten, doch mitunter sehr scheu sind, leben sie zum Teil als verwilderte Hauskatzen.

Kastrationsaktion

Um deren unkontrollierte Vermehrung wie oben beschrieben einzudämmen und damit das Tierleid zu unterbinden, startet das Land Kärnten gemeinsam mit der Landesstelle Kärnten der Österreichischen Tierärztekammer und der Landwirtschaftskammer Kärnten eine Kastrationsaktion für verwilderte Katzen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Kärntner Bauern können unter Angabe ihrer Betriebsnummer Katzen bei teilnehmenden praktischen Tierärzten mit einem Selbstkostenanteil von 33,60 Euro je Tier kastrieren lassen.
Mag. Franz Josef Schantl, Landesstellenpräsident der Tierärztekammer: „Wir Tierärztinnen und Tierärzte unterstützen gerne diese Aktion des Sachgebiets Tierschutz des Landes Kärnten und der Landwirtschaftskammer Kärnten – damit zeigen Tierärzte und Landwirte ihre Einstellung zum Tierschutz und tragen ihren Teil zur Kontrolle der Katzenpopulationen auf den Bauernhöfen bei.“

Kastrierte Katzen auf Bauernhöfen besetzen damit das Territorium auf diesem Betrieb, danach ist eine unkontrollierte Vermehrung gestoppt und das Tierschutzproblem verhindert.
Kastrierte Tiere haben überdies aufgrund der fehlenden Fortpflanzungsaktivität mit den damit verbundenen Kämpfen weniger Stress und sind damit in besserer Kondition und gesundheitlicher Verfassung.

Gesundheit

Die Anzahl und auch der Gesundheitsstatus der Katzen am Bauernhof spielt eine wesentliche Rolle am Betrieb, da Katzen mitunter Krankheiten direkt oder indirekt auf den Menschen (Zoonosen) und andere Tiere übertragen können. Sie können Salmonellosen indirekt verbreiten, Spul- und Bandwürmer oder Hautpilze bei direktem Kontakt auf den Menschen übertragen. Besonders anfällig für übertragbare Krankheiten sind Kinder, alte, schwangere und immunsupprimierte Menschen. Betriebe, die Gäste beherbergen (Urlaub am Bauernhof) oder Kundenkontakt am Hof haben (Direktvermarkter), stehen damit in höherer Verantwortung, um nicht nur sich und ihre Produkte, sondern auch Kunden und Gäste zu schützen. Aus diesem Aspekt wären auch Schutzimpfungen gegen Katzenkrankheiten und eine regelmäßige Parasitenbekämpfung wichtig.

Sicherheit

Aber auch auf allen anderen landwirtschaftlichen Betrieben, die Lebens- oder Futtermittel herstellen, gilt es, diese vor Verunreinigung und damit hygienischen Problemen zu schützen, eine Bekämpfung von Schadnagern wird durch die gesunde Katze sichergestellt.
Tierschutzvereine kümmern sich um streunende Katzen, fangen diese ein und versorgen sie. Jedoch sind die Kapazitäten in den Tierheimen und auch die Vermittelbarkeit der Tiere begrenzt. Daher gilt es umso mehr, die Ursache – die unkontrollierte Vermehrung von Katzen – einzudämmen.

Für tierhaltende Bauern ist es selbstverständlich, dass sich ihre Nutztiere in einem entsprechenden Ernährungs- und Gesundheitszustand befinden, nur so können sie ihre Leistung und ihren Nutzen erbringen. Davon ist auch die Katze am Hof nicht ausgenommen, denn eine angepasste Anzahl gesunder Katzen ziert jeden Hof.

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